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Interview mit Bremens Finanzstaatsrat Lühr
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„Digitalisierung muss dem Bürger dienen“

Silke Hellwig 20.12.2018 0 Kommentare

Bremens Finanzstaatsrat Henning Lühr übernimmt zum 1. Januar den Vorsitz des IT-Planungsrats von Bund und Ländern. Das Gremium will die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben.

  • Henning Lühr ist Finanzstaatsrat und CIO (Chief Information Officer). Am 1. Januar wird er zudem Vorsitzender des T-Planungsrats.
    Henning Lühr ist Finanzstaatsrat und CIO (Chief Information Officer). Am 1. Januar wird er zudem Vorsitzender des T-Planungsrats. (Kuhaupt)

    Herr Lühr, Sie übernehmen für das Land Bremen ab Januar den Vorsitz im IT-Planungsrat des Bundes und der Länder. Was ist das für ein Gremium?

    Henning Lühr: Der IT-Planungsrat ist dazu da, das Vorgehen der Kommunen, der Länder und des Bundes in IT-Fragen zu koordinieren. Dazu gehört beispielsweise, gemeinsame Standards festzulegen. Das kann man grob mit den Verabredungen beim Bau von Autobahnen vergleichen: Sie erstrecken sich durch alle Bundesländer, sind bundesweit aber einheitlich beschildert, und überall gelten die dieselben Regeln. Das wollen wir sozusagen auch auf IT-Ebene erreichen.

    Warum ist das wichtig?

    Man braucht einheitliche Standards, damit sich Kommunen und Länder untereinander und die Bürger mit ihnen austauschen können. Das gilt mehr und mehr auch für die Erledigung von Dienstleistungen wie Steuererklärungen, An- und Ummeldungen und dergleichen. Deutschland liegt im europäischen Vergleich im hinteren Mittelfeld, was die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung betrifft. Das soll nicht so bleiben. Die Digitalisierungsoffensive ist zunächst mit 180 Millionen Euro unterlegt, finanziert von Bund und Ländern.

    Wer steht an der Spitze?

    Dänemark gilt als IT-Vorzeigeland. Dort gibt es beispielsweise digitale Bürgerämter, und rund 100 Dienstleistungen sind in Dänemark bereits digitalisiert. Jeder Däne hat eine digitale Identität bestehend aus einer persönlichen Identifikationsnummer, einem Passwort und einer Schlüsselkarte. Mit ihr weist er sich online aus und kann seine Angelegenheiten von zu Hause aus abwickeln.

    Das heißt, der IT-Planungsrat stellt sich mit seiner Digitalisierungskampagne im öffentlichen Dienst vor allem in den Dienst seiner Kunden – den Bürgern?

    Die Digitalisierung muss den Menschen dienen. Wir wollen die Digitalisierung im öffentlichen Sektor ganz bewusst von den Bürgern her angehen und auch mit ihnen gemeinsam. Wir müssen ergründen: Was wollen sie? Welchen Nutzen haben unsere Digitalisierungsbemühungen für sie? Wie müssen die Anwendungen gestaltet sein, damit sie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bürgerinnen und Bürger nicht nur sinnvoll und sicher, sondern obendrein komfortabel zu bedienen sind? Es gibt bereits gute Ansätze wie das elektronische Gerichtspostfach und die elektronische Aktenbearbeitung an den Gerichten. Wir werden über kurz oder lang auch nur noch E-Rechnungen akzeptieren. Es gibt einen Katalog von etwa 2500 staatlichen Dienstleistungen, für die sich Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung wenden, und die Frage ist, welche davon man wie online anbieten kann.

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    Können Sie ein praktisches Beispiel nennen, wie man als Bürger in Zukunft von der öffentlichen Verwaltung 4.0 profitieren könnte?

    Nehmen wir das Beispiel Elterngeld: Das Krankenhaus meldet die Geburt, die Eltern geben ihr Einverständnis, dass der Staat einmalig auf die für den neuen Erdenbürger und Bremer relevanten Daten beim Standesamt, dem Finanzamt, anderen Behörden und den Arbeitgebern zugreifen darf. Damit würde alles in die Wege geleitet, damit Mutter und Vater die Geburtsurkunde und das Elterngeld automatisch erhalten, quasi ohne die Wochenstation zu verlassen. Es gilt, in der öffentlichen Verwaltung eine digitale bürgerfreundliche Kultur zu schaffen, wie es uns die Dänen vormachen.

    Macht sich der Bürger damit nicht noch gläserner als er schon ist?

    Als Bürger Online-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, wird weitgehend freiwillig bleiben. Ob wir Zweifel bei potenziellen Nutzern zerstreuen können, hängt vor allem auch davon ab, ob es uns gelingt, die Bürger in den Digitalisierungsprozess einzubeziehen. Dann können sie auch ihre Bedenken vorbringen, und wir können Wege suchen, um damit umzugehen. Wir müssen um Vertrauen werben. Teilhabe ist der Schlüssel zum Erfolg.

