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Bon-Pflicht sorgt für Ärger

Stefan Lakeband 12.11.2019 12 Kommentare

Geschäfte müssen ab 2020 einen Kassenzettel aushändigen - auch wenn die Kunden das nicht wollen. Das stellt Händler vor Probleme und könnte viel zusätzlichen Müll verursachen.

  • Im Schnitt wollen nur fünf Prozent der Kunden einen Kassenbon haben, erklärt Jan König, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Nordwest.
    Im Schnitt wollen nur fünf Prozent der Kunden einen Kassenbon haben, erklärt Jan König, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Nordwest. (Andrea Warnecke /dpa)

    Kunden bekommen bald bei jedem Einkauf einen Kassenbon – ob sie wollen oder nicht. Grund ist die sogenannte Kassensicherungsverordnung, die Ende des Jahres in Kraft tritt: Sie verpflichtet Geschäfte dazu, bei jedem Verkauf einen Kassenzettel auszuhändigen.

    Das stößt auf Gegenwehr. Kritiker verweisen vor allem auf die Folgen für die Umwelt. „Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr“, sagt Ralph Brügelmann, Steuerexperte des Handelsverbands Deutschland. Zwar sind Kunden nicht dazu verpflichtet, den Beleg mitzunehmen; ausgestellt werden muss er aber.

    „Man muss sich fragen, wie sinnvoll das Ganze ist“, sagt auch Jan König, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Nordwest. Er halte die Belegpflicht für übertrieben. „Im Schnitt wollen nur fünf Prozent der Kunden ihren Kassenbon“, sagt König. Er befürchtet deshalb, dass ein Großteil der Zettel direkt in den Müll wandern werde.

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    Eine Sorge, die auch Stefan Schiebe, Geschäftsführer der Bäcker-Innung Bremen, umtreibt: Gerade erst sei die Branche dabei, die Ausgabe von Coffee-to-go-Bechern zu reduzieren, um Plastik zu sparen. Nun für neuen Müll zu sorgen, sei „Humbug“. Der Zentralverband des Bäckerhandwerks hatte ausgerechnet, dass Bäckereien durch die neue Regelung jährlich künftig fünf Milliarden Bons aus Papier ausdrucken würden.

    Schiebe befürchtet zusätzlich etwas anderes: eine Erhöhung der Preise. Schließlich müssten Geschäfte nun teilweise ihre Kassen umrüsten. Außerdem stiegen die Ausgaben für das Papier; hinzu kämen höhere Abfallkosten, wenn Kunden ihren Beleg direkt im Laden entsorgten. Mit der vor drei Jahren beschlossenen Umstellung verfolgt die Bundesregierung ein klares Ziel: Sie will Steuerbetrug eindämmen. Die nun kommende Pflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung, die unter anderem auch vorsieht, dass Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung fälschungssicher werden.

    Andere Länder mit weitreichenderen Regeln

    In anderen Ländern gibt es eine derartige Bon-Regel bereits – teilweise sogar noch weitreichender als in Deutschland. Wer in Österreich einkauft, muss beispielsweise seit einigen Jahren den Kassenbon zumindest bis zum Verlassen des Geschäfts aufbewahren; in Italien waren Kunden ebenfalls lange Zeit verpflichtet, den Kaufbeleg bei sich zu führen – selbst wenn es bei dem Einkauf nur um eine Kugel Eis ging.

    Verständnis für die Einführung hat Thomas Schlüter vom Bremer Ableger des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands. „Ich verstehe, dass die Politik gerne mehr Transparenz hätte“, sagt der Hauptgeschäftsführer. Wenn Steuerhinterziehung bekämpft werde, profitierten die ehrlichen Händler. Er gehe nicht davon aus, dass sich in seiner Branche viele Betriebe umstellen müssten. Schließlich sehe das Gesetz auch Ausnahmen vor. Wer etwa eine offene Ladenkasse benutze, also keine elektronische Registerkasse habe, müsse auch künftig keine Bons ausstellen. Das sei beispielsweise häufig in Kneipen oder an Marktständen der Fall. Sie würden dadurch entlastet.

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    Ausnahmen sieht das Gesetz auch dann vor, wenn der Verwaltungsaufwand für Betriebe oder ganze Branchen zu hoch ist – dann etwa, wenn „Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen“ verkauft werden. Das Bäckerhandwerk kritisiert nun allerdings, dass diese Regelung offenbar nur auf dem Papier gelte. Das Bundesfinanzministerium habe eine Anweisung an die Finanzbehörden herausgegeben, durch die diese Befreiungsvorschriften praktisch ins Leere liefen, sagt Daniel Schneider vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks.

    Gerrit Cegielka, Verbraucherzentrale Bremen, begrüßt die Bon-Pflicht – zumindest aus Kundensicht. Denn wer Waren umtauschen oder die Garantie in Anspruch nehmen wolle, der müsse seinen Kauf belegen. Digitale Alternativen halte er nur bedingt für einen Ersatz. Zwar gibt es mehrere Unternehmen – auch in Bremen – die anbieten, Bons ohne Ausdrucken direkt von der Kasse auf das Handy zu übertragen. Der Verbraucherschützer aber rät hier zur Vorsicht: „Man muss sich fragen: Wer kann alles die Daten über mein Einkaufsverhalten nutzen?“ Hinzu komme, dass längst nicht jeder ein Smartphone besitze.

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