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  • » Die Piraten aus Bremen ziehen Klagen gegen Beiratswahlen zurück
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Parteivorstand zieht Klagen zurück
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Bremer Piraten lassen von Neuwahlen der Beiräte ab

Karin Mörtel 14.01.2021 0 Kommentare

Die Bremer Piratenpartei bestehen nicht mehr auf Neuwahlen der Beiräte. Ungerecht finden sie ihren Ausschluss von den Wahlen 2019 aber trotzdem weiterhin. Nun hoffen sie auf bessere Chancen für kleine Parteien.

  • Gunnar Christiansen wollte 2019 erneut in den Beirat Neustadt einziehen. Die Piratenpartei wurde aber nicht zur Wahl zugelassen.
    Gunnar Christiansen wollte 2019 erneut in den Beirat Neustadt einziehen. Die Piratenpartei wurde aber nicht zur Wahl zugelassen. (Christina Kuhaupt)

    Die Piratenpartei hat ihre Klagen gegen die Rechtmäßigkeit der zurückliegenden Beiratswahlen im Jahr 2019 zurückgezogen. Das hat eine Sprecherin des Bremer Verwaltungsgerichtes bestätigt. Eine Verhandlung hatte bislang nicht stattgefunden.

    Wie berichtet, hatten der Landesverband der Partei sowie einzelne Parteimitglieder gegen die sechs Beiräte Mitte, Östliche Vorstadt, Neustadt, Vahr, Walle und Burglesum geklagt. Denn dort wollten die Kläger kandidieren, wurden aber zur Wahl nicht zugelassen. Die Wahlbereichsleiterin hatte den Ablauf der Kandidatenaufstellung als unrechtmäßig moniert, was in der Folge zur Nichtzulassung der Partei zu den Beiratswahlen führte.

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    Streitpunkt war die Rechtsauffassung der Wahlbereichsleiterin, die Kandidaten dürften nur von Parteimitgliedern aus dem jeweiligen Beiratsbereich gekürt werden, nicht jedoch wie geschehen von der gesamten Landesmitgliederversammlung der Piraten. Eine Auffassung, die der Landeswahlausschuss bestätigte.

    Das Gegenargument der Piraten: Die Wahlbereichsleiterin habe nicht frühzeitig und umfassend genug über ihre Rechtsauffassung informiert und diese sei weder einer Infobroschüre noch dem Gesetzestext so zu entnehmen gewesen. Dementsprechend habe die Partei ordnungsgemäße Wahlvorschläge vorgelegt, die somit auch zur Beiratswahl hätten zugelassen werden müssen. Kleinere Parteien wären andernfalls benachteiligt. Das Ziel der Klagen: Neuwahlen.

    Irritation um Beklagte

    „Ich bin erleichtert, dass wir die Beiratswahlen jetzt nicht wiederholen müssen“, kommentiert der Sprecher des Beirates Neustadt, Ingo Mose (Grüne), als einer der sechs Beklagten den Rückzug der Wahlanfechtung. Er sei ohnehin irritiert gewesen, warum die einzelnen Beiräte und nicht der Landeswahlleiter oder eine senatorische Behörde beklagt worden seien.

    „Ich bin aber zu jedem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Klagen aussichtslos sind“, so Mose. Persönlich könne er ungeachtet von politischen Diskrepanzen gut nachempfinden, „dass es für die Betroffenen schmerzlich gewesen sein muss, nicht antreten zu dürfen“, sagt der Beiratssprecher. Allerdings sei es aufgrund des festgestellten formalen Fehlers „leider nicht möglich gewesen, die Piraten zur Beiratswahl zuzulassen“, so Mose.

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    Als Gründe für die Rücknahme der Klagen nennt Andreas Lange aus dem Landesvorstand der Piratenpartei die Kosten und die Verfahrensdauer. „Das Verfahren hat sich durch Corona bereits so lange verzögert, dass die Legislaturperiode des Beirates bereits zum größten Teil abgelaufen sein wird, ehe wir möglicherweise gewinnen“, so Lange. Für eine Wiederholung der Wahl im letzten Drittel der Amtszeit stünde die Kosten-Nutzen-Rechnung in keinem Verhältnis mehr. „Und wir wollen auch nicht die Bürger verärgern, die für so eine späte Neuwahl vermutlich wenig Verständnis hätten“, erklärt das Parteivorstands-Mitglied.

    Außerdem seien sechs anhängige Klagen auch eine finanzielle Frage für eine kleine Partei. „Wir müssen mit unseren Mitgliedsbeiträgen haushalten und haben nun den Bundestagswahlkampf vor der Tür, für den wir auch Geld brauchen“, so Lange. Das Risiko, bei einer Niederlage auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben, sei einfach zu groß gewesen angesichts der Tatsache, „dass sich das Verfahren mit der kommenden Beiratswahl ohnehin erledigt hat“, sagt Lange.

    Hoffnung auf ein Umdenken

    Gunnar Christiansen, der für die Piraten nach seiner ersten Amtszeit im Beirat von 2015 bis Mai 2019 erneut in der Neustadt kandidieren wollte, hofft jedoch, dass die nun zurückgezogenen Klagen trotzdem ein Umdenken bewirken: „Ich wünsche mir, dass kleinere Parteien es in Zukunft einfacher haben werden, Kandidaten aufzustellen.“ Eine Ansicht, die auch Lange teilt. „Der Senat muss jetzt nachbessern und das Bremer Wahlrecht bis zur kommenden Beiratswahl konkreter ausformulieren“, fordert er.

    „Wir sehen uns im Recht und sind froh, dass der Streit beendet ist“, sagt der Sprecher des Senats, Christian Dohle zum Rückzug der Klagen. Es sei nicht schön gewesen, sich mit demokratischen Parteien vor Gericht auseinanderzusetzen. Die Senatskanzlei habe zudem angeboten, den Kostenanteil zu übernehmen, der den Beiräten durch die Klagen entstanden sei.

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