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Antrag für die Bürgerschaft
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Bremer FDP für Abschaffung der Hundesteuer

Nina Willborn 08.03.2020 8 Kommentare

Die Bremer FDP will die Hundesteuer abschaffen. Die Fraktion hält die Abgabe für ungerecht und wenig ertragreich und hat deshalb einen Antrag für die Bürgerschaft entworfen. Andere Fraktionen sind kritisch.

  • Wenn es nach der FDP geht, brauchen Hunde wie dieser Australian Shepherd in Bremen ab 2021 keine Steuermarke mehr am Halsband.
    Wenn es nach der FDP geht, brauchen Hunde wie dieser Australian Shepherd in Bremen ab 2021 keine Steuermarke mehr am Halsband. (Frank Thomas Koch)

    Wer sich einen Hund als Haustier hält, muss für ihn eine Steuer zahlen. Das ist hierzulande seit dem frühen 19. Jahrhundert so, und wahrscheinlich genau so lange gibt es den Streit darüber, ob dieser Obolus sinnvoll oder nicht, gerecht oder ungerecht ist. Die FDP gehört zu denjenigen, die ihn für nicht sinnvoll, überholt und ungerecht halten. Daher unternehmen die Bremer Liberalen nun einen neuen Versuch und sprechen sich einmal mehr für die Abschaffung der Hundesteuer aus. Für die Bürgerschaft hat die Fraktion einen entsprechenden Antrag vorbereitet mit der Forderung, das Parlament möge ein „Ortsgesetz zur Aufhebung der Hundesteuer“, geltend ab 2021, beschließen. Von den anderen Fraktionen wird es dafür allerdings voraussichtlich keine Unterstützung geben.

    Die Hundesteuer spülte im Jahr 2018 laut den Daten des Statistischen Landesamts etwa 1,9 Millionen Euro in die Bremer Kasse. Nimmt man Bremerhaven hinzu, waren es knapp 2,3 Millionen Euro – was einen leichten Rückgang im Vergleich zum Jahr 2017 bedeutet: Damals kamen landesweit etwa 2,4 Millionen Euro zusammen.

    Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit
In Bremen beginnt am 15. März wieder die Brut- und Setzzeit und dauert bis einschließlich 15. Juli. Während dieser Zeit brüten Vögel ihre Eier aus, Wildtiere bringen ihre Säuglinge zur Welt und ziehen ihren Nachwuchs auf. Vertreibt ein stöbernder Hund beispielsweise brütende Vögel, so kann das Gelege auskühlen. Auch der Hundegeruch an einem Jungtier kann dazu führen, dass die erwachsenen Tiere durch den fremden Geruch irritiert werden und ihren Nachwuchs verstoßen. Damit die Wildtiere nicht gestört und die Jungtiere verletzt oder getötet werden, gilt während der Brut- und Setzzeit strikte Leinenpflicht für Hunde. 
Nach § 7(2) des Bremischen Feldordnungsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer 
    Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit
In Niedersachsen müssen Hunde erst ab dem 1. April angeleint werden. Einen pauschalen Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit gibt es in Deutschland nicht, jede Kommune handhabt den Umgang anders. In Hannover beispielsweise besteht kein grundsätzlicher Leinenzwang, jedoch müssen Hunde in bestimmten Bereichen angeleint werden. 
Der Leinenzwang gilt nicht für Hunde, die im Rahmen der befugten Jagdausübung geführt werden sowie für Diensthunde der Polizei, anderer Behörden oder Begleithunde. 
    Was tun mit verletzten Wildtieren?
Was tun, wenn man einen verletzten Igel, Fuchs oder Reiher findet oder ein Jungtier alleine und hilflos wirkt? Zunächst könnte ein örtlicher Tierschutzverein, wie den Bremer Tierschutzverein oder den Tierschutz Bremerhaven, helfen. In Bremen gibt es außerdem die Kleintierklinik Bremen, der eng mit dem Tierschutzverein zusammenarbeitet und daher auch verletzte oder kranke Fundtiere behandelt. Auch der Nabu hat eine Übersicht über Pflege- und Auffangstationen für Vögel und Säugetiere. 
    Leinenpflicht in der Bremer Natur
Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit gilt die Leinenpflicht ohne Ausnahmen in allen Bremer Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind. In allen Schutzgebieten in der Stadt Bremerhaven ist es ganzjährig verboten, Hunde unangeleint zu führen.
    Fotostrecke: Leinenpflicht, Steuer und Co.: Was Hundehalter in Bremen wissen müssen

    Gemeldet waren im Land Bremen laut dem Finanzressort Ende 2019 gut 21.300 Hunde im Bundesland, knapp 16 300 in Bremen und circa 5000 in Bremerhaven. Wie viele Hunde derzeit „schwarz“ bei ihren Herrchen und Frauchen leben, ist unklar. Ebenso, was es für einen finanziellen Aufwand bedeutet, die Steuer bei den Säumigen einzutreiben.

    Mit 150 Euro pro Hund und Jahr gehört Bremen zu den im Vergleich teureren Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern. In Düsseldorf zahlen Hundehalter 96 Euro, allerdings gilt das nur für den ersten Hund, in Berlin 120 Euro. Auch im Bremer Umland ist das Leben mit Hund günstiger als in der Stadt, so etwa in Delmenhorst und Oldenburg mit 108 Euro pro Jahr für den ersten Hund und erst recht in Syke (60 Euro), Oyten (26 Euro) und Verden (24 Euro). In Bremerhaven beträgt die Gebühr 90 Euro pro Hund.

