
Zwölf bis 20 Jahre kann der Verkehr noch sicher über die Stephanibrücke fließen. Die Mitarbeiter des Amtes für Straßen und Verkehr (ASV) haben das Bauwerk der Bundesstraße 6 über die Weser umfangreich statisch überprüft. Das Ergebnis der Nachrechnung hat ergeben, dass der Lkw- und Autoverkehr auf der Brücke weiterhin eingeschränkt bleiben muss - Überholverbot und 50 Meter Abstand für Lastwagen. Auf der unteren Ebene kann die Einschränkung für den Fuß- und Radverkehr durch einen Bauzaun aber entfernt werden, teilte Sebastian Mannl, Leiter des ASV, am Mittwoch mit.
Seit Jahren werden alle Brücken in Deutschland systematisch nachgerechnet, um zu ermitteln, wie tragfähig sie sind. Die Berechnungen sind umfangreich und verlaufen in mehreren Stufen, teilweise über Jahre, heißt es vom ASV. Dabei könnten rechnerische Ergebnisse, die aufgrund erster Annahmen getroffen wurden, im weiteren Verlauf der Berechnung durchaus einer Korrektur bedürfen. Das ist nun der Fall.
Das erste Ergebnis wies im Jahr 2017 für die Stephanibrücke aus, dass die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist. In der Folge musste die Nutzung der Brücke für den Verkehr eingeschränkt werden. Dass der Raum für den Fuß- und Radverkehr verkleinert wurde, sorgte für viel Gelächter und Kritik.
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