
Mit dem Bremischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sind die Themen Barrierefreiheit und Teilhabe rechtlich verankert worden. Allerdings fehlt es nach Ansicht des Landesbehindertenbeauftragten Arne Frankenstein an einer Debatte über die Umsetzung. „Das Gesetz ist ein Entwicklungsauftrag. Die Teilhabe und Gleichstellung Behinderter wurden lange vernachlässigt“, sagt Frankenstein. So gebe es auch keine strengen Fristen, bis wann eine barrierefreie Umbaumaßnahme zu erfolgen habe. „Wird allerdings sowieso um- oder neugebaut, sollte die Barrierefreiheit mitgedacht werden.“
„Bis 2023 muss ein Kataster vorgelegt werden, in dem alle Barrieren im aktuellen Gebäudebestand des Landes und der Stadt aufgelistet werden“, sagt der Landesbehindertenbeauftragte. Der nächste Schritt sei dann die Erstellung eines konkreten Zeitplanes zur Beseitigung.
Einen Austausch zwischen Land und Büro gebe es auch über Baumaßnahmen hinaus. „Es wird seit Jahren überlegt, wie das öffentliche Leben für Behinderte verbessert werden kann, wie Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglicht werden können“, sagt Frankenstein. „Verbesserungswünsche haben aber auch immer mit finanziellen Möglichkeiten zu tun.“ Mit den Bremer Bädern stimme sich sein Büro immer wieder ab: „Schwimmen und Sport im Allgemeinen sind wichtige Elemente der Gleichberechtigung“, sagt Frankenstein.
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