
Das Bremer Verkehrsressort hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2/2 der A281 im Abschnitt zwischen Neuenlander Ring und Kattenturmer Heerstraße erlassen. "Damit kann nun auch mit der Umsetzung des letzten Bauabschnitts der Bremer Ringautobahn begonnen werden", heißt es hierzu in einer Pressemitteilung des Bauressorts.
Allerdings rechnet die Baubehörde damit, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt wird. Ein Blick auf die Homepage der Bürgerinitiativen, die seit Jahren gegen den Bauabschnitt 2.2 mobil machen, bestätigt diese Vermutung. Eine von der Baumaßnahme betroffene Familie werde gegen den Beschluss klagen, ist dort zu lesen. Insgesamt schätzt das Bauressort die Zahl der Klagen aber als "eher gering" ein. Die Zahl der Klageberechtigten sei in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr besonders hoch.
Der am 24. Mai erlassene Beschluss fasst den Stand der Planungen zusammen und bildet die Basis für den Bau dieses Abschnittes. In die Unterlagen eingearbeitet sind alle bisherigen Einwände dagegen und ob diese berücksichtigt werden. Alle entsprechenden Unterlagen werden von Mitte Juni bis Anfang Juli öffentlich ausgelegt. Betroffene haben die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Zum einen gegen die Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses, zum anderen aber auch gegen dessen sofortigen Vollziehbarkeit. Die besagt, dass sofort mit dem Bauabschnitt begonnen werden könnte, selbst wenn dagegen geklagt wird.
Bremens Verkehrssenator ist optimistisch. "Ziel ist es, bis spätestens zum Jahr 2024 den Ringschluss der A281 herzustellen“, erklärte Joachim Lohse am Montag und sprach nach dem ersten Spatenstich für den Bauabschnitt 4 mit dem Wesertunnel im Januar von einem "weiteren Meilenstein" mit großer Bedeutung für die gesamte Metropolregion.
Die Handelskammer Bremen fordert, die A281 nun auch tatsächlich zügig an die A1 anzuschließen, um dadurch auch eine direkte Anbindung des Güterverkehrszentrums an die A1 zu realisieren. "Die Komplettierung der Ringautobahn A281 ist ein Schlüsselprojekt bremischer Wirtschaftspolitik", betont die Handelskammer.
An der zuständigen Projektmanagementgesellschaft Deges soll es nicht liegen. "Wir haben alles für die Bauausführung vorbereitet", sagt deren Abteilungsleiter Jörn Kück. Mit Verweis auf jüngste Verlautbarungen der Bürgerinitiativen rechnet aber auch Kück mit Klagen. Und bis das Bundesverwaltungsgericht darüber entschieden habe, dürfte ein weiteres Jahr vergehen, schätzt er. Mindestens.
Unterlagen liegen aus
Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Planunterlagen liegt ab Mittwoch, 19. Juni, bis einschließlich Dienstag, 2. Juli, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr in der Contrescarpe 73 (4. Etage, Raum 4.18) zur Einsichtnahme aus. Er kann dort Montag bis Freitag von 10 bis 12.30 Uhr sowie Montag von 15 bis 17.30 Uhr und Dienstag bis Donnerstag von 14 bis 16.30 Uhr eingesehen werden. Zudem kann er ab sofort unter www.bauumwelt.bremen.de im Internet eingesehen werden. Gleiches gilt, voraussichtlich ab dem 19. Juni, auch für die festgestellten Planunterlagen.
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