
Im Grundgesetz, Artikel 115, wurde festgeschrieben, Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Kreditaufnahmen seien nur für rentable Investitionen möglich. Eine Verfassungsreform ersetzte 1969 diese Maxime durch die sogenannte „Goldene Regel“, die eine begrenzte Verschuldung zuließ, wie auch die in 1992 vereinbarten Maastricht-Kriterien eine zulässige Schuldenaufnahme vorsahen.
Die Politik hat diese für Krisensituationen gedachte Obergrenze zum Regelwert gemacht, was zu einer beispiellosen Verschuldung der öffentlichen Haushalte führte. Verantwortungsvolle Politiker nutzten 2011 ein einmaliges Zeitfenster, um einen Paradigmenwechsel durchzusetzen und die sogenannte Schuldenbremse auf den Weg zu bringen, die ab 2020 auch auf Ebene der Bundesländer, also auch für Bremen, gilt.
Bremens ehemaliger Finanzsenator Volker Kröning war einer der Vorkämpfer für diese Schuldenbremse, die nun Verfassungsrang hat. Hände weg vom Grundgesetz. Damit gilt für die Zukunft Bremens:
1. Keine weitere Verschuldung: Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug 1968 in Bremen 297 Euro und ist stetig gewachsen, auf zuletzt 31 769 Euro. Im Vergleich die durchschnittlichen Pro-Kopf-Schulden der Stadtstaaten: Berlin 15 008 Euro und Hamburg 18 750 Euro.
Die tatsächliche Verschuldung Bremens ist jedoch noch um Milliarden höher, wenn man die „Schattenhaushalte“ miteinbezieht, die etwa in öffentlichen Fonds, sonstigen Einrichtungen, Unternehmen und Landesbetrieben gemacht werden.
2. Unbedingter Schuldenabbau: Wer es unseren Kindern und Enkelkindern überlässt, diese Schulden zu bezahlen, handelt zutiefst unsozial, nimmt die Stimmen der Jugend an „Fridays for Future“ und soziale Generationengerechtigkeit nicht wirklich ernst. Ein weiteres Ziel sollte sein, den Schuldenstand Bremens mindestens auf die Maastricht-Kriterien zu reduzieren. Dies bedeutet circa 100 Millionen Euro Schulden pro Jahr zu tilgen. Das Ziel, die Verschuldung auf das Niveau von Hamburg oder Berlin zurückzuführen, wäre dann der nächste große Schritt.
3. Klarer Kosten-Nutzen-Vorbehalt: Wir können uns nur wirksame und zielgerichtete Maßnahmen leisten. Es muss Schluss sein mit Wahlgeschenken zur Sicherung der Wiederwahl oder der Umsetzung ideologischer Schauprojekte. So muss auch in Bezug auf den notwendigen Klimaschutz präzise dargelegt werden, welche Projekte konkret welchen Beitrag zur Emissionseinsparung liefern.
Unser Gastautor ist seit Juni 2019 Mitglied im Bundesvorstand des Wirtschaftsrates der CDU. Er ist außerdem Vorstandsmitglied der Detlef Hegemann Aktiengesellschaft.
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Und so sehr ich das wünschte, so wenig glaube ich, dass das Verfassungsgericht ...