
Der 45-jährige Bremer, der am Sonnabend einen 49-jährigen Hundebesitzer schwer verletzt hat, sitzt wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft. Dies bestätigte Claudia Kück, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage des WESER-KURIER. Das Amtsgericht habe den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl am Montag erlassen.
Wie berichtet, war der 49-Jährige am späten Sonnabend mit seinen Hunden spazieren gegangen. In der Bennigsenstraße sah er einen Mann, der direkt an der Straße urinierte. Der 49-Jährige fotografierte dies und sprach den Mann, der in Begleitung seiner Frau und seines 21-jährigen Sohnes war, an. Daraufhin kam es zum Streit, in dessen Verlauf der 45-Jährige nach den Hunden des Zeugen trat. Dieser brachte daraufhin die Tiere nach Hause und folgte dem Trio zu deren Wohnung in dem Bilsteiner Weg. Hier eskalierte der Streit. Das Opfer wurde niedergeschlagen, am Boden liegend getreten und erlitt schwere Kopfverletzungen.
Die Polizei ermittelte zunächst "nur" wegen schwerer Körperverletzung. Doch wegen der Trittegegen den Kopf schaue man nun genauer hin, erläuterte Claudia Kück. Wenn es um versuchten Totschlag geht, landet der Fall bei der Staatsanwaltschaft bei dem Dezernenten, der für Kapitaldelikte zuständig ist. Bei der Polizei ist die Mordkommission zuständig. Ob sich der Vorwurf halten lässt, müssten nun die Ermittlungen ergeben. Herabstufen könne man dann immer noch, erläuterte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
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Normalerweise würde man sich ja regelmäßig mit anderen Eltern und Kindern treffen. Sei es in ...