
Die Unterstützung von Alleinerziehenden, die von ihrem Partner keinen Unterhalt bekommen, kommt das Land Bremen teurer zu stehen als bisher gedacht: Nach aktuellen Zahlen, die am Freitag auf der Jugend- und Familienministerkonferenz in Weimar vorgelegt wurden, haben sich die Ausgaben für das sogenannte Unterhaltsvorschuss- und Ausfallleistungsgesetz (UVG) im Jahr 2018 nahezu verdreifacht.
Das hat mit der Reform des Gesetzes im Jahr 2017 zu tun, womit Alleinerziehende bis zum 18. Geburtstag des Kindes ein Recht auf die staatliche Unterstützung haben und die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten wegfällt. Allerdings hatte der Bund zuvor niedrigere Kostensteigerungen prognostiziert. Deswegen ist Bremen jetzt zusammen mit Schleswig-Holstein einer Initiative beigetreten, um den Bund stärker zu beteiligen.
In Bremen wurden im ersten Jahr nach der Reform 26,89 Millionen Euro netto für Bezüge aus dem Gesetz aufgebracht, vorher waren es 10,48 Millionen Euro. Bundesweit sind die Ausgaben von 665 Millionen Euro im Jahr auf etwa 1,9 Milliarden Euro angestiegen. Der Bund hatte ursprünglich Mehrkosten von knapp 351 Millionen Euro veranschlagt. „Die Mehrkosten der Reform gehen einseitig zulasten der Länder“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). „Das können wir uns auf Dauer nicht leisten.“ Der Bund habe zwar den Finanzierungsanteil von 33 auf 40 Prozent angehoben, das sei aber bei einer Verdreifachung der Ausgaben nicht ausreichend.
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