
Attentäter benutzen es besonders gerne – das halb automatische Gewehr AR-15 hat in den USA traurige Berühmtheit erlangt. Der Besitz dieser Waffe ist auch in Deutschland erlaubt, und ihre registrierten Besitzer lassen sich in Bremen bisher nicht über die Waffenbesitzkarte kontrollieren. Das will der Senat ändern: Die Behörden sollen künftig neben der Modell- und Typbezeichnung des Gewehrs auch das Kaliber in der Karte eintragen. Außerdem plant der Senat, häufiger als bislang die Zuverlässigkeit der Besitzer solcher Waffen zu überprüfen. Diese Eignungsprüfung könnte künftig mit der jährlichen Kontrolle der Waffenaufbewahrung zusammenfallen, so die Überlegung.
Die Langwaffe des Typs AR-15 könne eine Vielzahl von Schüssen in sehr kurzer Zeit abfeuern, heißt es in einer Kleinen Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion an den Senat. Mittlerweile gebe es rund 500 Hersteller dieses halb automatischen Gewehrs. Bislang habe man es aber nur unter "halb automatischen Büchsen" auf der Waffenbesitzkarte erfasst. Der Senat schreibt in seiner Antwort, die nähere Typbezeichnung des Gewehrs sei noch keine Pflichtangabe für die Karte. "Es ist allerdings rechtlich und tatsächlich möglich", darauf die Typ- und Modellbezeichnung sowie das Kaliber zu vermerken. Besonders wichtig ist demnach, das Kaliber anzugeben. Denn weil es so viele Hersteller der Waffe gebe, reichten die Typbezeichnungen in der Regel nicht. In der Stadt Bremen wurden laut Senat insgesamt 587 halb automatische Langwaffen registriert, darin sind auch andere Systeme als AR-15 aufgeschlüsselt, darunter Flinten. In Bremerhaven haben die Behörden 75 halb automatische Gewehre gelistet.
Bremen könne nicht im Alleingang den Besitz des Gewehrs verbieten, erklärt der Senat. Allerdings habe der Bundesgesetzgeber vorgeschrieben, dass halb automatische Langwaffen etwa bei der Jagd mit nicht mehr als drei Patronen geladen werden dürften.
Abgelehnt hat der Senat den SPD-Vorschlag, die Besitzer einer AR-15 öfter als nur einmal jährlich zu kontrollieren. Es gebe keine Erkenntnisse darüber, heißt es, dass wegen eventuell unzureichender Aufbewahrung von Waffen dieses Typs eine besondere Gefahr ausgehe. "Mindestens alle drei Jahre" werde in Bremen bislang die Zuverlässigkeit jedes registrierten Waffenbesitzers überprüft. Für AR-15-Besitzer strebe man nun eine jährliche Kontrolle an.
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