
Mehr als 1,4 Millionen Euro hat Bremen im vergangenen Jahr geerbt. Erbschaften fallen an das Bundesland, wenn Erben nicht ermittelt werden können oder ihr Erbe ausschlagen. Nach Abzug aller Ausgaben ergab sich eine Netto-Einnahme von 976.310 Euro. Eine Erbschaft in dieser Höhe ist laut dem Finanzressort für den Bremer Fiskus allerdings eine Ausnahme.
Von den 1.422.259 Euro, die das Land erbte, mussten Abgaben in Höhe von 445.949 Euro gezahlt werden. Dazu gehörten beispielsweise offene Rechnungen und Beerdigungskosten sowie Rückzahlungen an Erben, die zunächst nicht gefunden werden konnten, erklärt Dagmar Bleiker, Sprecherin der Finanzsenatorin. Bei den übrigen 976.310 Euro, die an den Fiskus fielen, handele es sich um eine vorläufige Summe. „Vorläufig, weil die Buchungen noch nicht abgeschlossen sind“, sagt Dagmar Bleiker.
Das Erbrecht des Staates ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das jeweilige Bundesland springt quasi ein, sofern kein testamentarischer oder gesetzlicher Erbe festgestellt werden kann, erläutert das Ressort auf seinen Internetseiten. Der Grund für diese Regelung sei nicht finanzieller Natur, heißt es weiter. Stattdessen gehe es darum, herrenlose Nachlässe zu vermeiden. Denn nicht nur Geld, Vermögen oder Immobilen werden vererbt, sondern auch Schulden, die das Land begleichen könnte. An welches Bundesland das Erbe übergehe, hänge mit dem letzten Wohnsitz des Toten zusammen.
Im vergangenen Jahr gab es 145 Fälle, in denen die Nachlassgerichte das Land Bremen als Erbe eingesetzt haben. „Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben sind nicht nur aus dem Jahr 2020“, so Dagmar Bleiker. So könne Geld, das das Land erbt, auch aus früheren Sterbefällen stammen. „Schwankungen gibt es natürlich immer. Die vergleichsweise hohe Summe in 2020 liegt an einem Einzelfall“, sagt die Sprecherin. Es habe eine ungewöhnlich hohe Erbschaft gegeben, die der Landeskasse zugerechnet wurde. Zum Vergleich: 2019 erbte das Land Bremen 527.948 Euro. 2018 waren es 399.365 Euro.
Wenn die Erben laut BGB innerhalb einer bestimmten Zeit nicht ermittelt werden, kann das Gericht den Fiskus als Erben feststellen. Bis zu 30 Jahre nach dem Tod könnten sich Erben allerdings melden, dann werde das Geld wieder ausgezahlt. „Das kommt aber eher selten vor. Vielleicht ein bis zwei Mal im Jahr“, sagt die Sprecherin. Eine solche Rückforderung führe zu einer Auszahlung im aktuellen Haushaltsjahr.
Auch die Landeskasse Niedersachsen profitierte 2020 von einer Reihe Erbschaften. „Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 1824 Fälle, in denen die Landeskasse als Erbe eingesetzt wurde“, sagt Ute Stallmeister, Sprecherin des Landesamtes für Bau- und Liegenschaften. Nach Abzug der Ausgaben habe sich so ein Betrag von 9,95 Millionen Euro ergeben.
In Hamburg habe es im vergangenen Jahr 85 Fälle gegeben, in denen die Hansestadt als Erbe eingesetzt wurde, sagt Imme Mäder, Sprecherin der dortigen Finanzbehörde. Abzüglich der Ausgaben habe sich eine Erbschaft von rund 157
.000 Euro für Hamburg ergeben.
Weil nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden vererbt werden, kommt es häufig dazu, dass Hinterbliebene das Erbe ausschlagen. Sie übernehmen mit dem Antritt des Erbes alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Sechs Wochen haben die Hinterbliebenen Zeit, um die Erbschaft abzulehnen. Auch in solchen Fällen muss das Bundesland einspringen.
Es kommt auch vor, dass das Land oder der Staat testamentarisch direkt als Erbe eingesetzt werden. Solche Erbschaften seien in der Regel an eine bestimmte Erwartung gebunden, schreibt das niedersächsische Landesamt für Bau- und Liegenschaften. Zum Beispiel könne festgehalten werden, dass die Erbschaft dafür genutzt werden solle, Kunstwerke für ein bestimmtes Museum zu kaufen. Auch Häuser und Grundstücke werden mitunter an den Staat vererbt.
Ein ähnlicher Fall trat 2012 in Bremen ein. „Das Land bekam ein Gemälde vermacht. Die Verstorbene hatte das in ihrem Testament so festgelegt“, sagt Bleiker. Es handelte sich um ein Werk des Malers Fritz Jacobsen, ein Schüler des Bremer Industriemalers Otto Bollhagen. Die damalige Finanzsenatorin Karoline Linnert übergab das Bild an Heinz-Gerd Hofschen vom Focke Museum. Der sah in dem Erbstück eine „hervorragende Ergänzung“ zu den bereits vorhandenen Werken aus dem Atelier Bollhagen.
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