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DFL bildet Arbeitsgruppe zu Polizeikosten

Ralf Michel 15.05.2019 0 Kommentare

Nach der Niederlage gegen Bremen vor dem Bundesverwaltungsgericht hat die Deutsche Fußball Liga eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit den Konsequenzen des Urteils beschäftigt. Dabei ist auch Werder Bremen.

  • An der Arbeitsgruppe zu den Hochsicherheitsspielen ist auch Werder Bremen beteiligt
    An der Arbeitsgruppe zu den Hochrisikospielen ist auch Werder Bremen beteiligt (Carmen Jaspersen / dpa)

    In den Streit um die Übernahme von zusätzlichen Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga scheint Bewegung zu kommen. Die Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga hat am Mittwoch in Offenbach hierzu eine Arbeitsgruppe beschlossen. Die Gruppe setzt sich aus Vertretern der DFL und den Clubs zusammen, die an den Hochrisikospielen beteiligt waren, für die Bremen Gebühren erhoben hat. Neben dem SV Werder Bremen sind dies Eintracht Frankfurt, der Hamburger SV, Hannover 96 und Borussia Mönchengladbach. Die Gruppe soll sich mit den Konsequenzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu den Gebührenbescheiden Bremens an die DFL befassen. Zugleich schloss Liga-Präsident Reinhard Rauball nicht aus, dass die juristische Auseinandersetzung mit Bremen in eine weitere Runde gehen könnte. "Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist nach wie vor möglich."

    „Es ist erfreulich, dass die DFL nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts endlich bereit ist, sich mit den Konsequenzen aus dem verlorenen Rechtsstreit auseinanderzusetzen", hieß es hierzu Mittwochabend in einer Stellungnahme aus der Bremer Innenbehörde. 

    Wie berichtet, hatte Bremen der DFL Gebühren berechnet, die durch den verstärkten Polizeieinsatz bei bestimmten brisanten Fußballspielen von Werder Bremen entstanden waren, wie zum Beispiel mehrfach beim Nordderby gegen den HSV. Die DFL klagte durch mehrere Instanzen gegen diese Gebührenbescheide, scheiterte damit aber Ende März vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zwar verwiesen die Bundesrichter den Fall noch einmal an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurück, gaben aber in allen wesentlichen Punkten des Rechtsstreits der Argumentation Bremens recht. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) kündigte daraufhin an, alle bislang fällige Gebühren für Risikospiele in Bremen unmittelbar von der DFL  einzufordern. Bislang war es lediglich um die Gebühren für ein Spiel gegen den HSV im April 2015 gegangen, alle anderen Bescheide ruhten bis zum Ende des Rechtsstreits. Insgesamt geht es um eine Summe von rund 2,3 Millionen Euro.

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    In ihrer Mitteilung von Mittwoch hob die DFL erneut darauf ab, dass zur Begleichung der Rechnung vor allem Werder Bremen heranzuziehen sei. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil sowohl den Heimclub als auch die DFL-GmbH als Mitveranstalter des einzelnen Bundesligaspiels angesehen. Beide seien damit Kostenschuldner, "sodass ein Ausgleich zwischen ihnen im Innenverhältnis stattfindet", erklärte hierzu die DFL. Allerdings sei die DFL-GmbH weder an den Ticketverkauf und sonstigen Spieltagerlösen noch an der konkreten Spielorganisation und -durchführung beteiligt. Ihr Beitrag als Mitveranstalter zu dem konkreten Spiel beschränke sich auf Ansetzung der Partien im Rahmen des Spielplans. Zu klären sei daher, inwieweit der Heimclub "die Gebühren nicht nur zu 50 Prozent, sondern bis zur vollen Höhe zu tragen hat". Dies gegebenenfalls unter Beteiligung der jeweiligen  Gastclubs, ohne die kein Risikospiel entstehe.

    "Ob und in welchem Umfang die DFL auch von solchen Vereinen einen Ausgleich verlangt, deren Anhänger nicht in dem Umfang die Polizeikosten auslöst, obliegt ebenfalls den Verhandlungen zwischen der DFL und den Vereinen", hieß es hierzu aus der Bremer Innenbehörde. Die Möglichkeit, dass Werder Bremen einen erheblichen Teil der Mehrkosten tragen müsse, sei nichts anderes als eine "Drohkulisse", die die DFL erneut gegenüber der Öffentlichkeit aufbaue. "Tatsächlich gibt es keine Zwänge im Binnenverhältnis der DFL und den Fußballvereinen, was die Verteilung der Kosten betrifft." Bremens Ziel seien aber nicht unterschiedlich ausgestaltete Gebührengesetze bundesweit, sondern "eine faire und unbürokratische Fondslösung". 

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    Die jedoch lehnt die DFL kategorisch ab. Die Gründung eines wie auch immer gearteten Fonds zur Finanzierung eines polizeilichen Mehraufwandes bei Risikospielen der Bundesliga und 2. Bundesliga in ganz Deutschland stehe weiterhin nicht zur Debatte. "Ein durch die DFL gespeister Fonds würde mittelbar durch alle 36 Clubs finanziert, also auch durch Clubs, die nicht an Risikospielen beteiligt sind und in deren Bundesland keine gesetzliche Gebührenregelung besteht." Müsse die DFL Gebühren tragen, wären davon aber mittelbar alle Clubs betroffen. Einen anderen Eindruck zu erwecken, sei unredlich. "Ein derartiger Ansatz widerspricht nach wie vor unserer Rechtsauffassung", erklärte hierzu DFL-Präsident Reinhard Rauball.

    ++ Der Text wurde um 18.05 Uhr aktualisiert. ++

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