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Auch im Rhododendronpark ist nicht alles erlaubt

Nina Willborn 23.03.2019 0 Kommentare

Auch im Rhododendronpark sind nicht alle Sport-Veranstaltungen erlaubt. Dasselbe gilt für öffentliche Parks und Grünanlagen. Umweltbetrieb, Polizei und Ordnungsamt müssen in bestimmten Fällen zustimmen.

  • Livemusik im Rhododendronpark: Das Horn-to-be-wild-Festival wird von Bremer Jugendlichen organisiert.
    Livemusik im Rhododendronpark: Das Horn-to-be-wild-Festival wird von Bremer Jugendlichen organisiert. (Thomas Walbröhl)

    Nicht nur im Bürgerpark, auch in anderen privaten sowie öffentlichen Grünanlagen der Stadt gibt es Regeln für Veranstaltungen. Der Rhododendronpark beispielsweise wäre für ein Treffen wie den Parkrun genauso wie der Bürgerpark schlechtes Geläuf. „Regelmäßige Veranstaltungen ohne Einnahmen würden wir nicht erlauben“, sagt Michael Werbeck, Vorstand der Rhododendronpark-Stiftung.

    Die Stiftung ist seit 2009 Eigentümerin der 46 Hektar großen Fläche in Horn und besitzt entsprechend das Hausrecht. Die Parkleitung oder der Vorstand der Stiftung entscheidet, wer das Gelände nutzen darf. „Wir sind ein privater Park, der sich der Öffentlichkeit geöffnet hat. Grundsätzlich müssen wir das Wohl von Park und Stiftung im Auge haben. Da sind wir uns mit dem Bürgerpark einig“, sagt Werbeck. „Wir können nicht jeder Idee zustimmen, die vielleicht sinnvoll ist, die aber nicht zu uns passt.“

    Heimat des Musikfestivals Horn to be wild

    Gelaufen wird durch den Horner Park aber durchaus: Bremer und Bremerinnen können sich an verschiedenen Terminen für den Marathon warmlaufen; auch seine Strecke führte schon an den Rhododendren entlang. Es gab auch schon Theateraufführungen wie Shakes­peare im Rhododendronpark. Die Grünanlage ist ebenfalls Heimat des Musikfestivals Horn to be wild, das in diesem Sommer zum fünften Mal mehr als 1000 Besucher anlocken wird.

    Dessen Ablauf wird in einem jährlich erneuerten Vertrag festgehalten. Beim Festival wie auch allen anderen Einzelveranstaltungen sieht die Stiftung zu, dass sich sowohl die Beanspruchung der Nerven der Anwohner als auch die Hinterlassenschaften in Form von Müll in Grenzen halten.

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    Mit nicht angemeldeten Partys habe man durchaus auch schon schmerzvolle Erfahrungen gemacht, sagt Werbeck. Ein Beispiel: Jugendliche zerstörten bei einem nächtlichen Grill-Gelage (per Parkordnung untersagt) wertvolle, 30 Jahre alte Bonsais. Grundsätzlich, sagt Werbeck, gehe es der Stiftung darum, bei Veranstaltungsanfragen „mit Augenmaß“ zu entscheiden. „Im Allgemeinen werden auch Absagen akzeptiert, weil die Leute Verständnis für unsere Gründe haben.“

    Genehmigung ist meistens kein Problem

    Auch für kommerzielle und private Veranstaltungen am Werdersee, Osterdeich oder in den Neustadtswallanlagen gelten Auflagen, sobald sie öffentlich angekündigt werden oder das Normalmaß an Gästen, die man zu einer privaten Feier einladen würde, übersteigen. „Wer etwas Größeres plant, kann beim Umweltbetrieb Bremen einen Antrag für eine Sondernutzung stellen“, sagt Kerstin Doty, Sprecherin des Umweltbetriebs Bremen. Angefragt werden ihrer Auskunft nach in erster Linie kleinere private und größere kulturelle Veranstaltungen wie das Straßentheaterfestival La Strada, sowie private wie Geburtstagsfeiern oder freie Trauungen.

    Neben dem Umweltbetrieb müssen für die Sicherheit bei größeren Sport- oder Kulturveranstaltungen auch Polizei, Feuerwehr oder Ordnungsamt grünes Licht geben, Letztgenanntes entscheidet vor allem bei Freiluftpartys. Laut Doty ist es meistens kein Problem, die Genehmigung für eine Sondernutzung zu bekommen. Für Sondernutzungen können Gebühren erhoben werden, die sich am wirtschaftlichen Wert der Nutzung orientieren. Das Geld wird dann für die Pflege der Anlagen verwendet.

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    Absagen werden laut Doty nur in rund zehn Prozent der Fälle erteilt. Die häufigsten Gründe: Die Veranstaltung ist ungeeignet für den Wunschort, weil sie etwa zu groß ist, oder es sind Schäden für die Pflanzen zu erwarten. Doty: „In diesen Fällen empfehlen wir andere Parks, die sich besser eignen, und die Veranstaltung kann dann doch oft noch zustandekommen.“ Auch achtet der Umweltbetrieb darauf, dass die Vegetation nicht allzu sehr leidet – so hätte eine weitere Veranstaltung direkt vor oder nach der Breminale am Osterdeich wohl schlechte Chancen.

    Das Bremische Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege regelt, wie sich Besucher zu verhalten haben. Und zwar so, „dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder in seiner Erholungssuche gestört wird und dass die Anlagen und ihre Bestandteile und Einrichtungen nicht beschädigt, verunreinigt, verändert oder zweckentfremdet werden“.

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