
Nach der illegalen Einreise des erst kürzlich in den Libanon abgeschobenen Clan-Mitglieds Ibrahim Miri bemühen sich mehrere Behörden bundesweit, die Sache schnell zu einem Ende zu bringen. Nach dpa-Informationen will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) möglichst schon in der nächsten Woche über den Asylantrag entscheiden, den das kriminelle Mitglied des libanesischen Miri-Clans gestellt hat. Dem Vernehmen nach soll der Fall wegen der Dringlichkeit nicht in Bremen, wo er seinen Antrag gestellt hat, bearbeitet werden, sondern in der Bamf-Zentrale in Nürnberg.
Zunächst muss jedoch geklärt werden, ob der Asylantrag, den er gestellt hat, als Erstantrag oder als Folgeantrag zu bewerten ist. Denn der Libanese, der 2014 wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, hatte 1986 bereits einen Asylantrag gestellt. Damals war er 13 Jahre alt.
Der Mann war - nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig gewesen war - im Juli in den Libanon abgeschoben worden. Vor einigen Tagen tauchte er wieder in Bremen auf. Einem Schreiben des Anwalts zufolge, das dem WESER-KURIER vorliegt, ist Miri ohne Pass und Visum wieder nach Deutschland eingereist und will einen Asylantrag stellen, da er im Libanon von schiitischen Milizen mit dem Tode bedroht werde. Außerdem wolle er juristisch gegen seine Abschiebung vorgehen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) interessiert sich für den Fall. „Der Minister lässt sich fortlaufend über den aktuellen Verfahrensstand informieren“, sagte ein Sprecher am Freitag. Die Polizei hatte den Intensivtäter am Mittwoch festgenommen. Ein Amtsgericht ordnete Abschiebehaft bis zum 2. Dezember an.
Mitgliedern des verzweigten Familienclans wird in Bremen organisierte Kriminalität vorgeworfen. Der zurückgekehrte Chef hatte sich den Behörden gestellt und die illegale Einreise eingeräumt. Geprüft wird aktuell auch, ob er erneut in Strafhaft genommen werden könnte. Als er abgeschoben wurde, hatte er seine Strafe noch nicht abgesessen.
Auf welchem Weg der Abgeschobene nach Deutschland zurückkehrte, ist nicht bekannt. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, sagte nur, die Einreise sei offensichtlich nicht über einen Grenzübergang erfolgt. Gegen den Mann gelte eine Wiedereinreisesperre für das gesamte Schengen-Gebiet, die in der dafür vorgesehenen europäischen Datenbank gespeichert sei. Er sagte: „Die Möglichkeiten, die die Sicherheitsbehörden haben, um eine solche Wiedereinreise zu verhindern, wurden ausgeschöpft.“
In Bremen ermittelt die Staatsanwaltschaft nach Angaben einer Sprecherin wegen der illegalen Einreise. Sie äußerte sich nicht zur Frage, ob deswegen ein weiterer Haftbefehl verhängt werde. Beim Verwaltungsgericht Bremen liegt seit Juli eine Klage, mit der der Anwalt des Mannes die Rechtmäßigkeit der Abschiebung anficht. Es sei noch kein neuer Eilantrag gegen eine drohende erneute Abschiebung eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. (dpa)
+++ Dieser Artikel wurde um 15.13 Uhr aktualisiert. +++
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