
Was die Videoüberwachung angeht, gibt es kein Vertun: Zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit gehört, dass niemand, der friedlich demonstriert, fürchten muss, dabei von der Polizei gefilmt zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu in aller Deutlichkeit geäußert. Die Aussicht, gefilmt zu werden, könnte potenzielle Demonstranten einschüchtern und von der Teilnahme an einer Kundgebung abhalten. Die Kameras könnten somit also möglicherweise dazu führen, dass jemand auf sein Grundrecht verzichtet. Also bleiben sie aus. Punkt.
Natürlich wissen das auch Bremens Innenbehörde und die Polizei. Nicht von ungefähr weisen Schilder am Hauptbahnhof darauf hin, dass es bei friedlichen Versammlungen in diesem Bereich keine Videoüberwachung gibt. Doch der Justiz vertraut dieser Versicherung nicht. Es sei nicht hinreichend verlässlich erkennbar, dass die Kameras auch tatsächlich ausgeschaltet sind. Das Urteil sagt viel darüber aus, wie es derzeit um das Ansehen der Polizei bestellt ist.
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