
Kleinbetriebe, die von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind, bekommen vom Land Bremen die dringend benötigten Finanzhilfen. Der Senat hat zu diesem Zweck ein weiteres Hilfspaket aufgelegt. Er reagiert damit auch auf Kritik an den bisherigen Unterstützungsangeboten, die sich auf Darlehen und Bürgschaften beschränkten. Damit sei kaum jemandem geholfen, hatten insbesondere Gastronomen und andere Kleingewerbler moniert.
Nun sollen zehn Millionen Euro für Liquiditätshilfen bereitgestellt werden. Firmen, die nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro erreichen, können jeweils bis zu 20.000 Euro erhalten. Die Förderbedürftigkeit werde in einem schnellen und unbürokratischen Verfahren geprüft, kündigte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) am Freitag an. Das Landesprogramm soll den Betrieben sehr kurzfristig Luft verschaffen, bevor voraussichtlich Ende nächster Woche der Bund einen deutlich größeren Rettungsschirm für Kleinfirmen und Solo-Selbstständige aufspannt.
Im Raum steht Gesamtvolumen von etwa 40 Milliarden Euro. Bei einer bundesweit einigermaßen gleichmäßigen Verteilung würden auf Bremen etwa 400 Millionen Euro entfallen. Die Zuschüsse aus dem zehn Millionen Euro schweren Landesprogramm müssen nicht zurückgezahlt werden. „Trotzdem ist das aus unserer Sicht kein verlorenes Geld, denn es dient dem Erhalt von Arbeitsplätzen“, sagte Senatorin Vogt.
Allerdings zeigt sich beim Blick in die Praxis bereits, dass auch bei diesem Programm einzelne Betriebe durch das Raster fallen. Bernard Timphus, Inhaber der Konditorei Stecker, beschäftigt beispielsweise zwölf Mitarbeiter und fünf Auszubildende. Damit liegt sein Unternehmen knapp oberhalb der Grenze der Betriebsgröße, um die jetzt beschlossenen Zuschüsse für den Erhalt des Anbieters zu bekommen. Als Café-Betreiber ist er ebenfalls von den jetzt noch einmal ausgeweiteten Einschränkungen für die Gastronomie betroffen.
Kredite zur Überbrückung der von Amts wegen verordneten Schließung bewertet er hingegen skeptisch. „Das sind ja Belastungen, die zusätzlich auf bereits bestehende Verpflichtungen oben drauf kommen und die fehlenden Umsätze eben nicht ersetzen“, sagt der Obermeister. Erste Gespräche, die der Konditor dazu mit der landeseigenen Bremer Aufbaubank (BAB) geführt hat, haben seine Sorgen nicht ausräumen können.
Dass der Unterstützungsbedarf massiv ist, belegt die hohe Zahl solcher Beratungsgespräche bei der BAB. Das Wirtschaftsressort hatte dort zu Wochenbeginn eine sogenannte Task Force eingerichtet, eine Sonderarbeitsgruppe also, die den Kontakt zu existenzgefährdeten Betrieben hält und sich um passgenaue Hilfen bemüht. 30 Mitarbeiter führen dort täglich rund 150 Gespräche. Ab Montag können bei der Task Force die Anträge auf Mittel aus dem Hilfspaket des Landes gestellt werden. Gewährt wird die Unterstützung beispielsweise für die Miete gewerblicher Immobilien oder für den Kapitaldienst bei fremdfinanzierten Maschinen und Anlagen.
Die Handelskammer Präses Janina Marahrens-Hashagen verweist unterdessen auf das Engagement der Kammern, um den Rettungsschirm des Bundes so auszugestalten, dass kleine und mittlere Unternehmen besonders profitieren. „Viele der kurzfristig wichtigen Hilfen lassen sich nur auf Bundesebene voranbringen“, sagte Marahrens-Hashagen. Zugleich appelliert sie an die Unternehmer, alle Mittel und Wege zu nutzen, um die Betriebe und ihre Belegschaften gut durch die aktuelle Krise zu bringen.
Sollten die Einschränkungen des Wirtschaftslebens länger andauern, sieht der Bremer Senat auch die Vermieter von Gewerbeflächen gefordert, „zur Rettung der Vielfältigkeit des Bremer Wirtschaftslebens auf Margen zu verzichten und Mietsenkungen zu gewähren“, hieß es am Freitag in einer schriftlichen Erklärung des Senats.
Frisöre machen dicht
Weitere Einschränkungen des Wirtschaftslebens hat der Senat am Freitag verfügt. Betroffen ist vor allem das Frisörhandwerk. Weil es für die Beschäftigten dort nicht möglich ist, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur Kundschaft einzuhalten, müssen die Salons schon an diesem Sonnabend schließen. Gleiches gilt für Tattoo- und Nagelstudios. Für den Gastronomiebereich erließ Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) neue Auflagen. War es bisher noch zulässig, dass Restaurants und Kneipen bis 18 Uhr Speisen und Getränke zum Verzehr in den eigenen Räumlichkeiten servieren, so dürfen gastronomische Produkte ab sofort nur noch zum Mitnehmen angeboten werden.
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