
Auf Betreiben des Landesbehindertenbeauftragten Arne Frankenstein soll die aktuell geltende Corona-Verordnung noch einmal geändert werden. Das hat der Senat am Mittwoch beschlossen. Frankenstein hatte moniert, dass die Vorgabe, nur eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes treffen zu können, für Menschen problematisch ist, die aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung auf eine Assistenzperson angewiesen sind. Gehöre diese Assistenzperson einem anderen Hausstand an, würden soziale Kontakte für die Betroffenen über das allgemeine Maß hinaus eingeschränkt.
Frankenstein hatte auf die Corona-Verordnungen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg verwiesen, die dieses Problem bereits berücksichtigen. In der jetzt von der Sozialsenatorin vorgeschlagenen Änderung werden darum künftig Begleitpersonen Kindern bis zwölf Jahren gleichgestellt, die bei Zusammenkünften über den eigenen Hausstand hinaus ebenfalls nicht mitgerechnet werden. Offen ist noch, ab wann diese Neuerung offiziell wirksam wird.
Bei einer Begehung des Corona-Impfzentrums am Dienstag hatte Frankenstein auch hier Verbesserungen angeregt. Dazu zählt ein Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen. Auch sollte neben menschlichen Helfern Assistenzhunden der Zugang ermöglicht werden sowie bei der Terminvergabe vorab der konkrete Bedarf an Hilfe für einen Besuch erfasst werden.
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