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Angriff auf AfD-Abgeordneten
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Fall Magnitz: Polizei Bremen veröffentlicht Video von Tathergang

11.01.2019

Wie angekündigt hat die Polizei Bremen am Freitagmittag ein Überwachungsvideo veröffentlicht, das den Angriff auf Frank Magnitz zeigt. Die AfD Bremen hat auf das Video reagiert.

  • Im Screenshot ist zu erkennen, wie Frank Magnitz bereits am Boden liegt.
    Im Screenshot ist zu erkennen, wie Frank Magnitz bereits am Boden liegt. (Polizei Bremen)

    Die Staatsanwaltschaft Bremen hat am Freitagnachmittag zwei Videos von dem Überfall auf den Bremer AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz veröffentlicht. Dadurch erhofft sie sich Zeugenhinweise auf die Täter. Für Hinweise, die zur Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung der Täter führen, lobt die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 3000 Euro aus.

    Die Bilder stammen aus zwei Überwachungskameras aus der Sankt-Pauli-Passage beim Theater am Goetheplatz. Wie berichtet, war Magnitz am späten Montagnachmittag im Hinterhof des Theaters von mehreren Männern attackiert worden. Der 66-Jährige ging zu Boden und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu.

    Am Abend reagierte die AfD Bremen mit einer Pressemitteilung auf die veröffentlichten Aufnahmen. „Das Video ist für die Rekonstruktion des Tathergangs wenig aussagekräftig. Die mangelnde Qualität des Bildes lässt lediglich zu, den Einsatz eines Kantholzes auszuschließen. Das Video schließt jedoch nicht aus, dass eine andere Waffe benutzt worden ist. Das Video zeigt nur die Anfangs- und Endsequenz der Tat, und die Zeitangabe des Videos ist kaum erkennbar. Der Durchgang, in dem Frank Magnitz angegriffen wurde, ist etwa 25 Meter lang. Zu sehen ist jedoch nur weniger als die Hälfte der Strecke.“

    Zur Dokumentation haben Magnitz-Mit­arbeiter den kompletten Tatort gefilmt und die Aufnahmen auf der Facebookseite der AfD Bremen veröffentlicht. Der Schlusssatz der Pressemitteilung: „Aufgrund der vorgenannten Tatsachen ist eine abschließende ­Bewertung zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.“

    Der Überfall auf einen Bundestagsabgeordneten sorgte weit über Deutschlands Grenzen hinaus für Schlagzeilen. Dazu beigetragen haben dürfte auch die Darstellung des Vorfalls durch die AfD: Noch am Montagabend veröffentlichte die AfD über soziale Netzwerke ein Bild von Magnitz mit blutiger Platzwunde im Krankenhaus. Und präsentierte zudem eine detaillierte Schilderung der Tat, in der es hieß, Magnitz sei mit einem Kantholz bewusstlos geschlagen worden und die Täter hätten dem am Boden Liegenden gegen den Kopf getreten. Schnell war von Seiten der AfD einem Mordanschlag die Rede, die Täter wurden der linksextremistischen Szene zugeordnet, die Polizei bildete eine Sonderkommission.

    Während Magnitz am unteren Bildrand läuft, sieht man im Hintergrund bereits die drei Angreifer. Rechts schließt ein Handwerker gerade den Kofferraum eines Autos.
    Während Magnitz am unteren Bildrand läuft, sieht man im Hintergrund bereits die drei Angreifer. Rechts schließt ein Handwerker gerade den Kofferraum eines Autos. (Polizei Bremen)

    Zwar widersprach die Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf die Aufnahmen der Videokameras der AfD-Darstellung – es habe weder ein Kantholz noch Tritte gegen den Kopf gegeben –, doch die Nachricht vom feigen Mordanschlag auf einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages war in der Welt. Und das darf wörtlich genommen werden: Mehr als 300 Medienanfragen hatte die Pressestelle der Polizei in den vergangenen Tagen zu beantworten, darunter die der "New York Times", der italienischen "La Stampa" und des englischen Boulevardblattes "The Sun".

    Das Video der beiden Kameras zeigt den Tathergang aus zwei unterschiedlichen Perspektiven. Zunächst von vorne den herannahenden Magnitz, ohne Kopfbedeckung, geöffneter Mantel, die Hände in den Taschen vergraben. Ihm folgen zunächst in einigen Metern Abstand drei augenscheinlich jüngere Männer. Zu sehen ist auch einer der Handwerker, der mit dem Rücken zur Tat steht. Nach Informationen des "Spiegel" handelt es sich bei den Handwerkern um Mitarbeiter einer Papenburger Firma. Einer von ihnen sagte dem Nachrichtenmagazin: "Was passiert ist, haben wir nicht gesehen." Erst durch die Schreie des AfD-Manns sei er auf die Tat aufmerksam geworden und habe dann erste Hilfe geleistet. Die Darstellung der AfD, Magnitz sei mit einem "Kantholz" geschlagen und "gegen den Kopf getreten" worden, bestätigte der Handwerker nicht.

