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SPD will Bußgeld schon ab 1,1 Promille
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Härtere Strafen für betrunkene Radfahrer gefordert

Sabine Doll 22.08.2017 23 Kommentare

Wer mit weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut mit dem Rad fährt und keine größeren Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, muss noch nicht einmal ein Bußgeld befürchten.

  • Symbolbild.
    Symbolbild. (Imago)

    Beschwipst oder volltrunken am Lenker: Bislang hat dies für Radfahrer kaum rechtliche Konsequenzen. Wer mit weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut von der Kneipe nach Hause fährt und dabei keine allzu größeren Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, muss noch nicht einmal ein Bußgeld befürchten. Das soll sich nach dem Willen der Bremer SPD-Fraktion bald ändern: Der Senat soll sich mit einem Gesetzesvorstoß auf Bundesebene für eine zusätzliche niedrigere Promillegrenze einsetzen.

    „Alle Seiten sind sich seit Langem darüber einig, dass wir eine weitere  Grenze einführen müssen, die deutlich niedriger ansetzt. Aber man kommt damit einfach nicht zu Potte, das wollen wir jetzt vorantreiben“, sagt die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion, Heike Sprehe. Im Gegensatz zu Autofahrern, bei denen mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut bereits eine Ordnungswidrigkeit sind, dürfen Radfahrer mit bis zu 1,6 Promille ganz legal unterwegs sein.

    Die früher greifende Grenze soll bei 1,1 Promille Alkohol im Blut liegen, ab diesem Wert soll Radfahren bereits als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Das hieße: Wer ab 1,1 Promille auf dem Rad erwischt wird, muss bereits mit einem Bußgeld rechnen. Und zwar nicht erst dann, wenn ein Radfahrer etwa in Schlangenlinien nach Hause schlenkert oder sogar einen Unfall verursacht. 250 Euro könnte eine solche Trunkenheitsfahrt am Lenker kosten, so die Vorstellung.

    Fahrradfahrer müssen immer auf Radwegen fahren. Gekennzeichnet sind sie durch ein blaues Schild mit weißem Fahrrad. Erst
    Auf der linken Seite darf nur gefahren werden, wenn ein entsprechendes Schild mit Fahrrad und zwei Pfeilen dies anzeigt.
    Auf dem Bürgersteig zu fahren, ist nicht erlaubt. Die Polizei ahndet den Verstoß mit zehn Euro Verwarnungsgeld. Anders s
    Rotlicht-Verstöße bestraft die Polizei bei Radfahrern genau so streng wie bei Autofahrern. Ist die Ampel noch nicht länger als eine Sekunde rot, bezahlen Verkehrssünder auf dem Rad 60 Euro. Dauert die Rotphase schon länger als eine Sekunde an, wird es teurer: 100 Euro Geldstrafe drohen. Dazu gibt es noch einen Punkt in Flensburg. Der Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad ist hier einsehbar.
    Fotostrecke: Wann es Bußgelder für Radfahrer gibt

    Die SPD-Fraktion folgt mit ihrem Vorstoß den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages, der das Thema „Radfahrer und Alkohol“ bereits Anfang 2015 ins Zentrum des jährlichen Treffens gestellt hat. Bisher können Radfahrer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst ab 1,6 Promille Alkohol im Blut wegen absoluter Fahruntüchtigkeit mit einem Strafverfahren belangt werden. Dann droht auch ein Entzug des Autoführerscheins sowie eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Ab 0,3 Promille setzt die relative Fahruntüchtigkeit ein: Wer allerdings keine Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Crash verursacht, macht sich nicht strafbar. Deshalb hat sich eine deutliche Mehrheit des Arbeitskreises für einen zusätzlichen Bußgeldtatbestand mit einem gesetzlichen Grenzwert von 1,1 Promille Alkohol im Blut ausgesprochen. In der Vergangenheit haben Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages immer wieder Eingang in die Rechtsprechung gefunden.

    "Das könnte dauern"

    Der Bremer Senat unterstützt die Forderung: „Der Senat teilt die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages und hält eine Anpassung im Sinne der Verkehrssicherheit für sinnvoll“, heißt es in der Antwort auf eine SPD-Anfrage, die in dieser Woche in der Bürgerschaft auf der Tagesordnung steht. Und er kündigt darin an, dass gegebenenfalls geprüft werden soll, ob ergänzende Bremer Initiativen erforderlich seien. Denn: Für einen solchen Grenzwert müsste das Straßenverkehrsgesetz im Bund geändert werden. „Das könnte dauern, deshalb wollen wir Initiativen mit dem Innensenator besprechen“, betont Heike Sprehe. „Während sich die Grenzwerte für Kfz-Fahrer seit den 1950er-Jahren mehrfach geändert haben, sind sie für Radfahrer unverändert geblieben. Das ist angesichts der Verkehrsentwicklung nicht mehr zeitgemäß.“

    Nach Zahlen der Innenbehörde lag die Zahl der Unfälle in der Stadt Bremen, die durch betrunkene Radfahrer verursacht wurden, im Jahr 2012 bei 93 (Gesamtzahl der Unfälle mit Radbeteiligung: 1598), zwischen 2013 und 2015 schwankte sie zwischen 70 und 81 und lag 2016 bei 53. Der Grad der Alkoholisierung geht aus den Zahlen allerdings nicht hervor. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wilhelm Hinners: „An diesen rückläufigen Zahlen habe ich Zweifel. Nicht jeder Unfall von alkoholisierten Radfahrern wird erfasst, etwa wenn sich Radler ohne Fremdbeteiligung selbst schwer verletzen.“ Gerade durch den E-Bike-Trend bestehe zusätzlicher Handlungsbedarf, die Räder ermöglichten ganz andere Geschwindigkeiten, hätten aber die gleiche Grenze von 1,6 Promille. „Ich bin klar für eine Senkung der Promillegrenze“, so Hinners. Der vom Verkehrsgerichtstag vorgeschlagene Wert von 1,1 Promille sei als Diskussionsgrundlage sinnvoll. Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) spricht sich dafür aus, Radfahren ab 1,1 Promille Alkohol im Blut als Ordnungswidrigkeit einzustufen, so die Bremer Sprecherin Hannah Simon. „Von einem neuen Alkohol-Gefahrengrenzwert erhoffen wir uns einen Rückgang alkoholbedingter Fahrradunfälle.“

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