
Die Fraktion der Bremer Linken fordert die Politik dazu auf, künftig stärker zu überwachen, ob kirchliche Arbeitgeber gegen Arbeitsrecht und das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen. Die Linke reagiert damit auf die Kündigung eines 66-jährigen Altenpflegers bei der diakonischen Stiftung Friedehorst in Bremen-Nord.
Der Mann hatte sich bis Ende Juni sieben Stunden in der Woche um einen autistischen Jungen gekümmert, war dann aber entlassen worden, weil er sich weigerte, in die Kirche einzutreten (wir berichteten). „Damit hat die Stiftung Friedehorst eine Grenze überschritten und das Thema Kirche und Rechtsstaat neu auf die Tagesordnung gesetzt“, sagt Claudia Bernhard, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
Sie könne nicht nachvollziehen, warum bei der Betreuung eines autistischen Jungen die Religionszugehörigkeit des Betreuers eine Rolle spielen sollte. „Um eine ‚verkündungsnahe Beschäftigung‘ dreht sich dieser Fall jedenfalls nicht“, so Bernhard weiter. Das Subsidiaritätsprinzip verpflichte den Staat, Aufgaben der Jugendhilfe und der Sozialarbeit in angemessenem Umfang freien Trägern zu überlassen und deren Arbeit auszufinanzieren.
Es ziele nach Angaben der Linken aber nicht darauf ab, dass Träger ihre Stellung dazu ausnutzen, um Beschäftigte in Mitgliedschaften zu zwingen oder den Kirchen mehr Kirchensteuer zu verschaffen. „Ganz offensichtlich geht es ja nicht um Überzeugungen und Werte, sondern ums ausgefüllte Formular“, sagt Bernhard.
Die Fraktion fordert nun eine vom Senat initiierte Verhandlung mit den Trägern über eine Verpflichtungserklärung, die Verletzungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausschließen soll. "Toleranz und Diversität sind heute das gesellschaftliche Gebot der Stunde. Wenn kirchliche Träger sich einer Diskussion über religiöse Toleranz am Arbeitsplatz verweigern, stellen sie sich vor diesem Hintergrund ins gesellschaftliche Abseits“, sagt Bernhard.
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