
Es gibt erdrückende Beweise gegen den Angeklagten, doch seine Verteidiger beantragen, dass diese Beweise vor Gericht nicht zugelassen werden. Am Landgericht wurde am Donnerstag der Prozess gegen einen 30-jährigen Bremer fortgesetzt, dem die Staatsanwaltschaft Handel mit großen Mengen von Drogen vorwirft.
Der Prozess ist einer von derzeit gleich drei Verfahren in Bremen, die im Zusammenhang mit den von der französischen Polizei abgehörten Kommunikation von europaweit agierenden Drogenhändlern stehen. Doch um diese Fälle ging es am Donnerstag nicht, sondern um eine zweite damit verbundene Anklage gegen den 30-Jährigen. Sie hat weniger mit IT-Spezialisten und dem Knacken verschlüsselten Nachrichten zu tun, als vielmehr mit „normaler“ Polizeiarbeit.
Im Sommer 2017 war die Polizei im Zuge ihrer Ermittlungen auf eine Garage in der Barbarossastraße gestoßen. Aus der roch es verdächtig nach Marihuana. Als die Polizei die Garage daraufhin observierte, fielen ihr mehrfach Personen auf, die sich äußerst verdächtig benahmen. „Wir hatten den Eindruck, dass sie eigentlich zu der Garage wollten, aber durch uns abgeschreckt wurden“, berichtete ein Polizist als Zeuge vor Gericht.
Anlass genug für die Beamten, sich einen Durchsuchungsbeschluss zu besorgen und die Garage zu überprüfen. Tatsächlich wurden dort jede Menge Marihuana und Verpackungsmaterial gefunden. „Wir hatten den Eindruck, dass hier größere Cannabiseinheiten in kleine Beutel umgepackt wurden.“ Fotos aus der Garage zeigen die hierfür benötigten Utensilien, von Drogenpresse und Feinwaage über Unmengen kleiner und große Folienbeuteln bis hin zum Kühlschrank, in dem angebrochene Beutel mit Drogen aufbewahrt wurden.
Zur Garage geführt hatte die Polizei der Bruder des Angeklagten, der 30-Jährige selbst wurde dort nicht angetroffen. Allerdings konnte die Polizei DNA-Spuren in der Garage sicherstellen, wurde der 30-Jährige als Mieter der Garage festgestellt und es fanden sich darin Kfz-Schilder von Wagen, die auf seinem Namen zugelassen waren.
Seine Verteidiger indes widersprechen der Verwertung der gefundenen Beweise. Sie hinterfragen die „Spontan-Observation“ des Bruders durch die Polizei, der die Beamten überhaupt erst auf die Garage gestoßen hatte. Und sie stellen die Gültigkeit des Durchsuchungsbeschlusses infrage, da der nicht von einem Richter, sondern von einer Vertreterin der Staatsanwaltschaft ausgestellt worden war.
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