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Bremer Justizbehörde begrüßt die Legalisierung des Containerns

Katharina Frohne 10.11.2019 6 Kommentare

Bislang ist das Containern, also das Mitnehmen entsorgter Lebensmittel von Supermärkten und Restaurants, eine Straftat. Die Bremer Justizbehörde hält es für wünschenswert, das zu ändern.

  • Die Bremer Justizbehörde würde es begrüßen, wenn das Containern legalisiert würde, weil viel zu viel Lebensmittel im Müll landen.
    Die Bremer Justizbehörde würde es begrüßen, wenn das Containern legalisiert würde, weil viel zu viel Lebensmittel im Müll landen. (Christiane Raatz/dpa)

    Die Bremer Justizbehörde hält es für wünschenswert, das Containern zu legalisieren. „Das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung ist weder ethisch noch ökologisch vertretbar“, sagt Sprecher Matthias Koch. Bislang allerdings gelte es als Straftat, sich an den Müllcontainern von Supermärkten oder Restaurants zu bedienen – „wir sind der Meinung, dass sich das ändern muss“. Die Behörde erwarte deshalb entsprechende Vorschläge vonseiten des Bundes – denn noch stünden einem solchen Schritt auch lebensmittel- und abfallrechtliche Regelungen im Weg.

    Am Freitag hatten zwei Münchnerinnen, 26 und 28 Jahre alt, Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie wollen erreichen, dass das Containern per Gesetzesänderung entkriminalisiert wird. Ferner geht es ihnen um einen nachträglichen Freispruch: Im Juni 2018 waren die beiden Frauen wegen Diebstahls verurteilt worden, weil sie sich an den Müllbehältern eines Edeka-Marktes in München-Olching bedient hatten.

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    Denn: Auch wenn der Händler die betreffenden Lebensmittel – Salatköpfe, ein paar Tüten Saft, einige Joghurtbecher – entsorgt hatte, galten sie weiterhin als sein Eigentum. Unsinnig, finden die beiden Münchnerinnen. Auf ihrem Blog, auf dem sie über das Gerichtsverfahren berichteten, schreiben sie: „Weiterhin bleibt die Absurdität bestehen, dass in Zeiten der Klimakrise der Schutz unserer Lebensgrundlagen hintenangestellt wird.“

    18 Millionen Tonnen landen im Müll

    Nach Berechnungen der Universität Stuttgart landen in Deutschland jährlich fast 13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Die Umweltorganisation WWF geht sogar von mehr als 18 Millionen Tonnen aus. Politische Bemühungen, das Mitnehmen von Supermarkt-Abfällen zu legalisieren, blieben bislang ohne Ergebnis. Zuletzt war Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) im Juni diesen Jahres am Widerstand der CDU-Länder gescheitert. 

    Containern ist weiterhin illegal. Umgangen werden kann das Verbot nur, wenn die Märkte das Mitnehmen ihrer Abfälle ausdrücklich erlauben. So geschehen beim Kaufhaus Lestra in Bremen-Horn, das seine Mülltonnen im Sommer dieses Jahres für die Selbstbedienung freigab. Das Angebot werde nach wie vor gut angenommen, sagt Geschäftsführer Jörg Hasler. „Wir haben ausschließlich positive Erfahrungen gemacht.“

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    Er könne nicht nachvollziehen, dass andere Händler ihre ohnehin entsorgten Lebensmittel unter Verschluss hielten; sie selbst hätten schließlich kein Interesse mehr an der Ware – „warum sie also nicht anderen überlassen?“

    Christian Böttcher, Sprecher des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels, hält diese Haltung für problematisch. Im Müll landeten gelegentlich immerhin auch Produkte aus Warenrückrufaktionen – Lebensmittel also, die potenziell gesundheitsschädlich seien. Die Händler müssten daher auch an die Sicherheit der Lebensmittelretter denken; nicht zuletzt gehe es für sie um Haftungsfragen. Die Warenverschwendung, sagt Böttcher, müsse anders bekämpft werden, etwa durch Spenden an örtliche Tafeln. 

    Verdorbene Lebensmittel sind oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen

    Ähnliches äußert Andreas Krämer, Sprecher der Rewe Group, zu der die Supermarkt-Ketten Rewe und Penny zählen. Verdorbene Lebensmittel seien oft nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen, „die Marktverantwortlichen sind daher dazu angehalten, die Müllcontainer vor dem Zugriff Dritter zu sichern“. Wichtig ist Krämer außerdem zu betonen, dass bis zu 99 Prozent der Waren verkauft würden und ein Großteil der übrigen Produkte lokalen Tafel-Initiativen überlassen werde.

    In Bremen halte sich das Interesse am Containern bislang in Grenzen, sagt Gerrit Cegielka von der hiesigen Verbraucherzentrale. Anfragen hinsichtlich der Rechtslage habe es bislang zumindest nicht gegeben. Das könne allerdings auch daran liegen, „dass die Bremer Lebensmittelmärkte kein Interesse an einer Strafverfolgung haben“. Wer entsorgte Lebensmittel aus Mülltonnen fischen wolle, solle „in jedem Fall bei den Supermärkten um Erlaubnis fragen“. Denn bis auf Weiteres gelte: „Solange die Ware sich auf dem Gelände des Supermarktes befindet, ist es allein Sache des Eigentümers zu entscheiden, was mit seinem Eigentum geschehen soll.“

    Der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge ist Milch in einer ungeöffneten Verpackung rund drei Tage nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar.
    Dass Milchprodukte verdorben sind, erkennen Verbraucher am Geruch.
    Außerdem zeigt Schimmel, dass zum Beispiel Brot nicht mehr genießbar ist. Wer auf einem Brot Schimmelpilze entdeckt, sollte in jedem Fall das gesamte Brot entsorgen, rät Gabriele Graf von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Isst man das verschimmelte Brot, können Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen die Folge sein.
    Nudeln, Mehl und Reis können den Verbraucherschützern zufolge noch mehrere Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verwendet werden, wenn sie trocken gelagert werden.
    Fotostrecke: Welche Lebensmittel noch auf den Teller statt in die Tonne gehören

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    danielweitzel am 05.03.2021 20:52
    Guten Abend, ich werde in Kürze Vater, aber mir ist völlig unklar, wie dass Land Bremen dies wissen sollte und mir ist nicht klar, wo ich meinen ...
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    MaxHeinken am 05.03.2021 20:37
    Letztendlich geht ja nicht um den Einzelfall, sondern um den Bundesvergleich....
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