
Die Bremer Heimaufsicht, die für die Qualitätskontrolle von Pflege- und Behinderteneinrichtungen zuständig ist, hat in den vergangenen Jahren nahezu alle Regelprüfungen ausgelassen. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hervor. Der Entwurf liegt dem WESER-KURIER vor, die Regierung wird sich damit voraussichtlich am Dienstag beschäftigen.
Demnach sind im Jahr 2019 zwei Einrichtungen überprüft worden. Eigentlich hätte die Heimaufsicht aber 190 dieser gesetzlich vorgeschriebenen, jährlichen Kontrollen erledigen müssen. Während zahlreiche Pflegeheime bei sogenannten anlassbezogenen Prüfungen kontrolliert wurden, sind insgesamt 47 Einrichtungen länger als zwei Jahre gar nicht von den Aufsichtsbehörden besucht worden.
Mit den sogenannten Regelprüfungen soll die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht ihrer Verpflichtung nachkommen, Menschen in diesen Einrichtungen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen und sie vor Benachteiligungen zu schützen. Damit ist die dem Sozialressort zugehörige Aufsichtsbehörde auch dafür zuständig, Belegungsstopps oder Auflagen wegen Pflegemängeln zu verhängen. Bei den jährlichen Kontrollen soll die Heimaufsicht die Bewohnerstruktur, die Belegung, den Pflege- und Betreuungsplan, aber auch den Umgang mit den Bewohnern begutachten. Für viel Aufsehen hatte der 2017 verhängte Belegungsstopp im Pflegeheim „Marcusallee“ gesorgt, das unter dem vormaligen Betreiber Alloheim erhebliche Betreuungsdefizite aufgewiesen hatte.
Die Zahl dieser Prüfungen ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken: 2017 wickelte die Heimaufsicht acht von 191 vorgesehenen Regelkontrollen ab, 2018 waren es vier von 189. Vorgesehen waren diese Kontrollen dabei in stationären Pflegeeinrichtungen, Betreuungsformaten für Menschen mit Behinderungen und solchen für psychisch Erkrankte und Suchtkranke. Die Hälfte soll demnach ohne vorherige Ankündigung geschehen. Knapp 200 Tagespflegeeinrichtungen oder Wohnformen mit ambulanten Pflegeleistungen unterliegen laut Sozialressort nicht den Regelprüfungen. Sie werden deshalb nur dann kontrolliert, wenn es Beschwerden gibt.
Die Prüfbehörde hatte zuletzt immer wieder mit erheblichen Personalengpässen zu kämpfen: Im April 2018 waren zehn Mitarbeiter für die knapp 200 Einrichtungen zuständig, die Leitungsstelle war vakant. Im Dezember des gleichen Jahres wurde auf zwölf Angestellte mit einem Beschäftigungsvolumen von neun Sachbearbeitern aufgestockt, auch der Führungsposten war wieder besetzt. Nach Angaben der Sozialbehörde hat sich die Stunden- und die Mitarbeiterzahl innerhalb eines Jahres nun wieder reduziert: Im November arbeiteten elf Sachbearbeiter mit einem Stundenkontingent entsprechend dem von achteinhalb Vollzeitstellen bei der Wohn- und Betreuungsaufsicht. Das wird laut Papier mit zwei Krankheitsfällen begründet, außerdem soll noch in diesem Frühjahr eine weitere Stelle besetzt werden.
Dennoch widerspricht dieser Abbau einer Ankündigung des Sozialressorts, laut der die Heimaufsicht im Frühjahr 2019 um zwei Stellen weiter aufgestockt werden sollte. Das war anlässlich eines Berichts zur Wohn- und Betreuungsaufsicht im Dezember 2018 in der Sozialdeputation diskutiert und in Aussicht gestellt worden. Schon in den Jahren zuvor hatten verschiedene Fraktionen eine Aufstockung gefordert, um den vermehrten Defiziten im Pflegesektor nachzukommen.
Hintergrund für die wenigen Kontrollen soll die schwierige Arbeitssituation sein. Konkret steige das Arbeitsaufkommen für die Sachbearbeiter konstant. „Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht arbeitet deshalb seit 2017 auf der Grundlage einer Prioritätenliste“, heißt es in dem Senatspapier. Besonders gravierend scheint sich die Arbeitsbelastung der einzelnen Mitarbeiter entwickelt zu haben. Aus dem Entwurf geht hervor, dass „jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter Einrichtungen in Alleinzuständigkeit betreut“. Zugleich schlage sich die wachsende Zahl von Wohn- und Unterstützungsangeboten, aber auch gravierende Änderungen in der Trägerlandschaft und damit einhergehend auch eine sinkende Kooperationsbereitschaft auf die Arbeit der Prüfer nieder. Dadurch müsse die Heimaufsicht wesentlich „intensiver und ausdauernder“ kontrollieren und sei zunehmend in juristische Auseinandersetzungen mit den Betreibern verwickelt. Außerdem erhöhe auch der Fachkräftemangel den Arbeitsaufwand, zudem muss sich die Aufsichtsbehörde wesentlich öfter mit Beschwerden über „gravierende Pflege- und Betreuungsmängel“ auseinandersetzen.
Deswegen hat es in den vergangenen Jahren deutlich mehr sogenannte anlassbezogene Überprüfungen gegeben, also Kontrollen, bei denen die Aufsichtsbehörde auf Hinweise oder Beschwerden reagiert. 2017 gab es 210 dieser Kontrollen, 2018 waren es 218, und im vergangenen Jahr waren die Mitarbeiter der Heimaufsicht bis zum 31. Oktober bereits zu 220 dieser Kontrollen ausgerückt. Aus der Senatsantwort geht hervor, dass diese Überprüfungen besonders aufwendig und zeitintensiv sind, unter anderem weil die Prüfer zu zweit die Einrichtungen besuchen.
Nach Angaben des Sozialressorts beobachten die Sachbearbeiter der Heimaufsicht, dass sich Anordnungen zur Mängelbeseitigung häufen. 2017 erteilten die Mitarbeiter zwölf Belegungsstopps und zehn dieser Anordnungen, 2018 waren es zehn Belegungsstopps und 60 Anordnungen. Ende November 2019 hatte die Heimaufsicht 18 Belegungsstopps verhängt. Allerdings ist auch damit nicht garantiert, dass die betroffenen Einrichtungen wirklich den ausgesprochenen Auflagen nachkommen: Laut dem Senatspapier nehmen Einrichtungen immer öfter trotz einer Belegungssperre weitere Bewohner auf.
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was auf den tisch kommt.
und wer greift vorher ins regal ?
de muddi ...