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Bremen gegen die DFL
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Kosten für Hochrisikospiele: Rauball wagt keine Prognose

26.03.2019 6 Kommentare

Kein Preisschild für die öffentliche Sicherheit: Die DFL bleibt bei ihrer Linie. Sechs Stunden wird verhandelt im Streit um Kosten bei Hochrisikospielen. Gegner Bremen ist schon mal "verhalten optimistisch".

  • Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bei der Ankunft im Gericht.
    Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) bei der Ankunft im Gericht. (Ralf Michel)

    Im brisanten Streitfall zwischen der Stadt Bremen und der DFL über Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen wird am Freitag das mit Spannung erwartete Urteil verkündet. Nach der Sechs-Stunden-Verhandlung am Dienstag ließ sich DFL-Präsident Reinhard Rauball zu keiner Prognose verleiten. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag die Verhandlung im Streit Bremens mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) begonnen. Dort wird die Frage verhandelt, ob Fußballvereine für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen zahlen müssen.

    Zuvor hat Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) erneut heftige Kritik an der DFL geübt. Grund ist die seiner Meinung nach uneinsichtige Haltung der DFL in Fragen der Finanzierung von Hochrisikospielen im deutschen Fußball. "Wir haben eine Profi-Liga, die im vergangenen Jahr einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro gemacht hat. Da kann es nicht sein, dass die Liga alle Einnahmen behält, aber die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler alle Kosten trägt", kritisierte der SPD-Politiker im Radiosender NDR Info. Es gehe auch nicht darum, alle Kosten in Rechnung zu stellen.

    Hauptproblem sei, dass die DFL eine Beteiligung an den Kosten grundsätzlich ablehne. "Die haben uns durch die Instanzen getrieben, das ist nie unsere Absicht gewesen", sagte Mäurer. Sein Ziel sei vielmehr eine bundesweite Regelung, damit die Länder zum Beispiel über einen Fonds einen fairen Ausgleich erhalten könnten.

    Mäurer zeigt sich zuversichtlich

    Direkt vor der Gerichtsverhandlung am Dienstag zeigte sich Mäurer "sehr zuversichtlich". Man habe bereits das Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Rücken, zudem sehe er sich durch die jüngsten Umfrageergebnisse bestärkt, dass 90 Prozent der Bevölkerung dafür ist, die DFL an den Kosten zu beteiligen. Der Prozess sei ein "Musterprozess für ganz Deutschland", so Mäurer.   

    DFL-Präsident Reinhard Rauball wiederholte am Dienstag vor den Medien seine Position: Die Beteiligung sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. "Der Fußball ist nicht der Veranlasser von Gewalt, und der Staat ist zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", sagte der 72-Jährige. Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald betonte, die eventuellen Kosten für Werder Bremen seien weiterhin "ein Thema, das uns mit Sorge erfüllt". 

    Nach derzeitigem Stand soll die Entscheidung des BVerwG am kommenden Freitag verkündet werden. (mic/dpa)

    Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald ist ebenfalls beim Prozess anwesend.
    Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald ist ebenfalls beim Prozess anwesend. (Ralf Michel)

    Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

    Was waren entscheidende Punkte, die verhandelt wurden?

    Es ging vor allem um die generelle Rechtmäßigkeit, eine Gebühr zu erheben. Eine große Rolle spielt dabei, ob die erhobene Gebühr in ihrer Höhe absehbar ist. Ist dies der Fall, kann derjenige, der die Gebühr übernimmt, entscheiden, ob er die Veranstaltung durchführt oder nicht.

    Das Mindestmaß an Vorhersehbarkeit sei nicht gegeben, meinten die Anwälte der Deutschen Fußball Liga. Man müsse sich auch von einer Lex Fußball lösen. Es würde um die Gebührenordnung generell gehen.

    Die Bremer Seite hielt dagegen, dass die Unsicherheit ja zu Lasten eines Akteurs gehe, der einen Gewinn mit der Veranstaltung erziele. In einem zweiten Schritt sei auch über eine Pauschale nachzudenken. Ein weiterer Punkt ist das sogenannte räumliche Umfeld. Muss beispielsweise der Verein die Kosten für Einsätze zwischen einem Hauptbahnhof und dem Stadion übernehmen? Wo hört das räumliche Umfeld genau auf, wo fängt es an? Die Bremer Seite beschrieb zum Beispiel, dass manche Fans, die per Zug anreisen, auch schon vor oder erst nach dem Hauptbahnhof aussteigen, um so zu versuchen, sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Daher müsse auch an den entsprechenden Haltestellen Polizeipersonal vor Ort sein.

