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Masern-Impfpflicht ab März 2020
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Bremer Widerstand gegen das Masern-Gesetz

Sabine Doll 20.11.2019 9 Kommentare

Bremens Bildungssenatorin befürwortet die Masern-Impfpflicht: Dass Beschäftigte in Kitas und Schulen einen Nachweis vorlegen müssen, lehnt sie jedoch ab. Bogedan kritisiert zudem den Verwaltungsaufwand.

  • Das Gesetz für die Masern-Impfpflicht tritt am 1. März 2020 in Kraft.
    Das Gesetz für die Masern-Impfpflicht tritt am 1. März 2020 in Kraft. (Julian Stratenschulte/dpa)

    Vor einer Woche hat der Bundestag die Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder, Schüler, Erzieher, Lehrer und Beschäftigte in weiteren Gemeinschaftseinrichtungen beschlossen – jetzt kommt massiver Widerstand gegen Teile des Gesetzes aus Bremen: Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD) moniert den Verwaltungsaufwand.

    Außerdem spricht sie sich deutlich dagegen aus, dass künftig auch Lehrer und Erzieher eine Masern-Impfung nachweisen müssen. Das Gesetz tritt am 1. März in Kraft. Grundsätzlich sei die Impfpflicht richtig, durch die Vorgaben des Bundes kämen aber erhebliche Probleme auf den Bildungsbereich zu, so Bogedan. Die Kita- und Schulleitungen müssten künftig die Impfpässe und den Impfschutz kontrollieren – und dies nicht nur bezogen auf die Kinder, sondern auf die eigenen Beschäftigten.

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    Im Falle einer Nichteinhaltung der Aufsichtspflicht könne ein Bußgeld von 2500 Euro verhängt werden. „Das ist absurd, beides lehnen wir ab“, sagt die Sprecherin der Senatorin, Annette Kemp, dem WESER-­KURIER. „Wir wollen keine Impfpflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in letzter Konsequenz könnte dies ein Berufsverbot bedeuten, wenn sie das nicht wollen.“ Bremen habe mit anderen Ländern im Bundesrat verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen.

    Allein in der Stadt Bremen gebe es etwa 400 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, 76 Grundschulen, 33 Oberschulen und acht Gymnasien, in denen die Impfnachweise von Schülern und Beschäftigten kontrolliert werden müssten. „Das sind Tausende Betroffene“, so die Bogedan-Sprecherin. Schul- und Kita-Leitungen könnten dies nicht stemmen, nach Ansicht der Senatorin sei dies Aufgabe von Ärzten und Gesundheitsämtern. Ein weiteres Problem sei der Datenschutz: Wie und welche Daten den Gesundheitsämtern von Kitas und Schulen zur Verfügung gestellt werden müssten, sei noch völlig ungeklärt.

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    Auch wenn die Impfpflicht vom Bundestag beschlossen ist, wird sich der Bundesrat im Dezember formal noch einmal mit der Umsetzung der Impfpflicht befassen. Wie Bremen hätten auch andere Länder zur ersten Lesung des Gesetzes bereits Änderungsanträge gestellt. Zweifel gebe es vor allem auch daran, dass es keiner Zustimmung durch den Bundesrat bedürfe, obwohl ein enormer Verwaltungsaufwand auf die Länder zukomme. „In der zweiten Lesung werden die Länder noch einmal versuchen, die offenen Fragen mit dem Bund zu klären oder im Zweifel den Vermittlungsausschuss anrufen“, so Kemp.

    Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf das verabschiedete Gesetz: „Ob die betroffenen Personen geimpft sind, ist von der Einrichtung zu überprüfen“, sagt eine Sprecherin dem WESER-KURIER. Die Bundesregierung habe die Interessen der Einrichtungen mit denen des öffentlichen Gesundheitsdienstes abgewogen. Ein Teil des Verwaltungsaufwands – die Prüfung der Nachweise sowie die Meldung ans Gesundheitsamt – werde bei den Leitungen liegen. Die Gesundheitsämter würden erst dann tätig, wenn sie Benachrichtigungen über nicht vorgelegte Nachweise erhielten.

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    Die Sprecherin verwies auch auf ein seit 2015 geltendes Gesetz, wonach Kitas Nachweise von Eltern überprüfen müssen, ob diese an einer Impfberatung teilgenommen haben. Dies laufe reibungslos. Ungeimpfte Kinder dürfen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. Neben Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, können auch Kitas, die ungeimpfte Kinder betreuen, mit einem Bußgeld bestraft werden. Für Kinder, die schon in Kita oder Schule sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021. Bei Schulkindern sei dagegen ein Ausschluss wegen der allgemeinen Schulpflicht nicht möglich, sagt die Ministeriumssprecherin. „Die weiteren Schritte obliegen dann den Behörden in den Bundesländern.

    Insbesondere kommt neben oder alternativ zum Bußgeld auch ein Zwangsgeld in Betracht, wenn der vollstreckbaren Pflicht, einen Nachweis vorzulegen, nicht nachgekommen wird.“ Eine Zwangsimpfung komme in keinem Fall in Betracht. Die Bremer Gesundheitsbehörde will die „endgültige Ausgestaltung des Gesetzes abwarten, dann werden wir die konkrete Umsetzung mit der Senatorin für Bildung und Kinder, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, dem Landesverband der Kinder- und Jugendmediziner und den Krankenkassen festlegen“, so ein Sprecher.

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    Lebewesen am 16.04.2021 21:13
    Ihre etwas andere Beschreibung ist für mich auch gefühlt absolut richtig, stimmig und realitätsnah.
    Schweres Erbe und schwieriger Nachlass
    Lebewesen am 16.04.2021 21:07
    Wieso muss es über Jahrzehnte das bekannte Minenfeld geben?

    Der Bürgermeister*in und eine Senator*in sollten dies gefährliche Minenfeld ...
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