
Aufatmen in Hemelingen: Das Ordnungsamt hat die beiden Hunde, die am Mittwoch einen Yorkshireterrier beim Parzellengebiet am Heumarschweg totgebissen hatten, in Obhut genommen. Die Tiere seien „vorläufig sichergestellt“ worden, meldete das Innenressort am späten Montagnachmittag. Bereits einen Tag nach der Beißattacke hatten Ordnungsamt und Polizei das Grundstück des Hundehalters in Augenschein genommen. Bei einem zweiten Termin unter Beteiligung des Tierschutz- und Veterinärdienstes fiel dann offenbar die Entscheidung, die beiden Tiere von ihrem Halter zu trennen.
Unter den Hundehaltern vor Ort hatte der Vorfall für erhebliches Aufsehen gesorgt. Zumal der tödlichen Attacke nur wenige Tage zuvor ein anderer Zwischenfall vorausgegangen war. Einer der beiden Hunde – dem Vernehmen nach handelt es sich um Kangal, auch bekannt als Anatolische Hirtenhunde – war am Sonntag auf eine andere Hündin losgegangen und hatte sie an ihrem Hinterteil gepackt. Das berichtete die Halterin in der Facebook-Gruppe „Gefahrenwarngruppe Bremer Hunde“. Nur mit Mühe konnte die Halterin dem Tier Einhalt gebieten, ihr Hund musste an drei Stellen geklammert werden.
An sich werden die beiden Hunde in einem umzäunten Areal gehalten. Allerdings gelang es ihnen allem Anschein nach, sich unter dem Zaun hindurch zu buddeln. Die Löcher wurden nach Angabe betroffener Hundehalter nur notdürftig gestopft. Der Halter habe das Gelände einmal erweitert, berichtet Hundehalterin Nicola Gerson. Die Tierschützerin will den Mann nicht ohne weiteres an den Pranger stellen. „Es gibt definitiv schlimmere Tierhaltungen“, sagt sie. Eigentlich sei immer jemand zur Beaufsichtigung da gewesen. Doch zuletzt hätten sich die Verhältnisse verschlechtert. „Das Gelände verwahrloste immer mehr, es stank schon ziemlich nach Zoo.“
Unter den Hundehaltern vor Ort überwiegt der Eindruck, der Halter betreibe mit den beiden Hunden – einem Rüden und einer Hündin – eine Zucht. Mindestens zweimal habe die Hündin geworfen, nach Angabe einer anderen Teilnehmerin der Facebook-Gruppe soll sie seit Sommer 2017 sogar dreimal trächtig gewesen sein. Solange es sich um eine Hobbyzucht handelt, bedarf es dafür keiner besonderen Erlaubnis. Erst wer drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder drei oder mehr Würfe pro Jahr erreicht, also planmäßig züchtet und die Welpen über Anzeigen anbietet und verkauft, betreibt laut Tierschutzgesetz eine gewerbsmäßige Hundezucht. Und die muss beim Veterinäramt angemeldet werden.
Derzeit werden Kangal in den beiden Bundesländern Hessen und Hamburg als potenziell gefährlich eingestuft. Das bedeutet: Halter müssen nicht nur eingehende Kenntnisse über ihre Tiere unter Beweis stellen, die Hunde werden auch einem Wesenstest unterzogen. Als grundsätzlich gefährlich will Andree Kastens, Sachverständiger für gefährliche Hunde im Land Bremen, die Hunderasse aber nicht abstempeln.
Gleichwohl gibt er zu bedenken, dass Kangal „sehr anspruchsvolle Hunde“ seien, sie gehörten in verantwortungsvolle Hände. „Sie sind nicht die klassischen Familienhunde“, sagt Kastens. Dagegen würden sie oft zum Schutz vor Wölfen bei Schafherden eingesetzt. Die Aufgabe als Herdenschutzhund sei ihr eigentlicher Job. „Diesen Job machen sie gut und gerne. Es ist also auch artgerecht, sie diesen Job ausüben zu lassen.“ Allerdings sage dieser Befund auch einiges über ihr Wesen aus.
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