    Es ging auch darum, ob nicht diejenigen zur Kasse gebeten werden sollten, die konkret für Störungen verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang reduzierte die Hansestadt Bremen den Betrag des Gebührenbescheides, der bei 415 000 Euro lag und den juristischen Streit ausgelöst hat, um 13 882,05 Euro. Dabei wurden Kosten für 91 Ingewahrsamnahmen von Hamburger und Bremer Hooligans im April 2015 zusammengetragen.

    Seit wann streiten sich die Stadt Bremen und die Deutsche Fußball Liga?

    Auslöser ist der Gebührenbescheid aus dem Jahr 2015, den die Stadt Bremen der Deutschen Fußball Liga geschickt hatte. Höhe damals: 425 718,11 Euro. Grund: Der Polizeieinsatz beim damaligen Erstligaspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. 969 Polizeibeamte waren bei dem Hochrisikospiel im Einsatz, etwa die Hälfte aus anderen Bundesländern. Die DFL klagte am 25. April 2016 gegen den Gebührenbescheid.

    Wie entschieden die vorherigen Instanzen?

    Das Verwaltungsgericht Bremen gab der DFL-Klage am 17. Mai 2017 statt, der Gebührenbescheid sei rechtswidrig. Grund waren unter anderem Mängel bei der Gebührenfestsetzung. Das Oberverwaltungsgericht Bremen wies die Klage der DFL am 21. Februar 2018 ab.

    Wie positionierte sich die Deutsche Fußball Liga vor dem Bundesverwaltungsgericht?

    Unmittelbar vor dem Verhandlungsbeginn machte DFL-Präsident Reinhard Rauball die Position des deutschen Fußballs in der Causa noch mal klar. Auch das Argument, dass die DFL einen Milliarden-Umsatz macht, lässt er nicht gelten. "Ob jemand arm oder reich ist, kann überhaupt keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und wer bestimmte Gefahren abzuwehren hat", sagte Rauball. Zudem habe er im Bereich der dritten oder vierten Liga - die allerdings unter der Hoheit des DFB stehen - ernsthafte Bedenken um die Zukunft mancher Vereine, wenn solche Kosten auf die Clubs zukommen würden. Das Monopol müsse beim Staat bleiben, betonte Rauball: Die Bundesligavereine würden schließlich Steuern und Abgaben im Milliardenbereich zahlen.

    Und wie verhielten sich die Vertreter der Stadt Bremen?

    Innensenator Ulrich Mäurer reiste eigenes nach Leipzig. "Kann der Verein ohne zusätzliche Polizei die Sicherheit nicht gewährleisten, hätten wir nur die Alternative, dieses Spiel abzusagen", betonte der SPD-Politiker vor den Richtern. Und dann läge der Schaden vor allem beim Verein. Mit der Reduzierung des ersten Gebührenbescheides zeigten die Bremer ein gewisses Entgegenkommen gegenüber der DFL und in der generellen Streitfrage. Beim Radiosender NDR Info betonte er zudem, dass das Hauptproblem sei, dass die DFL eine Beteiligung an den Kosten grundsätzlich ablehne. "Die haben uns durch die Instanzen getrieben, das ist nie unsere Absicht gewesen", sagte Mäurer. Sein Ziel sei vielmehr eine bundesweite Regelung, damit die Länder zum Beispiel über einen Fonds einen fairen Ausgleich erhalten könnten.

    Warum wurde das Urteil nicht nach der Verhandlung verkündet?

    Aufgrund der Tragweite der Entscheidung soll es erstmals eine Live-Übertragung der Urteilsverkündung am Bundesverwaltungsgericht geben. Die Entscheidung wird am Freitag (11 Uhr) verkündet. Zudem braucht der 9. Senat die Zeit zur Beratung.

    Was könnte auf die Vereine und auf die DFL zukommen, wenn der Gebührenbescheid letztlich für rechtmäßig erklärt würde?

    Wenn die Stadt Bremen recht bekommt, andere Bundesländer folgen und der DFL die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze in Rechnung stellen, kämen auf den Profifußball geschätzte Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro pro Jahr zu. Es würde auch Clubs in der dritten Liga, die noch den Profistatus hat, sowie möglicherweise auch in der vierten Liga treffen.

    Welche rechtlichen Schritte bleiben dem Verlierer noch?

    Nach dem Bundesverwaltungsgericht bleibt nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (dpa)

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