
Moderner will die Bremer Verwaltung werden, digitaler und bürgerfreundlicher. Was das Massengeschäft Parkraumüberwachung angeht, ist Bremerhaven bereits ein gutes Stück weiter. Dort geht der Magistrat bei der Verfolgung von Falschparkern neue Wege. Wer erwischt wird, bekommt in der Regel keine Behördenpost mehr, sondern kann die Sache gleich vor Ort aus der Welt schaffen. Bremen will sich an diesem Vorbild orientieren.
Derzeit läuft es in der Hansestadt noch klassisch. Die Außendienstler des Ordnungsamtes, die den ruhenden Verkehr überwachen, setzen mit jedem Bon, den sie hinter einen Scheibenwischer klemmen, ein relativ aufwendiges Verwaltungsverfahren in Gang. Auf dem Knöllchen wird der Regelverstoß kurz beschrieben, dann folgt der Hinweis: „Ihnen beziehungsweise dem Halter des Fahrzeugs wird in Kürze eine schriftliche Anhörung mit weiteren Einzelheiten zugesandt.“ Auf dieses behördliche Schreiben wartet der Falschparker dann oft mehrere Wochen, bevor er mit dem Überweisungsträger zur Bank marschieren oder das Verwarngeld online überweisen kann. „Das ist ein Arbeitsaufwand, der nicht mehr zeitgemäß ist“, findet Thomas Herbrig, der stellvertretende Leiter des Bremerhavener Ordnungsamtes. Und damit meint er beide Seiten: die Stadtverwaltung wie den Verkehrssünder.
Bremerhaven: 60 Prozent der Betroffenen zahlen sofort
In der Seestadt hat man schon im vergangenen Jahr ein schlankeres Verfahren entwickelt. Die Außendienstler des Ordnungsamtes wurden mit modernen Smartphones ausgestattet. „Da ist eine Software aus dem Business-Store von Apple drauf, die für unsere Zwecke komfortabel angepasst wurde“, sagt Herbrig. Sie erlaubt es den Verkehrsüberwachern, den Parkverstoß zu dokumentieren und anschließend einen Bon auszudrucken, der den Bezahlvorgang erheblich erleichtert. Wer ein Smartphone hat und Online-Banking praktiziert, kann einen QR-Code scannen und das Verwarngeld sofort überweisen – das war‘s. Für alle, die eine konventionelle Überweisung vorziehen, enthält der Zettel zumindest schon mal Empfänger und IBAN-Nummer. Der Zwischenschritt Behördenpost, die von der Ordnungsbehörde erstellt und verschickt werden muss, entfällt.
Aus Thomas Herbrigs Sicht hat sich das Verfahren bewährt. „60 Prozent der Betroffenen bezahlen sofort“, weiß der stellvertretende Leiter der Seestadt-Behörde. Erst wenn sich jemand nach 14 Tagen noch nicht gerührt hat, geht ein Schreiben des Ordnungsamtes raus.
In Bremen könnte die Bremerhavener Methode bald Nachahmung finden. „Wir haben uns das angeschaut“, sagt die Leiterin des aus dem Stadtamt hervorgegangenen Ordnungsamtes, Sermin Riedel. Nach ihren Angaben registrieren die Außendienstler des Ordnungsamtes und die Polizei jährlich zusammengerechnet rund 400.000 Verkehrsverstöße. Das vorhandene mobile Datenerfassungssystem sei eigentlich sehr gut und könne nach Bremerhavener Muster aufgerüstet werden.
Auch Ordnungshüter werden mit Smartphones ausgestattet
Zunächst soll aber laut Riedel der Aufbau des geplanten Ordnungsdienstes abgewartet werden. Wie berichtet, werden voraussichtlich ab Frühjahr 2018 in den Stadtteilen 20 uniformierte Kräfte auf Streife gehen, um gegen Ärgernisse wie illegale Müllentsorgung, Lärmbelästigung oder Verstöße gegen den Leinenzwang bei Hunden einzuschreiten. Auch diese Ordnungshüter werden mobile Endgeräte mit sich führen, um ihre Kundschaft an Ort und Stelle zur Kasse zu bitten. „Die entsprechende Logistik bauen wir gerade auf“, ist von Sermin Riedel zu erfahren. Die technische Modernisierung der Parkraumüberwachung könnte im gleichen Zug erfolgen. „Das ist jedenfalls unser Bestreben“, sagt die Behördenchefin.
Verwaltungsvorgänge zu verschlanken, die Digitalisierung voranzutreiben und dabei zugleich bürgerfreundlicher zu werden – dieses Ziel hat der Senat erst kürzlich bekräftigt. Rund 40 Millionen Euro investiert er in den nächsten beiden Jahren in 58 einschlägige Projekte. Der Ausbau der digitalen Angebote soll die Bürger in die Lage versetzen, auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten mit Ämtern in Kontakt zu treten. Beispiel: Geburtsurkunden, Eltern- und Kindergeld sollen künftig automatisch versandt beziehungsweise ausgezahlt werden, wenn die Betroffenen es so wünschen. Für diverse Online-Angebote der Verwaltung ist eine elektronische Bezahlmöglichkeit geplant. Die technischen Voraussetzungen für ein solches E-Payment-Verfahren müssen allerdings noch geschaffen werden.
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