
Der evangelische Pastor Olaf Latzel aus Bremen ist gegen das Urteil der Volksverhetzung in Berufung gegangen. Das bestätigte am Dienstag eine Sprecherin des Gerichts, teilt die Deutsche Presse-Agentur mit. Der Berufungsantrag sei am Freitag eingegangen. Das Bremer Amtsgericht hatte Ende November den 53-Jährigen wegen abwertenden Äußerungen über Homosexualität zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt. Das Landgericht Bremen wird sich nun mit dem Urteil beschäftigen.
Am Montag, 25. November, verurteilte das Amtsgericht Bremen Latzel zu einer Geldstrafe zu 90 Tagessätzen je 90 Euro. Latzel hatte im Oktober 2019 in einem Eheseminar seiner Gemeinde sich derartig über Homosexuelle geäußert, dass mehrere Anzeigen wegen Volksverhetzung gestellt wurden. Latzel hingegen argumentierte, seine Aussagen würden sich nicht gegen homosexuelle Menschen richten, Homosexualität an sich bezeichnete er allerdings als Sünde und begründete dies mit Bibelstellen.
Die Richterin lehnte diese Argumentation allerdings ab, da unter anderem Homosexualität ohne Menschen nicht denkbar sei und Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Das Urteil ist die vorgesehene Mindeststrafe für Volksverhetzung, die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe zu 120 Tagessätzen.
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