Ein junger Mann aus Afghanistan, der sich seit vergangener Woche in Bremer Abschiebegewahrsam befindet, soll an diesem Dienstag nach Angaben des Flüchtlingsrats Bremen über München zurück in sein Heimatland gebracht werden. Das bedeutet, dass der Mann derzeit in einem Bremer Gefängnis darauf wartet, dass er abgeschoben wird. Ein bayerisches Gericht hatte zuvor Abschiebehaft gegen ihn erlassen. Nach seiner Festnahme war er wegen eines Amtshilfegesuchs der bayerischen Behörden nach Bremen gebracht worden. Rund 200 Menschen haben am Montagabend in der Innenstadt gegen Abschiebungen demonstriert.
Die Bremer Innenbehörde sei gesetzlich dazu verpflichtet, einer anderen Behörde Rechts- oder Amtshilfe zu leisten, erläutert Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) zu dem Fall. Da in Bayern kein Haftplatz für den jungen Mann mehr frei war, wurde auf einen verfügbaren Platz in Bremen zurückgegriffen. Laut Innenressort hat Bremen keine Möglichkeiten, auf das Verfahren des jungen Mannes Einfluss zu nehmen. "Eine Ablehnung der vom Grundgesetz vorgeschriebenen Amtshilfe kann das Innenressort rechtlich nicht begründen", hieß es in einer Erklärung.
Die Bremer Polizei werde an der Abschiebung nicht aktiv beteiligt sein, auch die hiesige Ausländerbehörde habe sich nicht mit dem Fall befasst. Die Weisung des Innensenators, dass die Bremer Ausländerbehörden nur Straftäter oder Personen, die eine falsche Identität vorgetäuscht haben, nach Afghanistan abschieben, gelte weiterhin.
In Bremen stößt der Vorgang auf Kritik. Die Grünen-Fraktion forderte Innensenator Mäurer in einer Erklärung dazu auf, sich gegen die Abschiebung einzusetzen. „Bremen hat eine Beteiligung an Sammelabschiebungen nach Afghanistan ausgeschlossen. Dies darf nicht durch die Amtshilfe der Innenbehörde unterlaufen werden“, erklärte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Björn Fecker.
Nach Angaben des bayerischen Flüchtlingsrates lebt der Betroffene seit 2015 in Deutschland und seit einem Jahr in einer festen Beziehung mit einer Deutschen, so die Grünen. Der Afghane sei „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten“, und ihm sei eine Ausbildung zum Kochgehilfen in einem bayerischen Betrieb ab März 2019 zugesagt worden. Nach Kenntnis der Grünen-Fraktion habe der Afghane zudem mittlerweile einen neuen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt und „beim Verwaltungsgericht Regensburg um einstweiligen Rechtsschutz gegen die drohende Abschiebung ersucht“.
++ Dieser Text wurde um 21.40 Uhr aktualisiert. ++
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