
Ist das die Ruhe vor dem Sturm? Das Standesamt Bremen-Mitte hat bislang nur wenige Anfragen zur neuen Ehe für alle bekommen. „Das Interesse ist da, aber noch ist es sehr ruhig“, sagt die Amtsleiterin Petra Konzok. Immerhin aber habe sich eine Handvoll schwule und lesbische Paare bereits Termine für die Eheschließung im nächsten Jahr reservieren lassen.
Nun sieht es so aus, dass gleichgeschlechtliche Paare wohl schon im Oktober heiraten können. Am vergangenen Donnerstag hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zur Ehe für alle unterzeichnet. Es tritt drei Monate nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Allerdings erwägen Kritiker des Gesetzes noch eine Verfassungsklage.
Gleiche Rahmenbedingungen mit anderen Bundesländern
Ehe für alle heißt, dass schwule und lesbische Paare künftig auch gemeinsam Kinder adoptieren können. Bisher gibt es für sie nur die eingetragene Lebenspartnerschaft mit weniger Rechten bei einer Adoption. Rund 900 gleichgeschlechtliche Paare, die in Bremen-Stadt wohnen, haben ihre Lebenspartnerschaften eintragen lassen, so die Zahlen des Standesamtes.
Petra Konzok kann aber derzeit nicht abschätzen, wie viele davon „richtig“ heiraten wollen, also ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen möchten. „Im Hintergrund laufen derzeit die Planungen für den Tag X“, verrät die Amtsleiterin.
Detailfragen seien zu klären und das Prozedere der Eheschließung mit den anderen Bundesländern abzustimmen. „Wir wollen zwar nicht alles gleich machen“, sagt Konzok, „aber gleiche Rahmenbedingungen schaffen.“ Was schon jetzt feststeht: Die Trauungszeremonie wird genauso ablaufen wie bei Paaren verschiedenen Geschlechts. „Teurer wird es auch nicht.“
Lebenspartnerschaften müssen nicht umgewandelt werden
Aber reicht das Personal aus? Muss nicht mit Engpässen im stets stark belasteten Standesamt gerechnet werden? Innenressort-Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler winkt ab. „Das ist kein Problem, es werden sicher nicht alle sofort kommen.“ Ein Grund für diese Einschätzung könnte sein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bestehen bleiben.
Sie können, müssen aber nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Und maßgeblich bei Ansprüchen bleibt immer das Datum der Verpartnerung. Zu neuen Lebenspartnerschaften wird es aber mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr kommen. Dann gibt es ausschließlich die Ehe für alle.
Bei einer Umwandlung seien verschiedene Szenarien möglich, sagt Petra Konzok. Die Paare könnten dies eventuell am Schreibtisch im Standesamt erledigen lassen oder eine feierliche Zeremonie wählen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Umwandlung wie eine zweite Eheschließung vonstattengehen.
Bremen wird dennoch Geld verlangen
Die Kosten dafür legen die Bundesländer nach eigenem Ermessen fest. Der Lesben- und Schwulenverband wehrt sich bundesweit gegen eine Gebühr: Mit der Umwandlung solle doch die Benachteiligung der Lebenspartner rückwirkend beseitigt werden, argumentiert er auf seiner Homepage.
„Damit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Lebenspartner für diese Wiedergutmachung noch einmal eine Gebühr bezahlen müssten.“ Der Verband hat nach eigenen Angaben alle zuständigen Landesminister angeschrieben und den Verzicht auf Gebühren gefordert.
Bremen wird dennoch Geld für die Umwandlung verlangen. Die Höhe der Gebühr stehe zwar noch nicht fest, schreibt Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in einer Mitteilung von Ende Juni. Sie werde aber voraussichtlich unter der Gebühr für die Anmeldung einer Eheschließung liegen. Die betrage derzeit 44 Euro.
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