    Als Magnitz aus dem Bild verschwindet, ziehen sich zwei der Männer ihre Kapuzen ins Gesicht, der eine scheint dem anderen ein Signal zu geben, dann eilen beide dem Abgeordneten im Laufschritt hinterher. Der dritte Mann geht im normalen Schritttempo hinterher.

    Dann schwenkt das Bild auf die nächste Kamera um, die Szene ist jetzt von hinten zu sehen. Es folgt die eigentliche Attacke: Einer der beiden Männer springt Magnitz von hinten an, scheint ihm mit dem Ellenbogen gegen Hinterkopf oder Nacken zu schlagen. Magnitz stürzt, die Hände noch in den Manteltaschen, zu Boden, der Täter hat Mühe, nicht über ihn zu fallen, strauchelt und rennt dann mit dem zweiten Mann weg. Der dritte Mann taucht auf, auf Höhe von Magnitz beginnt auch er zu laufen.

    Details, wie die Gesichter der Täter, sind nicht zu erkennen. Zwar wird die Szene von einer Lampe beleuchtet, aber es ist trotzdem dunkel. Außerdem sind die Aufnahmen in schwarz-weiß und nicht besonders scharf. Ein Gegenstand, mit dem Magnitz geschlagen worden sein soll, ist nicht zu erkennen. Definitiv auszuschließen ist, dass der am Boden Liegende getreten wurde.

    Staatsanwaltschaft und Polizei erhoffen sich durch die Veröffentlichung der Videos aus den beiden Überwachungskameras Hinweise auf die Tatverdächtigen. Zeugen können sich unter Telefon 0421 / 362 38 88 beim Kriminaldauerdienst melden oder online Hinweise unter https://hb.hinweisportal.de/ abgegeben. Dabei müssten die Zeugen nicht einmal selbst vor Ort gewesen sein, betont Frank Passade, Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft. "Es reicht ja, wenn jemand sagt, dass er einen auf dem Bild wiedererkennt." Etwa, indem derjenige die Täter eventuell über ein Kleidungsstück oder sonstige Auffälligkeiten identifizieren kann.

    Das Prozedere im Falle so einer Öffentlichkeitsfahndung ist in der Strafprozessordnung festgelegt. Wenn es um die "Veröffentlichung von Abbildungen von Beschuldigten und Zeugen" geht, muss die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht stellen. Denn im Zusammenhang mit Straftaten Menschen zu zeigen, sei nicht ohne Weiteres möglich, erklärt Passade. "Bei uns gilt schließlich bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung." Durch das Zeigen von Bildern könnten auch vollkommen Unschuldige einer Straftat verdächtigt werden.

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    Dass gerade in diesem Fall Videos veröffentlicht werden, habe nichts damit zu tun, dass es sich bei dem Opfer um AfD-Mann Frank Magnitz handelt, betont Passade auf entsprechende Nachfrage des WESER-KURIER. "Das würden wir auch machen, wenn das Opfer ein ganz normaler Bürger wäre." Wenn man schon in der glücklichen Situation sei, über bewegte Bilder zu verfügen, dann wolle man diese Möglichkeit auch nutzen. Vergleichbar etwa mit Bildern von Tätern vor Geldautomaten, die veröffentlicht würden.

    Er sei sich aber natürlich darüber im Klaren, dass diese Fahndung aufgrund des hohen medialen Interesses an dem Fall eine besondere Wirkung haben werde, räumt Passade ein. Und auch in anderer Hinsicht macht er sich mit Blick auf den bisherigen Widerhall des Vorfalls in den sozialen Medien keine Illusionen: "Natürlich wird der Vorwurf kommen, dass die Staatsanwaltschaft die Videos manipuliert hat. Dass wir zum Beispiel das Kantholz rausgeschnitten oder die Tat  nur nachgestellt haben." 

    Nach Informationen des "Spiegel" handelt es sich bei den Handwerkern um Mitarbeiter einer Papenburger Firma. Einer von ihnen sagte dem Nachrichtenmagazin: "Was passiert ist, haben wir nicht gesehen." Erst durch die Schreie des AfD-Manns sei er auf die Tat aufmerksam geworden und habe dann erste Hilfe geleistet. Die Darstellung der AfD, Magnitz sei mit einem "Kantholz" geschlagen und "gegen den Kopf getreten" worden, bestätigte der Handwerker nicht. (mit dpa)

       +++Diese Meldung wurde um 21.31 Uhr aktualisiert+++

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    peridoxicon am 26.02.2021 20:54
    Nein, dauert es nicht. Bitte informieren, bevor man hier Quatsch erzählt. Der Impfstoff ist sicher und zugelassen.
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    Lebewesen am 26.02.2021 20:54
    Menschlich sehe ich da, dass der Stahmann Betrieb das Personal mit Bürgerinnen-Steuer bezahlt und einfach Schulden machen kann.

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