
Wissenschaftlich begleitete Modellversuche zum sogenannten Drug-Checking, also mobile und stationäre Schnelltests von Drogen auf Wirkstoffe und Verunreinigungen plus die Veröffentlichung von Warnungen, sind bislang in Deutschland nicht legal möglich. Nun könnte aber neue Bewegung in das Thema kommen, das sich auch Rot-Grün-Rot in den Koalitionsvertrag geschrieben hat.
Hessen bringt am Freitag einen Antrag in den Bundesrat ein, der auf Änderungen im Betäubungsmittelgesetz abzielt, die die Schnelltests ermöglichen würden. Bislang steht jeder Umgang mit Drogen oder Betäubungsmitteln unter einem sogenannten Erlaubnisvorbehalt. In der Praxis bedeutet das: Jeder, der Rauschmittel chemisch analysieren würde, könnte sich strafbar machen – erst recht dann, wenn er sie ihren Besitzern nach der Untersuchung wieder aushändigen würde.
Bremen wird dem Vorstoß laut Lukas Fuhrmann, Sprecher des Gesundheitsressorts, zustimmen. Auch Hamburgs Sozial- und Gesundheitsbehörde hatte vor einigen Tagen Zustimmung angekündigt, anders als in Bremen hatte es dort vor kurzem einen Kurswechsel bei dem Thema gegeben. Auch Berlin steht Drug-Checking schon länger offen gegenüber, ein Modellversuch ist geplant. Ähnliches haben SPD, Grüne und Linke in Bremen ebenfalls vor, sollte sich die Rechtslage aufgrund des Vorstoßes aus Wiesbaden – der allerdings vorbehaltlich der Zustimmung der Länder im Bundesrat auch noch durch den Bundestag müsste – ändern. „Das Thema ist der Gesundheitssenatorin ein wichtiges Anliegen“, sagt Fuhrmann.
Als Vorstufe eines möglichen Drug-Checkings soll laut dem Behördensprecher geprüft werden, inwieweit es die rechtliche Lage schon jetzt zulässt, zumindest bei Razzien oder Verkehrskontrollen beschlagnahmte Drogen zu untersuchen und Warnungen über die Drogenberatungsstellen zu veröffentlichen. Zumindest die Frage der Rückgabe der Rauschmittel an ihre Besitzer würde dabei wegfallen. „Damit könnten wir der Szene Anhaltspunkte liefern und signalisieren, wenn es vermehrt Verunreinigungen geben sollte“, sagt Fuhrmann. Diese Prüfung, die ebenfalls im Koalitionsvertrag beschlossen wurde, ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Das hängt laut Fuhrmann auch mit Corona zusammen: Unter der derzeitigen Auslastung des Ressorts leiden Projekte, die längst hätten auf den Weg gebracht werden sollen.
In der Schweiz, den Niederlanden und Österreich ist Drug-Checking erlaubt – unter anderem können Konsumenten Schwarzmarktware in Clubs oder bei Festivals von Informations- und Beratungsstellen untersuchen lassen. Aufklärung und Information über die Risiken sind Teil der Programme. Kritiker befürchten allerdings eine Verharmlosung und Werbung für die illegalen Drogen.
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