    Hundesteuer zählt zu den Gemeindesteuern

    Dass die Beträge so unterschiedlich sind, liegt daran, dass die Hundesteuer wie die Grund- oder die Gewerbesteuer zu den Gemeindesteuern zählt, die laut der Finanzverfassung des Grundgesetzes die Kommunen eigenständig festlegen dürfen. In Bremen war sie zuletzt 2016 erhöht worden (vorher 122,64 Euro). Ausgenommen von der Steuer sind Dienst- und Blindenhunde, für Züchter und Händler gelten Sonderregeln, nach denen sie nicht für jeden Welpen zahlen müssen. Auch wer nur gering verdient, kann sich unter Umständen von der Steuer befreien lassen.

    Thore Schäck, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der FDP, hält selbst keinen Hund, aber wie seine Fraktion den Aufwand für die Hundesteuer für unverhältnismäßig. Mit einem Anteil von unter einem Prozent am gesamten Steueraufkommen sei die Bedeutung der Hundesteuer verschwindend gering, heißt es in dem Antrag. „Dem äußerst geringen Steueraufkommen steht zudem ein hoher bürokratischer Aufwand für Erhebung und Kontrolle dieser Steuer gegenüber.“ Dieser würde zusätzliche Verwaltungskraft binden. „Wenn eine Steuer zu Mehreinnahmen führt, gut“, sagt Schäck. „Wenn das aber nicht der Fall ist, muss man die Frage stellen, ob die Hundesteuer den Aufwand wert ist.“

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    Die Fraktion hält die Steuer auch aus anderen Gründen für ungerecht. Weil Katzen- und Vogelbesitzer nicht zur Kasse gebeten werden, sei die Zwangsabgabe für Hunde sozial ungerecht, argumentiert die FDP. „Sie diskriminiert einseitig Hundebesitzer“, heißt es in dem Antrag. Für Pferde dürfen die Kommunen theoretisch übrigens auch eine Steuer verlangen, in der Praxis wird sie aber so gut wie nirgendwo verlangt. Als weiteren Punkt gegen die Hundesteuer führt die FDP an, dass durch sie kein Profit für Hunde oder deren Besitzer in Form von Freilaufflächen oder Abfalleimern für Hundekot geschaffen wird. Mit der Abgabe werden stattdessen allgemeine kommunale Aufgaben mitfinanziert. Schäck: „Es gibt keinen sinnvollen Einsatz der Steuer. Sie leistet weder einen finanzpolitischen noch einen ordnungspolitischen Beitrag.“

    Wenig Zustimmung gibt es für den Vorstoß von Grünen-Fraktionschef Björn Fecker. „Angesichts der Herausforderungen im Bremer Haushalt für den Ausbau von Kitas und Schulen, der Sanierung der Verkehrsinfrastruktur oder der Unterstützung der Jugendarbeit in den Stadtteilen passt der Vorschlag einzelne Steuern abzuschaffen so gar nicht in diese Zeit“, sagt er. „Auf mich wirkt es eher nach Effekthascherei als nach einer nachhaltigen Finanzpolitik.“

    Steuer soll einer zu großen Zahl von Hunden in der Stadt entgegenwirken

    Auch der SPD-Finanzexperte Arno Gottschalk ist von der Idee der Liberalen wenig begeistert. Die Hundesteuer decke kommunalen Aufwand ab, sagt er. Zudem besitze sie eine Lenkungsaufgabe: Sie solle einer zu großen Zahl von Hunden in der Stadt entgegenwirken. „Deshalb verzichtet auch kaum eine deutsche Stadt auf diese Steuer“, begründet Gottschalk. „Aller Voraussicht nach werden auch wir das nicht tun.“

    Jens Eckhoff, Finanzpolitiker der CDU-Bürgerschaftsfraktion, hält den Vorstoß für einen „populistischen Vorschlag“. „Die FDP will offensichtlich einen kurzfristigen Erfolg“, sagt er, „und das, obwohl sie genau weiß, dass da sofort die Luft raus sein wird.“ Das Abschaffen der Hundesteuer sei eine Idee, die man sich in Bremen nicht leisten könne. „Es gibt viele wichtigere Themen, um die man sich kümmern muss“, sagt Eckhoff.

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    Auch anderswo ist die Hundesteuer ein Thema. In Jena wurde vor Kurzem auf Anregung der CDU darüber diskutiert, alle Hunde, die länger als zwei Jahre im Tierheim saßen und dann vermittelt werden, lebenslang von der Steuer zu befreien. Wie in Jena gilt auch in Bremen: Hunde im Tierheim sind von der Steuer befreit, und wer einen Tierheim-Hund aufnimmt, spart sie ein Jahr lang. Im schweizerischen Kanton Genf hatte sich das Kantonsparlament für eine generelle Abschaffung der Steuer ausgesprochen, mehr als 67 Prozent der Bevölkerung hatten diesen Plan Anfang Februar aber abgelehnt. Andere europäische Länder, darunter England, Schweden, Ungarn und Griechenland haben ihre Hundesteuern in den vergangenen Jahrzehnten abgeschafft.

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    peridoxicon am 26.02.2021 20:54
    Nein, dauert es nicht. Bitte informieren, bevor man hier Quatsch erzählt. Der Impfstoff ist sicher und zugelassen.
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    Lebewesen am 26.02.2021 20:54
    Menschlich sehe ich da, dass der Stahmann Betrieb das Personal mit Bürgerinnen-Steuer bezahlt und einfach Schulden machen kann.

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