    Und was machen die, die keinen Online-Zugang haben?

    Zum einen wird es in Zukunft wichtig sein, mehr öffentliche Zugänge zu Online-Dienstleistungen zu schaffen, in Bibliotheken und an anderen Standorten. Zum anderen ist es nicht vorgesehen, die analogen Angebote ganz aufzugeben. Ich halte nichts davon, alle Dienstleistungen zwanghaft zu digitalisieren. Wir müssen uns auf die konzentrieren, bei denen es wirklich Sinn macht, wodurch wir schneller und effizienter werden und mit denen wir Bürgerinnen und Bürgern entgegenkommen.

    Es wird auch Menschen geben, die sich dem aus grundsätzlichen Erwägungen verweigern. Vielleicht gehören die Datenschützer dazu, die schon das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsausweises kritisieren.

    Es wird immer Menschen geben, die digitale Angebote nicht nutzen wollen oder können. Für sie müssen wir Alternativen anbieten. Fakt ist, dass die Bundesregierung in Sachen Digitalisierung voranschreitet. Das sogenannte Online-Zugangsgesetz verpflichtet alle Verwaltungen, bis 2022 ihre dazu fähigen Verwaltungsleistungen online anzubieten und in einem übergreifenden Portalverbund nutzbar zu machen.

    Man könnte die Digitalisierungsanstrengungen auch als große Personaleinsparungsoffensive verstehen.

    Es ist genau umgekehrt. In der Vergangenheit haben sich auch in Bremen immer wieder personelle Engpässe aufgetan, die dazu geführt haben, dass wir Bürgern manchmal nicht den Service bieten konnten, den wir bieten wollen. Der Fachkräftemangel macht nicht vor der öffentlichen Verwaltung halt. Es wäre gut, wenn wir unsere personellen Ressourcen auf Spezialaufgaben konzentrieren könnten, statt auf Standardaufgaben. Wir werden künftig mehr Personal da brauchen, wo Bürger einen menschlichen Ansprechpartner benötigen, und weniger da, wo Algorithmen die Arbeit erledigen können. Für die Digitalisierung benötigen wir eine Qualifizierungsoffensive.

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    Sie reden auch von einer neuen Staatskunst, die durch die fortschreitende Digitalisierung des öffentlichen Diensts nötig wird. Was meinen Sie damit?

    Wenn die Verantwortung für die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes gebündelt wird, hat das Folgen für die Struktur des Staates und seine Funktionen. Welche Algorithmen verwendet der Staat? Wer entscheidet darüber? Und welche Folgen könnte das juristisch haben? Müssen wir digitale Grundrechte formulieren und in der Verfassung verankern? Darüber müssen wir uns als Gesellschaft Gedanken machen und uns austauschen. Das möchte ich nächstes Jahr in meiner neuen Rolle vorantreiben. Im Februar veranstaltet das Finanzressort in Bremen ein verfassungsrechtliches Kolloquium, das sich mit diesen Fragen befasst.

    Haben Sie sich noch mehr vorgenommen?

    Mir ist der Gedanke des kooperativen Föderalismus wichtig. Wettbewerbsföderalismus würde dem gemeinsamen Prozess nicht gut tun. Ich hoffe, ich kann dazu beitragen, dass die Länder nicht jeweils eigene Digitalisierungswege beschreiten, die nicht kompatibel sind. Es geht darum, gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen. Deshalb müssen die Kommunen als Praktiker vor Ort auch eingebunden werden. Jedes Bundesland hat gemeinsam mit anderen Themenfelder der Digitalisierung übernommen, die es weiter beackert. Ich hoffe, dass das den Einigungsprozess vorantreibt, denn jedes Land wird von den Vorschlägen der anderen profitieren und seine eigenen Projekte auch den anderen Ländern zur Verfügung stellen. 

    Wo macht Bremen mit?

    Wir– ich nenne uns die Bremer Digitalmusikanten – sind federführend für den Komplex Eltern und Kind verantwortlich und gemeinsam mit Hamburg für das Thema Wirtschaft. Dazu wollen wir interaktive Prozesse anstoßen. Beispielsweise schwebt uns gemeinsam mit dem Wirtschaftsressort vor, mit der Handelskammer, den Unternehmerverbänden und Referenzunternehmen zu klären und dann ganz praktisch auszuprobieren, was allen Beteiligten am meisten nutzt und wie man es zeitnah umsetzen kann. Beim Online-Finanzamt und bei der Einführung der E-Rechnung sind wir so verfahren, das hat ausgezeichnet geklappt.

    Das Gespräch führte Silke Hellwig.
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    Zur Person

    Henning Lühr

    ist seit 2003 Staatsrat für Finanzen und vertritt als solcher seit 2010 Bremen im IT-Planungsrat des Bundes und der Länder. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Ländern und Bund. Lühr ist Jurist und Sozialdemokrat. 2017 wurde er Chief Information Officer (CIO) des Jahres.

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