
Ab Montag, 11. Januar, tritt in Bremen die neue Coronaverordnung in Kraft, das hat der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bürgerschaft mehrheitlich beschlossen. Damit gelten im Prinzip die bisherigen Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus weiter bis zum 31. Januar. Verschärft werden die Kontaktbeschränkungen: Als Folge des Bund-Länder-Beschlusses vom 5. Januar dürfen sich nun auch in Bremen die Mitglieder eines Haushalts nur noch mit einer weiteren Person öffentlich oder privat treffen, Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren sind ausgenommen.
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer rund um den Wohnort bei einem Inzidenzwert von 200 oder höher hat Bremen noch nicht in die aktuelle Version der Verordnung aufgenommen. Sie enthält aber die Option, dass diese Regelung beschlossen werden kann, wenn nötig. Hintergrund ist unter anderem, dass die 15-Kilometer-Regelung für Bremen als Stadtstaat juristisch komplizierter zu lösen ist als in Flächenländern.
Ob Bahnhof, Marktplatz, Weserstadion oder Schlachte: Das Bremer Stadtbild hat sich im Laufe der Zeit erheblich verändert. Wir berichten über vergessene Bauten, alte Geschichten und historische Ereignisse.
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"Lasst uns das unmögliche Denken"