
Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hat in einer Regierungserklärung die geplante Verlängerung und teilweise Verschärfung der Corona-Einschränkungen verteidigt. Bis zunächst 20. Dezember sollen die Gastronomie, zahlreiche Sport- und Freizeitangebote sowie Kultureinrichtungen weiterhin geschlossen bleiben. Das entspricht den Beschlüssen der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin in der vorigen Woche.
Im Einzelhandel wird es neue Vorgaben zum Flächenbedarf je Kunde geben. Bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sind ab 1. Dezember mindestens zehn Quadratmeter je Kunde vorgeschrieben. Sind die Geschäfte größer, gilt ab dem 801 Quadratmeter eine Vorgabe von 20 Quadratmetern Kunde.
Vorgesehen war auch ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke im freien Ausschank. Damit wären in der Stadt Bremen auch keine Glühweinbuden in der Adventszeit möglich, die die Getränke zum sofortigen Verzehr ausgeben. Das wurde am Nachmittag noch geändert, nachdem sich an diesem Detail sich eine teilweise heftige Diskussion entzündete.
CDU-Fraktionschef Thomas Röwekamp bemängelte eine fehlende innere Logik, so lange der Straßen-Verkauf und Verzehr beispielsweise von Bratwurst weiterhin möglich sei. Bovenschulte machte deutlich, das es nicht um den Glühwein gehe, sondern das damit verbundene, schnell ausufernde „gesellige Geschehen“ rund um den Ausschank. Darum darf der Glühwein jetzt zwar verkauft, aber nicht unmittelbar am Stand getrunken werden – Glühwein-to-go sozusagen.
Festhalten will der Senat trotz aller Kritik an der aufgehobenen Schulpflicht in den letzten zwei Tagen vor den regulären Weihnachtsferien. Die Eltern sollten am 21. und 22. Dezember darüber entscheiden, ob ihre Kinder zur Schule gehen.
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