
Heute schon an morgen denken, oder vielmehr an die Zeit nach dem 26. Mai 2019: Das ist beim Thema Drogenpolitik in Bremen inzwischen die Strategie der Grünen. Bislang scheitern sie mit ihren Forderungen nach einem liberaleren Umgang und einer Strategie, die auf Prävention statt Strafen setzt, am Widerstand der SPD. Vom Tapet nehmen die Grünen ihre Wünsche nicht, die sie – sollten sie wieder in eine Regierung gewählt werden – in einem neuen Koalitionsvertrag deutlicher als bisher formuliert sähen.
Die Erhöhung der Obergrenze (bislang sechs Gramm), bei der beim Besitz von Cannabis Strafverfahren bei Ersttätern eingestellt beziehungsweise von einer Strafverfolgung abgesehen wird, und Modellversuche für die chemische und physikalische Substanzanalyse von Drogen sind Forderungen der Grünen, die weite Teile der SPD nicht mittragen wollen. Zuletzt hatte die SPD im August einen Antrag des Koalitionspartners auf die Einführung des sogenannten Drugcheckings abgelehnt. Einigen konnten sich beide Fraktionen bei diesem Thema aber zumindest auf die wichtigsten Fragen, die sie in eine Große Anfrage an den Senat verpackten. Jetzt liegen die Antworten vor.
Unter anderem wollten die Abgeordneten wissen, inwieweit die beteiligten Behörden, also vor allem das Gesundheits-, Justiz- und Innenressort, bestehende Drugchecking-Modelle in Ländern wie der Schweiz für sinnvoll halten und ob es grundsätzlich Bestrebungen in Bremen gibt, Konzepte zu entwickeln.
Wenn den Konsumenten von Drogen detaillierte Informationen über die Inhaltsstoffe vorliegen, könne das durchaus positive Auswirkungen haben, steht in der Senats-Antwort. Das sei „durch viele Projekte der vergangenen Jahre vor allem in westeuropäischen Ländern gezeigt worden“.
Drugchecking an öffentlichen Orten durch Anbieter der Suchthilfe könne helfen, die Konsumenten über Risiken aufzuklären. Positiv bewertet wird auch die Möglichkeit, durch die Tests Warnungen zu veröffentlichen, sollten extrem verunreinigte Drogen im Umlauf sein. Aber der Senat schreibt auch: Um Drugchecking in Bremen anzubieten, müssten zunächst diverse Rahmenbedingungen geprüft werden.
Als große Hürde wird allerdings die rechtliche Situation benannt. Der Besitz von Drogen und damit auch ihre Prüfung ist nach dem Betäubungsmittelgesetz in Deutschland illegal. Allerdings gibt es ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Jahr 2009 sowie Urteile von Berliner Gerichten, die Drugchecking unter bestimmten Gesichtspunkten für zulässig halten. „Seitens der Staatsanwaltschaft Bremen wird diese Auffassung nicht geteilt. Die Meinungsbildung im Senat ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort.
„In dieser Legislatur wird sich nichts mehr bewegen“, sagt Nima Pirooznia, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen. „Aber es ist gut, die Antworten vorliegen zu haben. Auf dieser Basis können wir das Thema weiter angehen.“ Das gilt auch für eine neue Senatsanfrage, die die Grünen jetzt vorgelegt haben. Sie beschäftigt sich mit den Kosten der Strafverfolgung bei Cannabis-Delikten.
Pirooznia: „Ich bin ein Freund davon, gerade in einem Haushaltsnotlageland finanzielle Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Grundsätzlich ist auch international die Legalisierung von Cannabis die Richtung. Die restriktive Politik hat in Deutschland zu nichts geführt, außer zu immer mehr Konsumenten und Delikten.“
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