
Der in der Nacht zu Mittwoch nach einem Spezialeinsatz der Polizei in den Libanon abgeschobene Ibrahim Miri, Kopf des gleichnamigen Bremer Familienclans, kann sich dort frei bewegen. Bei seiner Ankunft in Beirut war der 46-Jährige zwar von Sicherheitsbehörden in Empfang genommen worden. Die libanesische Staatsanwaltschaft hat seinen Fall aber inzwischen geprüft und festgestellt, dass gegen Miri zumindest in diesem Land nichts vorliegt. Also sei er freigelassen worden, hieß es aus Kreisen der libanesischen Justiz. In Bremen war der Clanchef zuletzt 2014 wegen bandenmäßigen Handels mit Drogen zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er musste allerdings nur einen Teil seiner Strafe absitzen, kam gegen den Willen der Staatsanwaltschaft im Dezember 2018 frei. Seine Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Miri war im Alter von 13 Jahren aus dem Libanon nach Bremen gekommen, damals ohne offizielle Staatsangehörigkeit. Er gehört zur arabischsprachigen Volksgruppe der Mhallamiye, die es im Libanon und in der Türkei gibt. Laut Angaben der Bremer Polizei leben derzeit rund 3500 Personen, die zu den Mhallamiye gehören, in der Stadt. Nicht alle, aber rund 1800 von ihnen hatten wegen unterschiedlich schwerer Delikte schon Kontakt mit den Beamten. Gegen seine Abschiebung, die über Monate hinweg unter anderem von den Behörden in Bremen und Berlin akribisch vorbereitet worden war, kann Miri auch aus dem Libanon Rechtsmittel einlegen oder versuchen, seine Sperre für eine Wiedereinreise nach Deutschland zu verkürzen.
Grundsätzlich dürfen abgeschobene Ausländer nicht mehr nach Deutschland einreisen, tun sie es doch, drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Wie lange die Sperre gilt, schreibt das Aufenthaltsgesetz nicht vor. Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch 2013, das Verbot auf fünf Jahre zu begrenzen. Allerdings erlaubt Paragraf 11 des Aufenthaltsgesetzes eine zeitliche Ausweitung auch über diesen Rahmen hinaus, wenn der Abgeschobene aufgrund einer Verurteilung ausgewiesen wurde – oder wenn von ihm Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
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