
Die Psychiatrie in Bremen soll neuen Ansätzen folgen. So beschloss es die Bürgerschaft vor fünf Jahren. Nun hat eine Arbeitsgruppe ein Eckpunktepapier entwickelt, in dem sie grundlegende Elemente einer Reform des Bremer Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vorschlägt.
Am Montag wurde das Papier im Haus der Bremischen Bürgerschaft erläutert und kontrovers diskutiert. Einige im Publikum lehnten das Gesetz schlichtweg ab, andere betonten, wie wichtig Kontrollinstanzen von außen seien oder forderten, Todesfälle in der Psychiatrie statistisch zu erfassen und zu veröffentlichen.
Die Arbeitsgruppe legte zahlreiche Kommentare und Änderungswünsche zum Bremer PsychKG vor; zur Gruppe gehören Vertreter von Psychiatrie-Erfahrenen, der Angehörigen, der Amtsgerichte, des Landesbehindertenbeauftragten, der Kliniken, der Ressorts Gesundheit und Soziales sowie des Gesundheitsamtes Bremerhaven.
Jörg Utschakowski, Psychiatriereferent für das Land Bremen, hob zu Beginn der Veranstaltung hervor, die Diskussionsergebnisse sollten in einen Referentenentwurf einfließen, der von der Gesundheitsbehörde noch erarbeitet werde. Zu den Grundgedanken des Papiers zählten die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen, so Utschakowski. Nichts dürfe über ihre Köpfe hinweg entschieden werden.
Zugleich solle die Recovery-Idee im Vordergrund stehen, also die Förderung der Lebenszufriedenheit von Kranken und ihrer individuellen Lebensziele. Ein weiterer wichtiger Punkt ist für die Arbeitsgruppe, dass Hilfen gemeindenah erbracht werden. In den Versorgungsregionen sollten regionale Verbünde gebildet werden, in denen sich unter anderem die ambulanten, aufsuchenden, teilstationären und stationären Einrichtungen zusammenschließen.
Geht es um Zwang gegen Menschen, hier um eine freiheitsentziehende Unterbringung gegen den Willen einer psychisch kranken Person, hat die Gruppe zahlreiche Forderungen erarbeitet. Zum Beispiel soll jede Einrichtung ein Zwangsvermeidungskonzept vorlegen. Dieses müsse auch die Deeskalations-Schulung der Mitarbeiter berücksichtigen.
Nach Zwangsmaßnahmen ist zudem eine verpflichtende Nachbesprechung vorgesehen. Bei der Fixierung eines Patienten gelte es, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 in der Gesetzesänderung zu berücksichtigen. Das Gericht habe den Richtervorbehalt bei Fixierungen hervorgehoben. Dies sei zwar schon Praxis in Bremen und Bremerhaven, so Utschakowski, solle aber künftig auch als Verpflichtung im Gesetz stehen.
Für elementar hält die Arbeitsgruppe, dass Patienten eine Vertrauensperson oder einen Patientenfürsprecher hinzuziehen können, wenn ein Verfahren und eine Anhörung für sie anstehen. Alle psychiatrischen Krankenhäuser und Abteilungen müssten geeignete Fürsprecher benennen. Wichtig sei außerdem, eine unabhängige Beschwerde- und Informationsstelle im Bundesland einzurichten. „So könnten Patienten nach der Entlassung noch Kritik an Krankenhaus oder Betreuer äußern“, sagte Utschakowski.
Auf Wunsch sollten Patienten eine geschlechtergetrennte Unterbringung erhalten. Ein Extra-Aufenthaltsraum etwa sei sinnvoll, wenn Frauen befürchteten, sexuell bedrängt zu werden, hieß es. Empfohlen wird ferner, dass die Besuchskommission schneller auf Beschwerden reagiert. Mängel oder Probleme sollten direkt im Anschluss an den Besuch mit der Klinikleitung besprochen werden.
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