
Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) hat „eine gewisse Grundsympathie“ für die Idee, Corona-Prämien für Mitarbeiter in der freien Wohlfahrtspflege durch den Senat zu refinanzieren. Darauf zielt eine Anfrage der Linken-Fraktion, die am Donnerstag in der Bürgerschaftssitzung beantwortet wurde.
Bevor der Senat den freien Trägern solche Prämien finanziert, steht jedoch eine Bedingung: Sie müssen tarifvertraglich geregelt sein. Dann entfällt nämlich das sogenannte Besserstellungsverbot. Danach darf das über eine Zuwendung finanzierte Personal nicht bessergestellt werden als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Demnach können also die durch Prämien entstehenden Mehrausgaben der freien Träger über Zuwendungen refinanziert werden, sofern im öffentlichen Dienst für vergleichbare Arbeitnehmer ebenfalls derartige Corona-Prämien gezahlt werden.
Nach Auskunft des dafür zuständigen Finanzressorts wurde allen kommunalen Beschäftigten, die nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) eingestellt sind, bereits eine Corona-Sonderzahlung ausgezahlt. Die Höhe ist gestaffelt und orientiert sich an der Eingruppierung, die Beträge liegen zwischen 225 Euro (Auszubildende) und 600 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8). Anwendung finde der TVöD noch vereinzelt in der Kernverwaltung und überall in den kommunalen Eigenbetrieben sowie kommunalen Gesellschaften.
In der Fragestunde erklärte Stahmann, dass sie bereits „im Austausch mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege“ sei. Den Umfang der möglichen Prämien könne sie jedoch noch nicht beziffern.
Die SPD-Fraktion will unterdessen wissen, wie die wissenschaftliche Begleitung der Impfkampagne in Bremen aussieht. Vor allem geht es darum, wie Wissenschaftseinrichtungen im Land eingebunden werden und welche Voraussetzungen für eine Weitergabe und Verarbeitung von Forschungsdaten geschaffen werden müssen.
Da tut sich schon einiges, wie Staatsrat Tim Cordßen aus dem Wissenschaftsressort erläutert. So sei das Kompetenznetz Public Health zu Covid-19 von den Bremer Professoren Ansgar Gerhardus (Universität) und Hajo Zeeb (Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie) gegründet worden. Es bündele mittlerweile die Kompetenzen und Ergebnisse von mehr als 25 wissenschaftlichen Fachgesellschaften in ganz Deutschland.
Nicht nur aus Kostengründen verfolge der Senat keine rein bremische Initiative, betont Cordßen. Die wissenschaftliche Begleitung der Impfkampagne „sollte, auch um einheitliche Maßstäbe bei den Untersuchungen anzulegen, zentral organisiert und umgesetzt werden“. Die Federführung liege beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. In Bremen erhofft man sich vor allem Informationen über die Verträglichkeit von Impfstoffen und die Dauer der Schutzwirkung – was sich natürlich auch in der Impfstrategie des Landes niederschlagen kann.
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