
Die Reform der Grundsteuer soll in Bremen und Bremerhaven nach dem Bundesmodell umgesetzt werden, das den Verkehrswert der Immobilien berücksichtigt. Das hat die Bürgerschaft am Donnerstag mit den Stimmen der rot-grün-roten Koalition beschlossen und sich damit gegen einen landesrechtlichen Sonderweg ausgesprochen, der rechtlich auch möglich wäre. Die FDP hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, konnte dafür aber keine Mitstreiter gewinnen.
Die Neuregelung der Grundsteuer, die zum 1. Januar 2025 wirksam wird, ist eine dröge Materie, die aber so gut wie alle Bürger unmittelbar betrifft – ganz gleich, ob sie nun in eigenen vier Wänden wohnen oder Mieter sind, denn die Grundsteuer kann von Wohnungseigentümern auf die Mieter umgewälzt werden. Der Bundestag hatte im Herbst vergangenen Jahres eine Reform beschlossen, nicht zuletzt auf Drängen des Bundesverfassungsgerichts, das die Berechnungsgrundlagen für die Abgabe als nicht mehr zeitgemäß eingestuft hatte.
Bisher ist die Bezugsgröße für die Grundsteuer der sogenannte Einheitswert des jeweiligen Gebäudes oder Grundstücks, der allerdings im Westen der Republik aus dem Jahr 1964 stammt, im Osten sogar von 1935 datiert. Die von der Großen Koalition in Berlin vereinbarte Neuregelung sieht nun vor, dass in die künftig zu zahlende Grundsteuer unter anderem die Wertentwicklung der Immobilie und ihr Alter einfließen. Da die Reform insgesamt aufkommensneutral abgewickelt werden soll, heißt das für Bremen letztlich: Neuere Immobilien in guter Lage werden ab 2025 höher mit der Abgabe belastet, für ältere in weniger begehrten Stadtteilen ist dann weniger zu zahlen.
Redner der Koalitionsfraktionen stellten sich in der Debatte voll hinter dieses Prinzip. Aus Sicht von Björn Fecker (Grüne) stellt es einen „Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit“ dar. Wer etwa ein neueres Reihenmittelhaus in Arsten besitzt, zahle derzeit mehr als die Eigentümer gediegener Altbremer Häuser in Schwachhausen. Das könne so nicht bleiben. Für die Sozialdemokraten begrüßte ihr Finanzpolitiker Arno Gottschalk das Ziel der Reform, das er als „sozial gerechtere Wertbasierung“ der Abgabe bezeichnete. Richtig sei auch die vorgesehene Einführung einer sogenannten Grundsteuer C. Sie wird ab 2025 fällig für unbebaute Grundstücke. Der Bundesgesetzgeber verfolgt damit das Ziel, die Spekulation einzudämmen. Denn es kommt vor, dass finanzstarke Geldanleger Grundstücke lediglich mit dem Ziel erwerben, es nach ein paar Jahren weiterzuverkaufen und sich die inzwischen erfolgte Wertsteigerung bezahlen zu lassen, die in begehrten Lagen beträchtlich sein kann. Klaus-Rainer Rupp (Linke) bekannte sich ebenfalls zur Grundsteuerreform. Einzige Einschränkung: Seine Partei hätte gern die Möglichkeiten zur Umlegung der Abgabe auf die Mieter eingeschränkt. Auch müsste die Reform aus Rupps Sicht nicht unbedingt aufkommensneutral umgesetzt werden.
Aus Sicht der Liberalen wird die Umsetzung des von der Koalition präferierten Bundesmodells einen riesigen bürokratischen Aufwand verursachen. Schließlich müsse der Verkehrswert jeder einzelnen Immobilien festgestellt werden, warnte FDP-Finanzpolitiker Thore Schäck. Und das nicht einmalig, sondern in bestimmten zeitlichen Abständen immer wieder. Ein „fairer, transparenter und unbürokratischer Weg“ zu einer reformierten Grundsteuer führt aus Schäcks Sicht über die Ausstiegsoption aus der Bundesregelung, die den Ländern ausdrücklich freigestellt ist. Er empfahl eine wertunabhängige Grundsteuer, für deren Berechnung ausschließlich die Fläche des Grundstücks sowie die Gebäudenutzfläche herangezogen würden.
Dieser Forderung mochte sich die CDU nicht anschließen. Ihr Haushälter Jens Eckhoff sprach sich ausdrücklich für die Berücksichtigung des Verkehrswertes von Immobilien aus. Es müsse aber Wege geben, diese Komponente in der künftigen Grundsteuer zu verankern, ohne für ihre Ermittlung einen gigantischen bürokratischen Apparat aufzubauen. Eckhoff forderte die Senatsressorts für Finanzen und Bau auf, entsprechende Vorschläge zu entwickeln. Was keinesfalls passieren dürfe, sei ein Grundsteuerwettbewerb mit Niedersachsen, der die anhaltende Abwanderung Bremer Familien ins Umland weiter befeuert. Der CDU-Politiker machte darauf aufmerksam, das Niedersachsen noch keine abschließende Regelung zur Umsetzung der Grundsteuerreform getroffen habe. Eine enge Abstimmung mit den Nachbarn sei geboten.
Finanzstaatsrätin Silke Krebs versicherte den Parlamentariern: „Wir tun unser Bestes, um die Grundsteuerreform bürgerfreundlich umzusetzen.“ Durch ein „hoch digitalisiertes Verfahren“ werde man versuchen, den Verwaltungsaufwand insbesondere bei der Wertermittlung in Grenzen zu halten.
Die Grundsteuer ist für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven eine der wichtigsten Einnahmequellen. Rund 200 Millionen Euro spült diese Abgabe jährlich in die kommunalen Kassen. Für alle deutschen Städte und Gemeinden belief sich das Grundsteueraufkommen 2018 auf insgesamt 14,2 Milliarden Euro.
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