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  • » Bremer Landgericht schmettert Vonovia-Berufungen ab
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Richter stärken Rechte der Mieter
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Bremer Landgericht schmettert Vonovia-Berufungen ab

Florian Schwiegershausen 25.03.2019 4 Kommentare

Es geht um Mieterhöhungen nach einer energetischen Sanierung. Die Bremer Richter haben Vonovia bereits in drei Fällen den nächsthöheren Klageweg verboten. Wieso das die Rechte der Vonovia-Mieter stärkt.

  • Die Richter des Bremer Landgerichts haben bereits in drei Fällen eine Berufsverhandlung seitens Vonovia abgelehnt. Die Richter sehen keine Chancen auf Erfolg. Es geht um Mieterhöhungen nach einer energetischen Modernisierurng.
    Die Richter des Bremer Landgerichts haben bereits in drei Fällen eine Berufsverhandlung seitens Vonovia abgelehnt. Die Richter sehen keine Chancen auf Erfolg. Es geht um Mieterhöhungen nach einer energetischen Modernisierurng. (Kuhaupt)

    Es ist ein wenig wie im Kino-Klassiker „Und ewig grüßt das Murmeltier“. Der Wohnungskonzern Vonovia hat vor allem Häuser am Peterswerder energetisch modernisiert. Zusammen mit der Modernisierung präsentierte das Unternehmen den Mietern ein Schreiben, wie viel diese in Zukunft an Miete zahlen müssten. Denn bis Ende 2018 war es möglich, elf Prozent der Kosten auf die Miete umzuschlagen. Seit Januar sind acht Prozent erlaubt.

    Da diverse Mieter dort schon viele Jahre wohnen und einen alten Mietvertrag haben, bedeutete dies für manchen eine Erhöhung der Kaltmiete um etwa 40 Prozent. Dagegen setzten sich die Mieter zur Wehr. Eine ganze Reihe von ihnen gewann vor dem Bremer Amtsgericht. Danach wiederholte sich alles so ähnlich wie im Film mit dem Murmeltier: Vonovia ging in Berufung und verlor dann schließlich vor einer der zwei Kammern des Bremer Landgerichts, die sich mit solchen Mietfällen beschäftigen.

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    Die Begründungen der Richter ähnelten sich. Sie kritisierten in ihren Urteilen, dass der Wohnungskonzern nicht detailliert genug nach einzelnen Gewerken die Modernisierungskosten dargelegt hätte. Dabei stand immer im Raum, dass reine Instandhaltungskosten auch in die energetische Modernisierung mit eingerechnet wurden. Dadurch steigt die Gesamtsumme und  die Summe, die auf die Mieter umgeschlagen werden kann.

    Bei Objekten in der Poelzigstraße klagten gleich mehrere Nachbarn. Da sich die Fälle ähnelten und Vonovia jedes Mal wieder in die nächste Instanz vor das Landgericht ziehen wollte, haben die Richter dem nun bereits in drei Fällen ein Ende gemacht. Sie haben die Berufung nicht zugelassen. Als Begründung nannten sie, dass die Berufung keine Chance auf Erfolg hätte.

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    Der Bremer Anwalt für Mietrecht, Valentin Weiß, sieht in diesen abgelehnten Fällen eine Blaupause für mindestens 22 andere Vonovia-Mieter, die er vertritt: „Eigentlich müsste das Unternehmen nun auf die Mieter zugehen und einsehen, dass die Berufungen hier vor dem Bremer Landgericht keinen Sinn mehr machen.“ Mit der Ablehnung der Berufung gehe auch automatisch für Vonovia einher, dass in diesen Fällen der Weg zum Bundesgerichtshof verwehrt ist. Würde es dort zu einem Urteil kommen, könnte Vonovia damit Recht schaffen, an dem sich die Landgerichte Deutschlands in Zukunft orientieren würden.

    Einschränkung von Modernisierungsinvestitionen

    Der Wohnungskonzern Vonovia erwägt, alle juristischen Mittel gegen das Bremer Landgericht anzuwenden. Das hat das Unternehmen dem WESER-KURIER nach der Entscheidung des Bremer Landgerichts mitgeteilt. Das wollte in drei Fällen wegen mangelnder Chancen auf Erfolg keine Berufung zulassen. In erster Instanz hatten sich die Mieter vor dem Amtsgericht gegen die Mieterhöhung nach einer energetischen Modernisierung gewährt und gewonnen. Hierzu sagte ein Vonovia-Sprecher: "Die Berufungsentscheidungen beruhen unverändert auf einer aus unserer Sicht falschen rechtlichen Würdigung der Zweiten Zivilkammer des Landgerichts Bremen. Die Erste Zivilkammer desselben Landgerichts hat ausdrücklich entgegen der Zweiten Kammer unsere Modernisierungsankündigungen für formwirksam erachtet." Vonovia erachtet die Rechtssprechung in Bremen als mittlerweile überholt. "Insofern besteht derzeit nur die Möglichkeit, in den Bremer Fällen die Revision zum Bundesgerichtshof anzustreben", ergänzte der Sprecher. Allerdings komme wegen der geringen Streitwerte eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ nicht in Betracht.

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    Auch bei ähnlich gelagerten Fällen wolle das Unternehmen also auch weiterhin Berufungen in die zweite Instanz anstreben. Der Vonovia-Sprecher sagte dazu: „Für uns als Unternehmen ist ein konsistenter rechtlicher Rahmen natürlich sehr wichtig. Daher möchten wir das Thema gerne klären lassen. Solange das Berufungsgericht nicht seine Rechtsauffassung ändert, sind wir hierzu gezwungen. Das Landgericht hatte sich 2018 schon einmal vom Bundesgerichtshof korrigieren lassen müssen. Es hatte die Verwendung von sogenannten „Typengutachten“ für Anpassungen der Miete an die Ortsübliche Vergleichsmiete abgelehnt. Auch hier hatte der Bundesgerichtshof den Bremer Richtern aufgegeben, diese Typengutachten zu akzeptieren.“

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    Erst das Werk mit normal atmenden Arbeitnehmern zumachen, weil es ein Hotspot ist, um es danach für Indoor-Aktivitäten wie z. B. schwer atmenden ...
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    miete-deinen-koch am 25.02.2021 08:58
    Eine sehr gute Frage, die Sie mal beim Bauamt loswerden können. Mich hat die Antwort leider sehr überrascht...
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