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Elektronische Fußfessel ist rechtens - Bremer begrüßen Urteil

Ralf Michel und Peter Mlodoch 04.02.2021 2 Kommentare

Straftäter, die aus der Haft entlassen werden, aber weiterhin als gefährlich gelten, dürfen mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Hierzu gibt es jetzt ein höchstrichterliches Urteil.

  • Fünf Personen werden momentan in Bremen und Niedersachsen mithilfe einer Fußfessel überwacht.
    Fünf Personen werden momentan in Bremen und Niedersachsen mithilfe einer Fußfessel überwacht. (Julian Stratenschulte/DPA)

    Seit 2011 dürfen verurteilte Straftäter, von denen nach der Haft weiterhin Gefahr ausgeht, per elektronischer Fußfessel überwacht werden. Und das bleibt auch so: Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen eines Mörders und eines Vergewaltigers gegen Fußfesseln ab. Die Überwachung greife zwar tief in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Da die Einschränkungen dem Schutz anderer Menschen dienten, seien sie aber zumutbar und gerechtfertigt. In Bremen und Niedersachsen wird dieses Urteil begrüßt.

    „Die Entscheidung ist eine Bestätigung der bisherigen Praxis„, sagt Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD). Sexual- oder Gewaltstraftäter, von denen auch nach der Haft eine Gefahr ausgehe, müssten die Überwachung hinnehmen. “Auch ich bin der Überzeugung, dass in derartigen, besonders schweren Fällen der Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz der Allgemeinheit gerechtfertigt und geboten ist.“

    Elektronische Fußfesseln seien eine polizeiliche Maßnahme, die es seit Jahren auch in Bremen gibt, heißt es hierzu seitens der Innenbehörde. Derzeit gebe es einen Sexualtäter, der aus der Haft entlassen wurde, aber eine Fußfessel tragen muss, weil er als „hoch rückfallgefährdet gilt“.

    Bremer Polizeigewerkschaftler begrüßt Fußfessel-Urteil

    „Mit der Entscheidung bekommen wir endlich Rechtssicherheit", sagt André Gudel, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bremen. Wenn es um die weitere Gefährlichkeit der Straftäter geht, könne die Fußfessel ein Mittel sein, um deren Aufenthaltsort zu überwachen. Gegenüber der Unterbringung in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung sei dies eine weitaus günstigere Maßnahme und auch weniger einschneidend mit Blick auf die Rechte des Überwachten.

    Allerdings ersetze die Fußfessel nicht die Arbeit der Polizei, betont Gudel. Problematisch werde es immer dann, wenn von dem Überwachten weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht, und insbesondere, wenn es zu einem technischen Defekt an der Fußfessel kommt.

    In Niedersachsen bewegen sich gegenwärtig vier Personen mit „mit einer aktiven Aufenthaltsüberwachung per elektronischer Fußfessel“, teilte das Justizministerium mit. Ferner gebe es zwei inaktive Anordnungen durch Gerichte. „Inaktiv deshalb, weil sich die Betroffenen in Haft befinden“.

    Justizministerin Barbara Havliza (CDU) begrüßte die Karlsruher Entscheidung: „Der Schutz vor sexuellem Missbrauch und vor Gewalt hat höchste Priorität“, sagte die frühere Richterin dem WESER-KURIER. Sexual- und Gewalttätern könnten nach Verbüßung ihrer Strafe Auflagen erteilt werden. „Für die Überwachung ist die elektronische Fußfessel ein unverzichtbares Mittel.“

    In Niedersachsen wolle man diese Möglichkeiten künftig auch in einem weiteren Rahmen nutzen. „Schon dann, wenn Strafgefangene in Haftlockerungen erprobt werden sollen, also noch nicht entlassen sind, soll die Fußfessel zum Einsatz kommen können“, erklärte die Ressortchefin.

    Fußfessel macht Ortung über Satellitensignal möglich

    Die Fußfessel wurde eingeführt, weil wegen eines Urteils des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs aus dem Jahr 2009 Personen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten, die noch als gefährlich galten. Einige wurden von der Polizei rund um die Uhr bewacht. Die Fußfessel sollte das überflüssig machen.

    Das Kästchen am Knöchel macht eine Ortung über ein Satellitensignal möglich. So lässt sich jederzeit herausfinden, wo sich der Träger aufhält. Was aber nur geschehen darf, wenn in der zentralen Überwachungsstelle im hessischen Weiterstadt Alarm ausgelöst wird. Das passiert, wenn der Träger die Fessel mit Gewalt öffnet oder eine festgelegte Zone verbotenerweise verlässt oder betritt.

    Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, dass laut einer Studie des hessischen Justizministeriums die elektronische Fußfessel im Frühjahr 2020 deutschlandweit bei 122 Personen im Einsatz war. Seit der Einführung der Geräte 2011 wurden mit ihr 269 Menschen überwacht.

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