
Die Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fallen bei Politik und Interessenvertretungen unterschiedlich aus. Die Linke in Bremen nahm den Richterspruch positiv auf. „Ich freue mich, dass das einstimmige Urteil aus Karlsruhe den Sozialstaat gestärkt und viele unserer Positionen untermauert hat“, teilte Kristina Vogt mit, die als Wirtschaftssenatorin für das Bremer Jobcenter zuständig ist. Dass das „grundgesetzlich verbriefte physische und soziokulturelle Existenzminimum nicht mehr weitgehend gestrichen“ werden könne, sei eine gute Nachricht für alle, die auf Hartz IV angewiesen seien. Vogt lobte auch den Wegfall der Mindestdauer von Sanktionen. „Künftig werden die Jobcenter einzelfall- und menschengerechter entscheiden dürfen.“
Auch in Niedersachsen erntete das Urteil Zustimmung. Uwe Schwarz, sozialpolitischer Sprecher der dortigen SPD-Landtagsfraktion, teilte mit: „Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht Klarheit geschaffen hat, dass derartige monatelange Leistungskürzungen in Teilen verfassungswidrig sind. Diese Art von Sanktionen führt nicht dazu, dass das Vertrauen in unseren Sozialstaat wächst.“ Kürzungen um mehr als 60 Prozent hießen, dass die Empfänger kein menschenwürdiges Leben mehr führen könnten.
2018 bezogen in Bremen rund 78.000 Menschen Hartz-IV-Leistungen, dabei wurden knapp 13.600 Sanktionen ausgesprochen. In Niedersachsen gab es etwa 430.000 Hartz-IV-Empfänger, die Zahl der Sanktionen lag hier bei rund 82.700.
Dennis Zagermann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Bremen hält das Urteil für noch nicht weitgehend genug. Zwar seien die Leistungsbezieher zumindest vor extremen Notlagen und Wohnungsverlust geschützt, „trotzdem kann der Urteilsspruch nur eine Mindestvorgabe sein. Auch Kürzungen von bis zu 30 Prozent unterlaufen das Existenzminimum“. Der DGB fordere deshalb, dass die Sanktionen insgesamt auf den Prüfstand kämen.
Sigrid Grönert, sozialpolitische Sprecherin der Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion, sieht das anders. Sie hält die Kürzung von Leistungen bei Pflichtverletzungen für „grundsätzlich sinnvoll“ und plädierte für eine Beibehaltung dieser Praxis. Das Urteil dürfe nicht dazu führen, „dass Menschen nicht mehr ausreichend gefordert werden und unser Sozialsystem womöglich ausnutzen, oder dass zunehmendem Sozialbetrug die Tür geöffnet wird“. Sie erhält dabei Unterstützung von Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen. „Wir müssen wirksame Anreize schaffen, um Menschen in Arbeit zu bringen. Ziel muss immer sein, Menschen dabei zu unterstützen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.“
Magnus Buhlert, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion, ist weitgehend zufrieden mit dem Urteil: Das Gericht habe den Grundsatz des Forderns und Förderns prinzipiell bestätigt. Zugleich habe es zu Recht übermäßige Sanktionen untersagt. Buhlert betonte, dass Sanktionen nicht der einzige Anreiz zur Arbeitsaufnahme sein dürften. „Die Zuverdienstmöglichkeiten müssen deutlich angehoben und verbessert werden, damit sich die Arbeitsaufnahme lohnt und damit ein Anreiz entsteht zu arbeiten.“
Weniger Einigkeit herrschte darüber, welche Auswirkung das Urteil für Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahren haben soll. Ihnen droht auch weiterhin ein vollständiger Leistungsentzug. Während Buhlert betonte, dass sich die Sanktionen vor allem bei Jugendlichen „als wirksam herausgestellt“ hätten, forderte Vogt, dass diese verschärften Sanktionen „auf den Prüfstand“ müssten. Sie stellte in Aussicht, dass sich Bremen in ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einbringen werde.
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