
Die angekündigten Corona-Tests für Schüler und alle Beschäftigten an den Bremer Schulen stehen kurz vor dem Start. Laut Bildungsbehörde werden die Tests in der Übergangszeit bis zum regulären Schulstart vom 7. bis zum 17. Januar stattfinden. Durch die Kombination von Übergangszeit und flächendeckender Testmöglichkeit soll der „strukturierte und planbare Wiedereinstieg“ in den Schulbetrieb gesichert werden. Die Entscheidungen der Lockdown-Konferenz haben laut Behörde keinen Einfluss auf das Testvorhaben.
Wer wird wann getestet? Den Anfang machen an diesem Donnerstag und Freitag die Beschäftigten der weiterführenden Schulen. Von Samstag, 9. Januar, bis Sonntag, 17. Januar, folgen alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden und beruflichen Schulen. Für Grundschüler und Beschäftigte an öffentlichen und privaten Grundschulen sowie Förderzentren laufen die Corona-Tests von Sonntag, 10. Januar, bis Freitag, 16. Januar. Jede Schule hat bestimmte, unveränderliche Testzeiträume. Die Bildungsbehörde informiert darüber wie auch über die Anmeldeformalien per Elternanschreiben und auf ihrer Website.
Wo wird getestet? Für Schüler und Beschäftigte der weiterführenden Schulen und Berufsschulen gibt es vier Testzentren: das Gebäude der ehemals Basler Versicherungen, Am Wall 121-125 A für die Bereiche Mitte und Süd, die Spiel Coolisse und das Cinestar-Kino im Weserpark für den Osten, den Schuppen 1 für den Westen und die Strandlust für Bremen-Nord. Davon ausgenommen sind Schüler und Beschäftigte an Grundschulen – sie werden direkt in ihrer Schule von mobilen Test-Teams aufgesucht. Die Klassen 5 bis einschließlich 7 werden von Lehrkräften zum zuständigen Testzentrum begleitet.
Muss man sich testen lassen? Nein, die Tests sind freiwillig und kostenfrei. Damit können theoretisch auch Ungetestete am Schulbetrieb teilnehmen, positiv Getestete müssen als Infizierte in Quarantäne gehen. Insgesamt haben 73.000 Schülerinnen und Schülern sowie rund 11.200 Beschäftigten die Möglichkeit, sich testen zu lassen.
Welche Tests werden vorgenommen? Zur Anwendung kommen PCR-Tests, nicht wie zunächst berichtet Schnelltests. Beim PCR-Test wird das Erbmaterial der Viren so stark vervielfältigt, dass es auch in geringen Mengen nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis sollen die Getesteten innerhalb von 24 bis 36 Stunden erhalten.
Wer nimmt die Testungen vor? Laut Bildungsbehörde kommt geschultes Personal des Laborunternehmens Zotz/Klimas in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zum Einsatz.
Was bezwecken die Tests? Mit den Tests will die Bildungsbehörde das Infektionsgeschehen an den Schulen transparent halten und zur Prävention beitragen. Auf Grundlage der Testergebnisse sollen schulspezifische Maßnahmen ermöglicht werden. Dafür wurde der Reaktionsstufenplan überarbeitet, die Kriterien sind laut Behörde jetzt breiter gefasst und nachvollziehbar beschrieben.
Fällt der Unterricht wegen der Tests aus? Nein, die Schulanwesenheitspflicht bleibt zwar vom 11. bis 15. Januar aufgehoben, es werden aber Präsenz- und Distanzunterricht angeboten. Das heißt, es gibt keine verlängerten Ferien, die Schulen bleiben grundsätzlich geöffnet.
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