
Der Beirat Vahr hat einstimmig gegen den Einspruch der Partei Piraten gegen den Ausschluss von der Beiratswahl votiert. Damit folgen die Stadtteilpolitiker der Rechtsauffassung der Wahlbereichsleiterin, sie fordern aber für die Zukunft mehr Klarheit im Wahlgesetz. Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte die Piraten nicht zu den Beiratswahlen zugelassen. Ursache dafür war, dass die Kandidaten für die verschiedenen Beiratsgebiete vom Landesverband der Piraten aufgestellt worden waren.
Die Mitglieder des Landesverbandes wiederum waren nicht alle in den jeweiligen Beiratsbereichen wahlberechtigt – aus Sicht der Wahlbereichsleiterin verstieß die Partei damit gegen das Bremer Wahlgesetz, da die Aufstellung auf Beiratsebene stattfinden müsse und mindestens drei Parteimitglieder aus dem jeweiligen Beiratsbereich die Kandidaten küren müssten. Für eine Korrektur blieb keine Zeit: Die Piraten gaben ihre Vorschlagliste drei Tage vor Fristablauf ab. Ein Einspruch beim Landeswahlausschuss und ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht der Piraten wurden abgeschmettert.
Am 25. Juli hatten die Piraten Einspruch gegen das Wahlergebnis in der Vahr eingelegt. Der neue Beirat musste daraufhin im sogenannten Wahlprüfungsverfahrens nach Bremer Wahlgesetz über den Einspruch entscheiden. Ebenfalls positionieren müssen sich auch die Beiräte in der Neustadt, Walle, Burglesum, Mitte und Östliche Vorstadt, wo die Piraten ebenfalls Kandidaten zur Beiratswahl antreten lassen wollten. Der Koordinierungsausschuss in der Vahr schloss sich in seiner Ablehnung den Argumenten der Landeswahlleiterin an, der mit der Abstimmung im Beirat verabschiedet ist.
Jörg Schoolmann (Linke) brachte zum ursprünglichen Beschlusstext einen Vorschlag ein: „Es sollte vermerkt werden, dass das Wahlrecht geändert werden sollte. Es hat doch einen Beigeschmack, wenn wir über unsere eigene Rechtmäßigkeit abstimmen.“ Eine Haltung, der sich alle Fraktionen anschlossen.
Der Beirat Neustadt wird voraussichtlich am Montag beschließen, ob er den Einspruch der Piraten ablehnt oder nicht. Das Stadtteilparlament hatte aber bereits in kleiner Runde einen Beschlussvorschlag erarbeitet, in dem ebenfalls eine Ablehnung des Einspruchs empfohlen wird. Anfang September hatte sich auch der Waller Beirat mit dem Thema befasst. Bei einer Enthaltung waren sich dessen Mitglieder einig: Auch sie folgen der Rechtsauffassung der Wahlbereichsleiterin und haben somit den Einspruch der Piraten abgewiesen. „Es waren gute Unterlagen dazu da und dieser Tagesordnungspunkt war sehr gut vorbereitet, deshalb war auch kein großer Aussprachebedarf da“, sagte Ulrike Pala, die das Ortsamt West leitet.
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