
Eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linke) hatte den Streit wieder aufs Tapet gebracht: Laut Bundesinnenministerium speichert die Bundespolizei die beim Einsatz von Bodycams erhobenen Daten weiterhin auf sogenannten Cloud-Servern des US-Technikgiganten Amazon. Dafür war sie bereits bei Bekanntwerden der Praxis im März dieses Jahres massiv kritisiert worden. Insbesondere ein möglicher Zugriff amerikanischer Geheimdienste und die Abhängigkeit deutscher Sicherheitsbehörden von privaten Anbietern bereitete den Kritikern Sorge. Vor diesem Problem steht die Polizei in Bremen nach eigenen Angaben allerdings nicht.
„Beim Einsatz der Bodycams werden Ton- und Bildaufzeichnungen gefertigt“, erklärt Polizeisprecher Bastian Demann die Bremer Vorgehensweise. „Ein Streaming der Daten findet nicht statt.“ Das heißt: Die beim Einsatz erhobenen Daten werden den Behördenmitarbeitern nicht in Echtzeit verfügbar gemacht. Und auch ein Cloud-Server wie bei der Bundespolizei wird nicht genutzt. Stattdessen würden die Daten nach Beendigung des Einsatzes von den Kameras auf netzwerkunabhängige Rechner geladen und zeitgleich auf dem Aufnahmegerät automatisiert gelöscht, sagt Demann.
„Auf diese Weise sind die Dateien nicht im Internet verfügbar“, bestätigt Ben Read vom englischen Bodycam-Hersteller Reveal, dessen Kameras auch aktuell in Bremen genutzt werden. Ein Zugriff könne nur mittels der „Digital Evidence Management System“-Software (DEMS) erfolgen. Unberechtigte Dritte, inklusive der Herstellerfirma selbst, seien auf diese Weise vom Zugriff auf die Daten ausgeschlossen.
Für das Land Bremen scheint dieses Verfahren zu funktionieren. „Die DEMS-Software erfüllt die Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz“, hieß es im Abschlussbericht der Polizei zum ersten Bodycam-Testlauf in Bremen im November 2017. Und auch die Landesdatenschutzbeauftragte Imke Sommer hat keine Bedenken bezüglich eines unberechtigten Zugriffs auf die von der Landespolizei erhobenen Daten. „Wir waren im Einführungsprozess super eingebunden“, bestätigt sie.
Durch die lokale Speicherung umgeht die Bremer Polizei zudem ein weiteres Problem – die Abhängigkeit von privaten Server-Anbietern. Von Netzwerken außerhalb der polizeilichen Infrastruktur sei man unabhängig, sagt Demann. Auch etwaige IT-Probleme der Herstellerfirmen der Kameras hätten somit keinen Einfluss auf die eingesetzte Technik.
Auf Bundesebene hält sich derweil die Kritik an der bisherigen Speicherpraxis. Da es sich bei Amazon um ein US-Unternehmen handele, das unabhängig davon, wo seine Server stehen, dem amerikanischen „Cloud Act“-Gesetz unterliege, könne ein Zugriff von US-Behörden auf die Bodycam-Daten nicht ausgeschlossen werden, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber im März gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Bedenken, die Imke Sommer teilt. „Klar ist: Cloud-Dienste, die US-Recht unterliegen, sind vor Zugriffen von US-Geheimdiensten nicht sicher.“
Dieses Problem stelle sich bei den polizeilichen Datenbanken in Deutschland nicht, da es sich um in sich abgeschlossene Rechenzentren handele, die EU-Recht unterlägen, sagt Sommer. Warum ein vergleichbares System wie in Bremen auf Bundesebene nicht zu etablieren sei, könne sie allerdings nicht sagen. Die Bundesregierung hatte im Oktober auf die Frage, wann mit einem Datentransfer weg von den Amazon-Servern zu rechnen sei, geantwortet, dass geeignete Alternativen noch nicht zur Verfügung stünden.
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