
Offenbar illegal ausgelegte Fangnetze im Waller Feldmarksee haben die Polizei auf den Plan gerufen. Die Netze waren von bislang unbekannten Tätern unterhalb der Wasseroberfläche, in einem Bereich, in dem sich häufig Badegäste aufhalten, platziert worden. Mittlerweile sind die Netze von der Polizei als Beweismittel sichergestellt und Ermittlungen in die Wege geleitet worden.
Ein Angler hatte in der vergangenen Woche am Donnerstagnachmittag die Fischereiaufsicht informiert. Als die Aufseher am See ankamen, hatte der Angler das Fanggerät bereits geborgen. Das Fischen mit Netzen ist im Feldmarksee verboten. An der Stelle, wo sie ausgelegt waren, hätten die Netze eine ernsthafte Bedrohung für Menschen und Tiere bedeutet, gerade vor dem Hintergrund, dass beim heißen Wetter am vergangenen Wochenende viele Menschen im See schwimmen waren.
Die Fischfallen aus Nylon mit einer Länge von mehreren Metern waren von außen nicht zu erkennen. Daniel Böttcher von der Bremer Fischereiaufsicht spricht von einer akuten Lebensgefahr, der insbesondere Kinder ausgesetzt gewesen wären. Denn wer sich in einem Stellnetz verfange, habe kaum eine Chance, sich eigenmächtig wieder zu befreien; die Situation sei vergleichbar mit dem Versuch, sich mit zusammengebundenen Füßen über Wasser zu halten.
Böttcher sagt, dass die Fanggeräte vermutlich aufgrund kommerzieller Interessen im Feldmarksee platziert worden seien. Zum Zeitpunkt der Bergung hätten sich darin drei Karpfen befunden: Für große Exemplare würden zum Teil mehrere tausend Euro bezahlt. Böttcher weist zudem darauf hin, dass die Fangmethode regional nicht gebräuchlich sei. Dies bestätigt Thorsten Brandt vom staatlichen Fischereiamt Bremerhaven: Stellnetze würden im niedersächsischen und im Bremer Raum praktisch nicht eingesetzt und fänden vor allem in der Ostseefischerei Verwendung. Ein bloß privates Interesse am Ausbringen der Netze im Waller Feldmarksee erscheint damit unwahrscheinlich.
Die Polizei ermittelt nun wegen Fischwilderei. Polizeisprecher Nils Matthiesen teilt dem WESER-KURIER schriftlich mit: „Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ In den vergangenen 18 Monaten habe die Polizei bereits in einem guten Dutzend ähnlicher Fälle ermittelt.
Im Fall der Stellnetze im Waller Feldmarksee werden Zeugen gebeten, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 362 38 88 zu melden. Die Polizei hofft, dass Passanten das Ausbringen der verbotenen Fanggeräte möglicherweise beobachtet haben. Allgemein sollten Personen, denen Netze in Badeseen oder Flüssen auffallen, die Polizei verständigen.
Gerade die Fischerei mit Stellnetzen steht seit längerer Zeit in der Kritik. Besonders im Bereich der Küstenfischerei steht diese im Verdacht, große Mengen an Beifang zu produzieren und die Meeresfauna so empfindlich zu schädigen. Gerade Meeressäuger wie der Schweinswal verenden im Ostseeraum häufig in ausgebrachten Stellnetzen, da sie die Fischfallen mit ihren Sinnesorganen nicht wahrnehmen können. Verfangen sich die Tiere in den Nylonfäden, können sie zum Atmen nicht mehr auftauchen und sterben schließlich durch Ertrinken.
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Die bisher angefallenen Kosten sollte der Verursacher dieser "Panne", wenn es denn ...