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Fataler Fehler der Staatsanwaltschaft

Sabine Doll 26.06.2019 11 Kommentare

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall des Bremers, dem Niere statt Milz entfernt wurde, irrtümlich den Einstellungsbescheid verschickt, wie sie nach einem Weser-Kurier-Bericht einräumt. Strafbefehl sei beantragt.

  • Kerim Ucar mit seiner Mutter Dunar und Vater Selcuk. Im Oktober 2017 wurde ihm eine Niere statt der Milz entnommen.
    Kerim Ucar mit seiner Mutter Dunar und Vater Selcuk. Im Oktober 2017 wurde ihm eine Niere statt der Milz entnommen. (Christina Kuhaupt)

    Im Fall des heute 20-jährigen Bremers Kerim Ucar, dem im Oktober 2017 im Klinikum Mitte eine Niere statt der Milz entfernt wurde, ist der Staatsanwaltschaft ein folgenreicher Fehler unterlaufen. Mit einem Schreiben vom 20. Juni an den Rechtsanwalt der Familie, das dem WESER-KURIER vorliegt, hat die Behörde einen Bescheid zur Einstellung der Ermittlungen geschickt.

    Als der WESER-KURIER am Mittwoch auf seiner Internetseite darüber berichtete, ist die Staatsanwaltschaft auf ihren Irrtum aufmerksam geworden und räumte in einer Pressemitteilung den Fehler ein: „Der in den Medien zitierte Einstellungsbescheid an den Rechtsanwalt des Geschädigten ist aufgrund eines bedauerlichen Versehens übermittelt worden und gibt nicht die von der Staatsanwaltschaft getroffene Entscheidung wieder“, heißt es darin.

    Stattdessen sei ein Erlass auf Strafbefehl beim Amtsgericht gegen den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung beantragt worden: "Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Oktober 2017 im Rahmen einer Operation aus Unachtsamkeit eine Niere statt der Milz entfernt zu haben“, informiert die Staatsanwaltschaft in der Pressemitteilung.

    Fatal dabei: Als Grund wurde in dem „falschen“ Einstellungsbescheid angegeben, der Beschuldigte sei bereits wegen anderer Straftaten zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafe, zu der eine Verurteilung im aktuellen Fall führen könne, falle neben der bereits verhängten Strafe nicht ins Gewicht. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft von dem Recht gebraucht gemacht, die Ermittlungen einzustellen. „Das ist nicht der Fall, es handelt sich hier um ein komplett falsches Formular, das irrtümlich verschickt wurde. Für dieses Versehen können wir uns nur entschuldigen“, betont die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Claudia Kück. Der fälschlicherweise verschickte Bescheid enthalte keine Inhalte, die sich auf den konkreten Fall bezögen, so die Sprecherin.

    Die Mutter des heute 20-Jährigen ist entsetzt über dieses Versehen: „Was ist das bloß für ein Chaos in der Staatsanwaltschaft, das ist empörend. Wie kann so etwas bloß passieren? Nachdem wir das Schreiben über die Einstellung bekommen haben, war die ganze Familie am Boden. Wir haben uns gefragt, was bloß mit der Gerechtigkeit ist, unser Sohn ist körperlich und psychisch schwer geschädigt worden. Und jetzt solch ein Durcheinander", sagt Durna Ucar. Die Familie sei vor allem auch deshalb über eine Einstellung entsetzt gewesen, weil erst vor Kurzem in einem zweiten medizinischen Gutachten von einem groben Behandlungsfehler die Rede sei. Ucar: "Wir sind jetzt natürlich froh, dass es sich um einen Fehler der Staatsanwaltschaft handelt und stattdessen ein Strafbefehl beantragt ist, aber das alles beschädigt schon das Vertrauen."

    Im Mai hat die Bremer Staatsanwaltschaft dieses Gutachten, das sie bei einem Münchener Spezialisten in Auftrag gegeben hatte, erhalten. Ursprünglich sollte der Bericht bereits im Sommer, dann Ende vergangenen Jahres vorliegen. Der Sachverständige hatte laut der Bremer Staatsanwaltschaft jedoch noch Fragen, die abgeklärt werden mussten. Zuvor hatte schon der Medizinische Dienst der Krankenkassen in seinem Gutachten von September 2018, das der Anwalt der Familie Ucar in Auftrag gegeben hatte, von einem vermeidbaren Fehler des Arztes bei der Operation gesprochen.

    Der Rechtsanwalt der Familie, Hans-Berndt Ziegler, hatte aufgrund des Einstellungsbescheids bereits ein Schreiben an den zuständigen Staatsanwalt in Bremen auf den Weg gebracht und darin seinen Ärger formuliert: Ob der Staatsanwaltschaft nachts noch gut schlafen könne, heißt es darin. Und: Es stelle sich die Frage, warum dann vor der Entscheidung ein Jahr Zeit damit verschwendet worden sei, ein teures Gutachten in München einzuholen, das einen groben Behandlungsfehler nachweise.

    Bei der Operation Anfang Oktober 2017 im Klinikum Mitte sollte dem damals 17-Jährigen die Milz entfernt werden. Aufgrund einer angeborenen Erkrankung – einer Kugelzellenanämie – war das Organ laut der Mutter vergrößert. Das habe dazu geführt, dass ihr Sohn einen Teil seiner Leistungsfähigkeit eingebüßt hätte. Bei der Operation am 5. Oktober ging alles schief: Statt der Milz wurde eine Niere entfernt. Erst einen Tag später soll das in der Pathologie aufgefallen sein, als das Gewebe der vermeintlichen Milz untersucht werden sollte, sagte die Mutter damals dem WESER-KURIER. Die Ärzte seien hektisch in das Zimmer, in dem ihr Sohn lag, gekommen und hätten per Ultraschall seinen Bauch untersucht. Nachdem die Ärzte sie über die Verwechslung informiert hätten, habe sie Strafanzeige bei der Polizei gestellt.

    Im März dieses Jahres hat die Familie parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen auch Zivilklage eingereicht, um eine finanzielle Entschädigung in Höhe von mindestens 200 000 Euro zu erreichen.

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