
Seit gut einem Monat gilt die Bonpflicht in Deutschland. Die Kritik an ihr hält an. Bei einigen betroffenen Unternehmern hat die Regelung gegen Steuerbetrug an Ladenkassen allerdings nicht nur Wut, sondern auch Kreativität ausgelöst: Sie protestieren auf ihre Weise dagegen, dass Händler mit elektronischen Kassensystemen Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen müssen. Vor allem Bäcker mit Laufkundschaft, die in der Regel keine Kassenbons haben will, beklagen überflüssige Müllberge. Der Fiskus hingegen will sich so gegen hohe Ausfälle bei Steuereinnahmen durch Mogelkassen wehren – es ist von Milliarden die Rede.
Eine Auswahl kreativer Proteste und anderer Reaktionen:
Der Bon als Dekoration: Das Gasthaus Gutenberg in Karlsruhe hatte bereits im Dezember mit seinem Protest gegen die Bonpflicht begonnen. Mehr als 1000 Bons wurden fein säuberlich auf Schnüre gefädelt und wie Girlanden in den Gasträumen aufgehängt. Inzwischen habe man sie abgenommen, heißt es auf Nachfrage. Statt über den Köpfen der Gäste finden sich die Bons – zusammen mit neuen Quittungen – jetzt im Schaufenster. Das ist offenbar ein beliebter Ort für die Kassenzettel: Nicht nur die Bäckerei Jahn im bayerischen Ansbach sammelt dort die Zettel. Auch an der Wartburgstraße in Bremen-Walle dekoriert ein Kiosk seine Schaufenster mit den zurückgelassenen Kassenbons. Damit will sich Ladeninhaberin Gabriele Krüger gegen die unnötige Produktion von Sondermüll, nämlich dem Thermopapier, auf dem die Belege gedruckt sind, wehren.
Zurück zum Ursprung: Dem Staat geben, was der Staat haben wollte, ist das Motto verschiedener Aufrufe. So hat sich der Bremer Kioskbetreiber Rüdiger Roselius dazu entschieden, die ungewollten Kassenbons seiner Kunden direkt an Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu schicken. „Ich habe im Januar bereits zwei Kartons mit von Kunden verweigerten Bons an die Parteizentrale der SPD in Berlin geschickt“, sagt Roselius. „Ich hoffe, dass viele Händler meinem Beispiel folgen, um den Irrsinn dieser Pflicht aufzuzeigen.“ Eine Antwort aus Berlin hat er noch nicht bekommen. Lediglich eines seiner Pakete hat die Parteizentrale zurückgesandt. Es fehlte ein Begleitschreiben, ohne das die Parteizentrale Pakete nicht annimmt. „Das macht aber nichts. Ein neues Paket, diesmal mit Begleitschreiben ist wieder auf dem Weg“, sagt Roselius. Denn die 5,99 Euro, die er pro Karton fürs Porto zahlt, könne er verschmerzen. „Sollte die SPD-Zentrale meine Pakete nicht mehr annehmen, schicke ich sie direkt ans Finanzministerium“, sagt er.
Süßer Protest: In der bayerischen Gemeinde Moosinning und in Budenheim bei Mainz ist die Bonpflicht zum Verkaufsschlager geworden. Dort garnieren Bäckereien ihre Krapfen beziehungsweise Kreppel mit einer Quittung aus Fondant oder Zuckerpapier. Bedruckt wird das Ganze mit Lebensmittelfarbe. Das Ergebnis sieht – zumindest in Bayern – einer normalen Quittung dank Steuernummer, Adresse, Preis und Mehrwertsteuerausweis sehr ähnlich. Im rheinland-pfälzischen Budenheim weist ein zusätzliches „Helau“ den Krapfen als Faschingsaktion aus. Die Aktionen kommen nach Angaben der Unternehmen bei den Kunden gut an. Normale Belege sind dennoch vorgeschrieben.
Ein Korb für den oder das Bon: Dem Bon einen Korb geben einige Betriebe wie das Café Eigler in Leipzig mit einem Wortspiel. Dabei liegen „Schokobons“ einer Süßwarenmarke oder Bonbons bereit, versehen mit dem Hinweis, nach dem Einkauf doch bitte unbedingt unaufgefordert ein(en) Bon mitzunehmen.
Die Masse macht’s: Etwa eine halbe Million Bons sammelte der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Erik Schweickert (FDP) nach eigenen Angaben von zehn Bäckern in seinem Wahlkreis. Er nutzte sie für eine Protestaktion vor dem Landtagsgebäude. Die meisten Säcke wurden danach von einem Entsorgungsunternehmen abtransportiert, fünf nahm Schweickert mit in die Sitzung des Wirtschaftsausschusses, dessen Vorsitzender er ist.
Gesetzestreu im Saunaklub: Die Bonpflicht sorgt allerdings nicht nur für Ärger zwischen ihren Machern und Unternehmern. In der Nähe des hessischen Dieburg musste die Polizei anrücken, um den Streit zwischen dem Besucher eines Saunaklubs und dessen Sicherheitsdienst zu schlichten. Der Mann hatte nämlich nach dem Besuch des Etablissements einen Bon verlangt und war daraufhin zunächst vor die Tür gesetzt worden. Warum der Mann auf Ausstellung eines Bons bestand, blieb offen. Er kam zu seinem Recht: Nach Intervention der Beamten erhielt er eine handschriftliche Quittung für seinen gezahlten Eintritt.
Digitale Alternativen: Dabei müsste die Debatte um die Bonflut gar nicht sein, denn es gibt verschiedene digitale Alternativen: Bons können auch über Apps oder das Abfotografieren eines QR-Codes übertragen werden. Ein System hat das Bremer Start-up-Unternehmen A&G entwickelt, das sowohl für Verbraucher als auch für Händler Vorteile bieten soll. Die Idee: Eine massentaugliche Software, über die die Kunden beim Kauf ihren Beleg direkt auf das Smartphone via NFC erhalten. „Die Lösung schont nicht nur Ressourcen, sondern bringt auch Ordnung in die Zettelwirtschaft“, sagt A&G-Geschäftsführer Amir Karimi. Mittels der Organisationsfunktion der App können Kunden die Belege sammeln und für Steuerberater oder Buchhalter freigeben.
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