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Glühwein bleibt in Bremen doch erlaubt

Timo Thalmann 01.12.2020 17 Kommentare

Ein Detail der 22. Corona-Verordnung bewegt die Abgeordneten und später am Tag auch den Bremer Senat. Dann hat er sein ursprünglich geplantes rigoroses Verbot eines offenen Alkoholausschanks gekippt.

  • Glühwein im gewohnten Becher wird es nicht geben, aber zum Mitnehmen wurde er jetzt doch erlaubt.
    Glühwein im gewohnten Becher wird es nicht geben, aber zum Mitnehmen wurde er jetzt doch erlaubt. (Jens Kalaene /dpa)

    Am Montagnachmittag haben sechs zusätzliche Wörter in der Corona-Verordnung die Aufregung von Thomas Röwekamp (CDU) in der Bürgerschaft wieder geglättet. Der zum Zeitpunkt der Parlamentssitzung vorgesehene Passus „der Außenausschank und der Verkauf offener alkoholischer Getränke sind untersagt“ wurde im Nachgang nämlich vom Senat noch mit dem Einschub „zum Zwecke des Verzehrs vor Ort“ ergänzt. Im Klartext: Der Glühwein darf verkauft, aber nicht unmittelbar am Stand getrunken werden – Glühwein-to-go sozusagen.

    Damit hat der Senat die Verordnung in einem Detail nachjustiert, das in der Bürgerschaft für detailfreudige Debattenbeiträge gesorgt hatte. So hatte zum Beispiel Mustafa Güngör (SPD) noch argumentiert, dass die enthemmende Wirkung von Bratwurst doch eher zweifelhaft sei, nachdem Röwekamp zuvor darauf hingewiesen hatte, dass das geplante Corona-Regelwerk mit einem generellen Alkoholausschankverbot zu weit gehe. „Dann müssten sie auch den Straßenverkauf von Bratwurst untersagen.“ Güngörs Einlassung wiederum sorgte noch einmal für eine Wortmeldung Röwekamps, der sich sicher war, dass wegen eines Glühweinausschanks keine sturzbetrunkenen Massen die Innenstadt bevölkern werden.

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    Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hatte die nachmittägliche Wendung da schon angedeutet, als er davon sprach, der Senat werde die Glühweinfrage noch einmal überdenken. Zugleich betonten alle Redner stets, dass das eigentlich nur ein einziges Detail im gesamten Regelwerk sei, das man nicht überbewerten sollte. Bovenschulte machte deutlich, dass es nicht um den Glühwein gehe, sondern das damit verbundene, schnell ausufernde „gesellige Geschehen“ rund um den Ausschank. „Am Ende geht es um Weihnachten und was die Leute offenbar damit verbinden“, überlegte er am Rande der Sitzung.

    „Es ging mir weniger um den Glühwein, als um die Frage von Verhältnismäßigkeit, um das richtige Maß eines Eingriffs, und hier hat der Senat nun mal weit übers Ziel hinausgeschossen“, kommentierte Röwekamp am Abend die Neufassung mit dem Glühwein-to-go. Aus seiner Sicht war die Begründung einfach nicht stichhaltig: Man habe die Gastronomie geschlossen mit dem Hinweis auf die schwere Kontrollierbarkeit von Abständen und Hygieneregeln in den Gaststätten. „Aber hier sind die Leute unter freiem Himmel und die Menschen haben das mit dem Abstandhalten längst verinnerlicht.“

    Der tiefere Sinn der Gastro-Schließungen

    Andererseits weiß auch Röwekamp um den tieferen Sinn der Gastro-Schließungen. „Es ist ja nicht so, dass die Gastronomie nachweislich für eine hohe Zahl von Corona-Infektionen verantwortlich ist, aber sie schafft nun mal Bedingungen, in denen es schwer ist, die Hygieneregeln zu beachten, und sie erhöht die Zahl der sozialen Kontakte.“

    Das soll der Glühwein-to-go nicht tun, versichert Thorsten Lieder von der Bremer Gastro-Gemeinschaft. Die darin zusammengeschlossenen rund 50 Wirte haben signalisiert, mit der neuen Regelung leben zu können. „Und wir wissen, dass wir jetzt ein paar Hausaufgaben haben“, sagt Lieder. Zum Beispiel, dass sie immer und ohne Ausnahme darauf hinweisen wollen, dass der Verzehr vor Ort nicht gestattet ist und die Getränke in verschlossenen oder mit einem Deckel versehenen Gefäß verkauft werden.

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    Neue Regelungen

    Neben der Glühweinfrage beschäftigten auch andere Details der neuen Corona-Verordnung die Bürgerschaft:

    Schulferien

    Trotz zum Teil heftiger Kritik: Der Senat will daran festhalten, an den letzten zwei Tagen vor den regulären Weihnachtsferien die Schulpflicht aufzuheben. Die Eltern sollen am 21. und 22. Dezember darüber entscheiden, ob ihre Kinder zur Schule gehen. Aus Sicht von Thomas Röwekamp (CDU) geht Bremen damit einen Sonderweg, die übrigen Länder hätten die Ferien verbindlich neu festgelegt. Tatsächlich haben acht Länder an diesen beiden Tagen regulär Ferien. Von den übrigen sieben haben fünf die Ferien vorgezogen. Thüringen bietet an diesen Tagen Distanzunterricht. Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) verwies auf das Problem der fehlenden Betreuung der Kinder durch kurzfristig angeordnete, zusätzliche freie Tage. Viele Eltern hätten ihre Urlaubstage aufgebraucht, sodass es sinnvoll erscheine, ihnen die Entscheidung zu überlassen.

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    Einzelhandel

    Im Einzelhandel wird es neue Vorgaben zum Flächenbedarf je Kunde geben. Bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sind ab 1. Dezember mindestens zehn Quadratmeter je Kunde vorgeschrieben. Sind die Geschäfte größer, gilt für die Fläche über diese Grenze hinaus eine Vorgabe von 20 Quadratmetern je Kunde. Für die ersten 800 Quadratmeter bleibt es bei der Zehn-Quadratmeter Regel. Bovenschulte sah sich zu dieser präzisen Erläuterung veranlasst, nachdem FDP-Fraktionschefin Lencke Wischhusen den Unterschied des Infektionsrisikos zwischen 799 und 801 Quadratmetern nicht erkennen mochte. Sie forderte außerdem spezielle Öffnungszeiten der Supermärkte für Senioren. Auch die Frage, welche Rolle Oberflächen zum Beispiel der Türen von Kühltheken bei den Infektionen spielten, betrachtete sie als zu wenig erforscht und berücksichtigt.

    Silvester

    Während bei vielen Rednern die Einschränkungen in der Adventszeit und an Weihnachten dominierten, warf Björn Fecker (Grüne) den Blick schon mal auf Silvester. Er bedauerte, dass es für diesen Tag zu keinem generellen Böllerverbot gekommen sei und kündigte an, dass sich die Grünen darum nun für besonders großflächige Verbotszonen im gesamten Stadtgebiet einsetzen werden. Jedenfalls überall dort, wo es erfahrungsgemäß an Silvester zu größeren Menschenansammlungen komme.

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