
Die Gesundheitsbehörde hat die ersten Einladungen zur Corona-Impfung an über 90-jährige Bremerinnen und Bremer, die nicht in einer Pflegeeinrichtung leben, verschickt - insgesamt 5820 Briefe. Bis zum 29. Januar sollen insgesamt etwa 16.500 Briefe an die über 80-Jährigen in Bremen verschickt werden. „Um allen Eingeladenen zeitnah einen Impftermin anbieten zu können, werden die Briefe zeitlich gestaffelt verschickt. Aktuell erhält das Land Bremen pro Woche Impfdosen, die nicht mehr als 3.000 Erstimpfungen ermöglichen“, heißt es in der Mitteilung.
Der Brief beinhalte einen individuellen Code, mit dem telefonisch oder über eine Terminvergabeplattform Termine für die erste und die zweite Impfung vereinbart werden könnten. Darüber hinaus wird in dem Schreiben über Transportmöglichkeiten zum Impfzentrum sowie den Ablauf der Impfung informiert.
Da die aktuelle Situation auch von Betrügern genutzt werde, weist die Behörde darauf hin, dass Impfberechtigte nur über diesen Brief benachrichtigt würden. Eine telefonische Kontaktaufnahme oder Gespräche an der Haustür gebe es nicht. Die Terminvergabe sei nur mit dem individuellen Code möglich.
Der Impfstoff könne nicht einzeln in einem Privathaushalt verabreicht werden. Die Terminvereinbarung für pflegende Angehörige werde ebenfalls in dem Brief beschrieben. Für Personen, die keinen Anspruch auf einen Krankentransport haben, wird aktuell an einer kostenfreien Taxilösung gearbeitet. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Mir ist es wichtig, dass wir auch eine einfache Transportlösung anbieten können. Dazu hat der Senat sich grundsätzlich darauf verständigt, den Taxitransport zum Impfzentrum zu finanzieren.“
Ablauf im Impfzentrum
Dazu heißt es in der Mitteilung: „Am vereinbarten Termin kommen die Impfberechtigten ins Impfzentrum Messehalle 7 an der Bürgerweide. Eine Anfahrtsbeschreibung ist dem Brief angehängt. Der Besuch im Impfzentrum dauert rund 45 Minuten. Eine Begleitperson kann gerne mitgebracht werden.“
Folgende Unterlagen würden benötigt: Personalausweis oder Reisepass,
Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte), Impfausweis - sofern vorhanden. Ansonsten werde vor Ort ein Ausweis ausgestellt.
Im Impfzentrum werde ein Aufklärungsgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin geführt, die Impfung erfolge sofort im Anschluss. Nach der Impfung bestehe die Notwendigkeit, sich für etwa 15 Minuten in dem Zentrum auszuruhen.
Für den Fall, dass die gesundheitlichen Belange durch eine rechtliche Betreuung geregelt werden, könne diese rechtliche Vertretung die Terminvereinbarung übernehmen und mitkommen.
Vorbereitung zu Hause
Der Benachrichtigung sind laut Behörde folgende Informationen beigefügt: ein Aufklärungsschreiben des Bundesgesundheitsministeriums, ein Fragebogen zu Vorerkrankungen, die Einverständniserklärung zur Impfung.
Für Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ‚‚aG‘‘, ‚‚Bl‘‘ oder ‚‚H‘‘ besitzen oder durch die Pflegekasse in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft wurden, werden die Kosten eines Transportes zum/vom Impfzentrum von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, heißt es.
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